Hallo,
ich habe eine Frage. Ich schlafe ab und zu bei meiner Freundin die noch bei ihren Eltern wohnt. Diese wohnen in einem Einfamilienhaus zur Miete.
Vor Monaten wurde des öfteren die Haustüre von jemand unbekannten angemalt und beschädigt, man hat aber nie herausgefunden wer das war. Sit bestimmt 2 Monaten ist nun Ruhe doch nun plötzlich vermutet der Vermieter das diese Beschädigung von mir gekommen ist.Jedoch hat er keinerlei Beweise (wie er auch sagt, sonst würde er zur Polizei gehen).
Nun meine Frage: Kann der Vermieter mir gegenüber ein Hausverbot erteilen aufgrund dieser Vermutung?
Vielen Dank im voraus
Hausverbot vom Vermieter
27. Juli 2009
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Frage vom 27. Juli 2009 | 13:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverbot vom Vermieter
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 27. Juli 2009 | 14:15
Von
Status: Schüler (417 Beiträge, 58x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 27. Juli 2009 | 17:56
Von
Status: Bachelor (3728 Beiträge, 1170x hilfreich)
Der Empfang von Besuch kann vom Vermieter regelmäßig nicht untersagt werden. Dies ist nur im begründeten Ausnahmefall möglich, etwa dann, wenn zu besorgen ist, dass der Besuch Straftaten gegenüber dem Vermieter begeht (z.B. eine Sachbeschädigung an dessen Tür). Der hier geschilderte Sachverhalt und der Verdacht des Vermieters reichen aber nicht aus.
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