Hausordnung - Schnee räumen

15. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
ramon56
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)
Hausordnung - Schnee räumen

Mieter hat laut Mietvertrag seinen Teil des Treppenhauses zu reinigen sowie Schnee zu räumen (wenn's denn mal schneit).

Dies hat er zwischenzeitig eingestellt und beruft sich darauf alt u. krank zu sein.

Wer ist nun zuständig - Mieter o. VM? (insbes. im Hinblick auf Haftpflicht)


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-- Editiert von ramon56 am 15.05.2007 21:58:35

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ramon56
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

alle ratlos?

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#2
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Fuer die Treppenhausreinigung eine Putzkraft einstellen.
Vom kranken Mieter eine Einverständniserklärung unterschreiben lassen.
Wenn der VM sich drum kümmert wirds meist teurer.
Und die Beseitigung eures Drecks müßt ihr bezahlen. Immer der Verursacher.
Das bisschen Schnee selbst wegräumen.

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#3
 Von 
ramon56
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Gast,

es handelt sich hier um MEINEN Mieter und nicht um den von MIR verursachten Dreck!

Laut Mietvertrag muss ER Reinigung u. Schneeschieben
durchführen.

Nun macht er dies nicht mehr aus o.g. Gründen.

Jemanden anstellen will ER nicht u. ICH auch nicht, weil ich dann wieder auf meinen Kosten sitzenbleibe.

Aufgrund der Entfernung zur Wohnung kann ich die Schneeräumung nicht selbst durchführen.

Bezugnehmend auf den Mietvertrag ist meine Frage, wer hier im Falle eines Haftpflichtfalles herangezogen wird.


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-- Editiert von ramon56 am 16.05.2007 10:24:54

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#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Liebe Ramona,

Bezugnehmend auf den Mietvertrag ist meine Frage, wer hier im Falle eines Haftpflichtfalles herangezogen wird.

Das kannst Du Dir doch sicherlich schon denken, oder ?

Wenn die Pflichten wirksam auf den Mieter übertragen wurden, hat er ggfs. eine Ersatzperson zu stellen.
Bei Nichterfüllung kannst Du ihn entsprechend verklagen (LG Düsseldorf, WuM 1988, 400).
Gleichzeitig bliebst Du aber nach wie vor in der Verpflichtung, die Erfüllung der Pflichten des Mieters ausreichend zu überwachen (OLG Köln v. 17.11.95, WuM 1996, 226).

Also, was folgt jetzt daraus ?

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#5
 Von 
ramon56
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Wenn der Heini also im Doppelkornrausch einem Stern folgt und sich vor seiner Haustür die Haxen auf seinem nicht geräumten Glatteis bricht, bin ich
haftbar.

Prima, war ja klar!
:crazy:

----



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#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Liebe Ramona,

Das würde ich für die einzige Variante halten, in der Du aus dem Schneider bist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ramon56
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Morti,

aber ICH muss das beweisen können, stimmt's? Stimmt's?

Wenn die Story wahr ist:
Ein Supermarkt in den USA hatte seine abgelaufenen Thunfischkonserven aus dem Verkaufsraum aussortiert und im Lager deponiert. Der Einbrecher, dem es nach dem Verzehr der gestohlenen Dosen nicht gut ging, hat erfolgreich geklagt!


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-- Editiert von ramon56 am 16.05.2007 12:04:00

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wenn er die z.B. Streupflichten wirksam übertragen bekommen hat, diese aber nicht erfüllt, kann er nicht anschließend behaupten, er habe nicht gewußt, daß nicht gestreut war.

Parallelbeispiel: Wenn der Einbrecher ein Arbeitnehmer des Supermarktes gewesen wäre, der die abgelaufenen Dosen selbst in den Lagerraum verbracht hat, würde die Sache vollkommen anders aussehen.

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#9
 Von 
ramon56
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Spirale dreht sich jetzt hoffentlich nicht in die Richtung weiter, dass er sich zu dem Zeitpunkt in einem nicht zurechnungsfähigen Zustand befand und die Urteilsfähigkeit (Alter+Allohol) über den Gehwegzustand stark eingeschränkt war!?

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#10
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Darüber gibt es hier einen Artikel von einem RA:

Müssen Senioren noch Schnee schippen?


Es kommt darauf an. Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat diese Verpflichtung für eine ältere Dame (68 Jahre) verneint, die laut Mietvertrag die Pflicht zum Beräumen von Schnee und Eis für den Gehweg übernommen hatte. Die ältere Dame hatte ihrem Vermieter mitgeteilt, dass sie den Winterdienst wegen ihres Alters nicht mehr übernehmen kann und übersandte ein ärztliches Attest. Der Vermieter beauftragte eine Firma, welche die Arbeiten übernahm und stellte den Betrag von 290 EURO der älteren Dame in Rechnung. Es kam zum Rechtsstreit und der Vermieter unterlag.

Das Amtsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass soweit es Mietern aufgrund ihres Alters nicht mehr möglich sei, die Winterräumpflicht zu erfüllen, sie die Kosten für eine Ersatzkraft nicht tragen müssen. Körperliche Einschränkungen seien ein Dauerzustand und mit einer vorübergehenden Unmöglichkeit nicht vergleichbar (AG Hamburg – Altona, Az. 318 a C 146/06 ; s.a. LG Münster, Urteil vom 06.12.2004, Az. 8 S 425/03 ). Für Urlauber und kurzzeitig Erkrankte findet die Rechtsprechung keine Anwendung.

Thilo Zachow
Rechtsanwalt

Quelle:
http://www.123recht.net/Müssen-Senioren-noch-Schnee-schippen__a20690.html


-----------------
"MfG
Susanne"

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#11
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Das Amtsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass soweit es Mietern aufgrund ihres Alters nicht mehr möglich sei, die Winterräumpflicht zu erfüllen, sie die Kosten für eine Ersatzkraft nicht tragen müssen. Körperliche Einschränkungen seien ein Dauerzustand und mit einer vorübergehenden Unmöglichkeit nicht vergleichbar

Derartige Rechtsprechung halte ich für schwer bedenklich.
Genauso ließe sich begründen, daß bei Erwerbsunfähigkeit/Eintritt in die Altersrente ein Anspruch auf Mietsenkung bestünde.

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#12
 Von 
ramon56
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Hi Mortinghale,

bedenklich hin oder her - als Vermieter kannst Du Dich drehen wie Du willst, der A... bleibt immer hinten!
Womöglich gibt's zu Deiner 'Begründung' bereits ein abstruses Urteil.


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#13
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
ramon56
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Hi Blockwart,
Du Schlamper! :) Die Nachrichten sind jetzt rum, hast Du Deine Urteile immer noch nicht gefunden??

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#15
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Blockwart guckt jetzt erstmal 'Schön, daß es Dich gibt'.

:grins:

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#16
 Von 
weiseblume
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 6x hilfreich)

Meine Mutter bewohnt eine Eigentumswohnung. Alle Eigentümer bzw. Mieter von Wohnungen sind verpflichtet, Treppe zu reinigen. Meiner Mutter ist das aus Altersgründen nicht mehr möglich, also macht das wöchentlich eine Putzfrau. Für das Schneeräumen gibt es einen Hausmeister, der natürlich von allen Mietern bezahlt wird.
Ich habe auch mal in einem Haus (nur Mietwohungen)gewohnt, wo das so geregelt war. Treppe und Schnee waren Hausmeisteraufgaben, der sie auch bezahlt bekam.
Im Zweifelsfall gibt es auch eine Eigentümerhaftpflichtversicherung. Die ist nicht teuer. Rund 160 Euro im Jahr. Wenn also jemand nicht streut oder ein Ziegel fällt jemandem auf den Kopf bin ich auf jeden Fall abgesichert.

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#17
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Tja Weiseblume,

bevor es ein böses Erwachen gibt:

Die Haftpflicht ersetzt nicht die Streupflicht.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
ramon56
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja, Mortinghale, genauso 'romantisch' hab' ich ihn auch eingeschätzt... :grins:



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#19
 Von 
ramon56
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

'Die Haftpflicht ersetzt nicht die Streupflicht.'

Wie ist das jetzt wieder korrekt zu verstehen?
Die Haftpflichtversicherung deckt doch die Schäden, für die ich hafte, oder???

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#20
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Und anschließend nimmt Dich die Versicherung, wenn sie Dir etwas vorwerfen kann, in Regress (genau wie beim Autounfallbauen unter Alkoholeinfluß).

:(

-- Editiert von Mortinghale am 16.05.2007 22:32:43

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#21
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
ramon56
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Himmelherrschaftszeitennochma!!!

Jetzt hab' ich die Nase voll von dieser abartigen Rechtezurechtrückerei und wende mich wieder anderen lebenswichtigen Dingen zu: z.B. Essen!

In diesem Sinne möchte hier dazu aufrufen: Leute, esst keinen Fisch mehr!!!! Sonst sind unsere herrlichen Meere bald leer! Ist es nicht herrlicher durch's Wasser zu dümpeln und den Tierchen zuzuschauen?!



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#23
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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