Der Vermieter hat einem Handwerker den Auftrag erteilt, in einem Mietobjekt (Gewerbe) eine neue Tür einzubauen. Der Mieter wurde gegen Ende der Montage handgreiflich ggü. dem Handwerker und warf ihn raus. Der Handwerker hat Anzeige wegen Sachbeschädigung (an seinem Auto) und Körperverletzung gestellt. Jetzt müssen die Arbeiten aber noch fortgesetzt/beendet werden. Der Mieter hat dem Handwerker Hausverbot erteilt. Kann der Vermieter trotzdem darauf bestehen, daß der Mieter die Arbeiten dulden muß? Der Vermieter hat mit dem Handwerker einen Vertrag abgeschlossen und muß ihm somit auch die Gelegenheit geben, die Arbeiten zu erledigen.
Mieter hat Handwerker Hausverbot erteilt
27. April 2005
Thema abonnieren
Frage vom 27. April 2005 | 09:57
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 4x hilfreich)
Mieter hat Handwerker Hausverbot erteilt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. April 2005 | 10:56
Von
Status: Praktikant (656 Beiträge, 113x hilfreich)
"Der Vermieter hat mit dem Handwerker einen Vertrag abgeschlossen und muß ihm somit auch die Gelegenheit geben, die Arbeiten zu erledigen. "
Richtig, es gibt hier Drei Gründe warum der Handwerker den Vertrag fristlos kündigen kann.
1- Der HW wurde beleidigt und mit dem Hand angegriefen und raus geschmissen.
2- Das Hausverbot von der Rechtinhaber (der M) wodurch die Baustelle nicht betretbar gewürden.
3- Den AG kümmert sich nicht an den Auftragsablauf.
M.M. der HW hier hat Anspruch auf den vereinbarte Vergütung ohne Weiters. Den Rest ist ein Sache zwischen AG und M.
MfG
Und jetzt?
Schon
267.044
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
13 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
11 Antworten
-
33 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten