Ich habe ein etwas kompliziertes Problem. Ich wohne in einem 2 parteienhaus mit 2 separaten Eingängen. Das Problem ist, die Zähler und Sicherungen sowie die Gastherme befinden sich bei mir im Eingangsbereich. Ich habe also eine Haustür und eine separate Wohnungstür. Wenn ich meine Wohnung morgens verlasse schließe ich beide Türen ab. Es befindet sich niemand in der Wohnung mehr. Meine Nachbarn halten sich, aus mir nicht bekannten Gründen, öfters im Vorflug auf, verschließen die Haustür aber nicht wieder, es kommt sogar vor das die Haustür offen steht. Wie ist da die aktuelle gesetzeslage? Für Mehrfamilienhäuser ist sie ja eindeutig aber wie ist es hier? Wenn ich zuhause bin brauch ich auch nicht abschließen.
Haustür abschließen?!
Fragen zur Miete?
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Noch die selbe Wohnung? Dann hast du hier schon die Antwort bekommen:
#14
Antwort vom 13.1.2014 / 20:50
Von spatenklopper
Status:
Lehrling (1914 Beiträge, 1042x hilfreich)
quote:Wie sieht es aus mit der nicht verschlossenen Haustür, muss diese offen bleiben?
Das regelt normalerweise der Mietvertrag oder die Hausordnung.
Es gibt "noch" keine eindeutige gesetzliche Regelung, die dies vorschreibt. Fragen Sie die Feuerwehr, sagt sie Ihnen "Auf lassen, ist ein Flucht- und Rettungsweg", fragen Sie die Polizei sagt diese Ihnen "Abschließen wegen Einbruchschutz"...
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Hallo,
eigentlich hat keiner das Recht die erste Haustüre zu öffnen, der nicht zur Wohnung will oder eben an die Therme/Zähler muss.
Ich kann keinen Grund erkennen, warum sich zwischen den Haustüren jemand aufhalten muss. Steht denn im Mietvertrag was zu der Fläche oder ist sie sogar als Mietfläche berechnet ? Wenn die innere Haustüre kein Sicherheitsschloss hat, wäre es fahrlässig die Haustüre nicht abzuschliessen. Der Brandschutz wäre ja nur ein Argument, solange sich jemand in der Wohnung aufhält, um schneller ins Freie zu gelangen.
Was sagt den der Vermieter dazu ? Es ist ja nicht üblich in fremden Fluren Schwätzchen zu halten und auch nicht besonders beruhigend, wenn Hinz und Kunz an die Therme kommt.
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Zitat:Fragen Sie die Feuerwehr, sagt sie Ihnen "Auf lassen, ist ein Flucht- und Rettungsweg", fragen Sie die Polizei sagt diese Ihnen "Abschließen wegen Einbruchschutz"...
Mit dem Unterschied, daß Fluchtwege in der Regel durch entsprechende Verordnungen vorgesehen sind, wogegen "Einbruchschutz" nur ein netter Tip, aber kein feuerpolizeilich relevantes Gegenargument ist.
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