Freund A von Mieter B beleidigt Vermieter C.
Kann C dem A Hausverbot erteilen ?
Und den B kündigen, wenn B den A weiterin im Haus empfängt ?
Hausverbot nach Beleidigung des Vermieters?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Natürlich kann C dem a ein Hausverbot erteilen... jedenfalls bei sich zu Hause. Das dies auch bei den vermieteten Räumen geht, glaube ich weniger.
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Das geht auch bei vermieten Räume, da C in diesem Fall wahrscheinlich A ein Hausverbot für seine Grundstücke erteilen wird und A über das Grundstück laufen muss um B zu besuchen.
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quote:
da C in diesem Fall wahrscheinlich A ein Hausverbot für seine Grundstücke erteilen wird und A über das Grundstück laufen muss um B zu besuchen
Nur daß so ein Hausverbot nicht wirksam wäre, weil B das Recht darauf hat, an Besuch zu empfangen, wen er will.
Das kann man nicht durch ein "Hausverbot für den nicht vermieteten Teil" umgehen (ansonsten könnte mit der Logik übrigens C auch B ein Hausverbot für das Grundstück erteilen).
Damit C dem A ein wirksames Hausverbot erteilen kann, müßte schon mehr passieren - etwa daß A wiederholt die von B gemietete Wohnung des C vorsätzlich beschädigt hat oder C's Mutter ermordet hat etc.
Wegen einer bloßen Beleidigung ist das nicht möglich.
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http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=351
Damit ist dieses Lexikon mit BuffySlayer gleicher Meinung.
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Wenn schon in eigenem Haus schwer möglich ist,
dann ist bei einer Eigentümergemeinschaft praktisch unmöglich. Diese ist so gut wie eine öffentliche Fläche.
Da A, auch dubiose Person könnte zu irgendeinem: D,E,F,.... Z besuchen wollen.
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