Hausverbot für Besuch?

14. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
bofrostman
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverbot für Besuch?

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem: Ein Freund von mir soll auf Grund von Streit mit meinem Vermieter ein Hausverbot erteilt bekommen (der Vermieter wohnt mit im Haus). Darf er so einfach mir meinen Besuch verbieten? Oder kann ich da sogar eine Mietminderung durchsetzen? Klar ist das das Haus meines Vermieters und er darf über sein Grundstück bestimmen. Aber habe ich nicht mit dem Mietvertrag auf ein recht auf Besuch und zwar wen ich will? Hab ich durch den Mietvertrag nicht auch automatisch das Wegerecht zur Haustüre und durch den Hausflur für mich und meinen Besuch erhalten? Es gab keine handfesten Auseinandersetzungen in Form von körperlicher Gewalt, auch Beleididungen sind nicht vorgekommen (beiderseitig nicht). Es geht im Grunde nur um ein wenig Geld, was sich mein Besuch von meinem Vermieter geliehen. Ich selber habe keine Schwierigkeiten mit dem Vermieter.

Vieln Dank für ebentuelle Antworten. (ich erwarte hier keine Rechtsberatung, sondern eventuelle Meinungn zu diesem Thema ;-)


LG bofrostman

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31 Antworten
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#1
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

quote:
Es geht im Grunde nur um ein wenig Geld, was sich mein Besuch von meinem Vermieter geliehen


Vermutlich geht es eher darum, daß er es ihm nicht zurückgegeben hat.



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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Auch wenn der Besuch das geliehene Geld nicht zurückgezahlt hat, so darf der Vermieter diesem nicht den Zutritt zur vermieteten Wohnung verbieten. Ein Hausverbot darf der Vermieter nur für die Teile des Hauses und des Grunstücks aussprechen, für die er ein alleiniges Nutzungsrecht hat.

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#3
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Ein Hausverbot darf der Vermieter nur für die Teile des Hauses und des Grunstücks aussprechen, für die er ein alleiniges Nutzungsrecht hat.


Das ist AFAIK so pauschal nicht richtig.

Richtig ist, daß der VM für ein Hausverbot i. Bezug auf die Wohnung und deren Zugang schon einen besonderen Grund braucht. Daß der Besuch ihm Geld schuldet oder ihn beleidigt hat, dürfte nicht ausreichen.

Ausreichend wäre IMO, wenn der Besuch wiederholt Eigentum des VM bei seinen Besuchen beschädigt, den VM oder andere Mieter unzumutbar belästigt oder in besonderen persönlichen Fällen (etwa weil er den Bruder des VM ermordet hat).

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#4
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

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#5
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

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#6
 Von 
guest-12330.12.2009 09:26:49
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 50x hilfreich)

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#7
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

PI ?



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#8
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#9
 Von 
guest-12328.09.2009 08:43:36
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 10x hilfreich)

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#10
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
guest-12328.09.2009 08:43:36
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 10x hilfreich)

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#12
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

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#13
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

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#14
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Die Polizei wird sich nicht vor den Vermieterkarren spannen lassen und in eine zivilrechtliche Auseinandersetzung eingreifen, schon gar nicht bei dem hier vorliegenden Hintergrund des - unberechtigten - Hausverbotes.

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#15
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Das ist eine Privatangelegenheit zwischen VM und Besucher und hat mit dem Mietverhältnis doch gar nichts zu schaffen. Es ist auch völlig Schnurz, warum das geliehene Geld nicht zurück gezahlt wird. Da könnte der Besucher auch mit der Ehefrau vom VM geschlafen haben, und trotzdem müsste der VM damit leben, dass der Besucher den Mieter weiterhin besucht.

Das Hausverbot ist, wenn nicht mehr dahinter steckt, zu ignorieren.

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#16
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

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#17
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Es ist aber durchaus möglich, dass der VM hier im Recht ist.

Das ist völlig ausgeschlossen.Die Begründung trägt ein Hausverbot in keinem Fall.


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#18
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

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#19
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Du bist also der Meinung, dass M grundsätzlich recht hat?


Ja, weil "grundsätzlich" im juristischen Sprachgebrauch nicht "immer und unter allen Umständen" bedeutet, sondern "immer bis auf besondere Ausnahmefälle".

quote:
Mal so nebenbei, wenn ich die Polizei rufe oder einen Anwalt aufsuche und mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftrage, dann weiss ich vorher, dass ich Recht habe.


Dann bist du aber einer der ganz wenigen. In vielen Fällen ist ja sogar die Polizei mit der korrekten Einschätzung einer Rechtslage überfordert. (In dem Fall hättest du nur dann "Erfolg", weil die Polizei irrigerweise annimmt, der VM könne sein Hausrecht hier uneingeschränkt ausüben.)



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#20
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Hallo Mrs., hier hast du leider kein Recht. Der Mieter darf weiterhin Besucher empfangen, ob sein Besucher nun Schulden bei dem VM hat oder ob der Besucher mit der Frau des VM geschlafen hat, piep egal.

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" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang"

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#21
 Von 
bofrostman
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Soo ich danke euch schon mal für eure antworten.

Also, wie gesagt ich selber sehe keine Veranlassung für Schulden meines freundes einzustehen. Dies sollte er schon selber regeln. Auch der Vermieter, der mir ja nicht so richtig ans Bein ****** möchte, sagte, er will das Geld nicht von mir haben.

Speziell geht es darum, dass mein Freund meinem Vermieter günstig Handys besorgen wollte. Dafür hat ihm mein Vermieter 140 € gegeben. Weder Geld noch Handy kamen beim Vermieter an. Es sieht auch so aus, als ob von vornherein die Handys nie hätten besorgt werden können. Da steht nämlich der Verdacht des Betruges im Raum (so drückt es der Vermieter aus). Wie gesagt, ICH verstehe mich super mit meinem Vermieter und die ganze Sache wirkkt sich auch bis jetzt nicht in irgendeinerweise auf das private bzw. mietrechtliche Verhältnis (im Gegenteil, mein Vermieter kommt voll oft zum Kaffee zu mir nach oben).

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#22
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

...und was soll die Polizei dann machen? Den Besucher entfernen?
Glaub mir Mrs., dass werden die nicht machen, es sei denn, dieser Besucher randaliert.

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" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Hallo Mrs., in deinem Fall hätte ich auch so gehandelt, aber der Fall des TE liegt ganz ganz ganz anders.

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#26
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

@Eirene sag bloß es geht hier nicht um ganz genau das Gleiche? :devil: Auch auf die Gefahr hin das die Mrs. mein Verhalten wieder ganz unmöglich findet, sollte man sie mal drauf hinweisen das Stromklau und ein unrechtes Hausverbot zwei ganz verschieden paar Schuhe sind. Aber du hättest ja dann nicht wieder irgendeinen Müll von dir gegeben

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#27
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

quote:
Es sieht auch so aus, als ob von vornherein die Handys nie hätten besorgt werden können. Da steht nämlich der Verdacht des Betruges im Raum


Der hat sogar schon ganz gemütlich Platz genommen.

Mit was für Leuten bist Du eigentlich befreundet ?



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#28
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#29
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@Sabbele

Was hast du denn für ein Problem?

Kannst du nicht lesen? Was habe ich denn geschrieben?
Mal die Brille aufsetzen.



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#30
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Das hab ich schon verstanden,wollte dir nur Recht geben

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