Mieter hat laut Mietvertrag seinen Teil des Treppenhauses zu reinigen sowie Schnee zu räumen (wenn's denn mal schneit).
Dies hat er zwischenzeitig eingestellt und beruft sich darauf alt u. krank zu sein.
Wer ist nun zuständig - Mieter o. VM? (insbes. im Hinblick auf Haftpflicht)
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-- Editiert von ramon56 am 15.05.2007 21:58:35
Hausordnung - Schnee räumen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
alle ratlos?
Fuer die Treppenhausreinigung eine Putzkraft einstellen.
Vom kranken Mieter eine Einverständniserklärung unterschreiben lassen.
Wenn der VM sich drum kümmert wirds meist teurer.
Und die Beseitigung eures Drecks müßt ihr bezahlen. Immer der Verursacher.
Das bisschen Schnee selbst wegräumen.
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Hallo Gast,
es handelt sich hier um MEINEN Mieter und nicht um den von MIR verursachten Dreck!
Laut Mietvertrag muss ER Reinigung u. Schneeschieben
durchführen.
Nun macht er dies nicht mehr aus o.g. Gründen.
Jemanden anstellen will ER nicht u. ICH auch nicht, weil ich dann wieder auf meinen Kosten sitzenbleibe.
Aufgrund der Entfernung zur Wohnung kann ich die Schneeräumung nicht selbst durchführen.
Bezugnehmend auf den Mietvertrag ist meine Frage, wer hier im Falle eines Haftpflichtfalles herangezogen wird.
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-- Editiert von ramon56 am 16.05.2007 10:24:54
Liebe Ramona,
Bezugnehmend auf den Mietvertrag ist meine Frage, wer hier im Falle eines Haftpflichtfalles herangezogen wird.
Das kannst Du Dir doch sicherlich schon denken, oder ?
Wenn die Pflichten wirksam auf den Mieter übertragen wurden, hat er ggfs. eine Ersatzperson zu stellen.
Bei Nichterfüllung kannst Du ihn entsprechend verklagen (LG Düsseldorf, WuM 1988, 400).
Gleichzeitig bliebst Du aber nach wie vor in der Verpflichtung, die Erfüllung der Pflichten des Mieters ausreichend zu überwachen (OLG Köln v. 17.11.95, WuM 1996, 226).
Also, was folgt jetzt daraus ?
Wenn der Heini also im Doppelkornrausch einem Stern folgt und sich vor seiner Haustür die Haxen auf seinem nicht geräumten Glatteis bricht, bin ich
haftbar.
Prima, war ja klar!
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Liebe Ramona,
Das
würde ich für die einzige
Variante halten, in der Du aus dem Schneider bist.
Hallo Morti,
aber ICH muss das beweisen können, stimmt's? Stimmt's?
Wenn die Story wahr ist:
Ein Supermarkt in den USA hatte seine abgelaufenen Thunfischkonserven aus dem Verkaufsraum aussortiert und im Lager deponiert. Der Einbrecher, dem es nach dem Verzehr der gestohlenen Dosen nicht gut ging, hat erfolgreich geklagt!
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-- Editiert von ramon56 am 16.05.2007 12:04:00
Wenn er
die z.B. Streupflichten wirksam übertragen bekommen hat, diese aber nicht erfüllt, kann er nicht
anschließend behaupten, er habe nicht gewußt, daß nicht gestreut war.
Parallelbeispiel: Wenn der Einbrecher ein Arbeitnehmer des Supermarktes gewesen wäre, der die abgelaufenen Dosen selbst in den Lagerraum verbracht hat, würde die Sache vollkommen anders aussehen.
Die Spirale dreht sich jetzt hoffentlich nicht in die Richtung weiter, dass er sich zu dem Zeitpunkt in einem nicht zurechnungsfähigen Zustand befand und die Urteilsfähigkeit (Alter+Allohol) über den Gehwegzustand stark eingeschränkt war!?
Darüber gibt es hier einen Artikel von einem RA:
Müssen Senioren noch Schnee schippen?
Es kommt darauf an. Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat diese Verpflichtung für eine ältere Dame (68 Jahre) verneint, die laut Mietvertrag die Pflicht zum Beräumen von Schnee und Eis für den Gehweg übernommen hatte. Die ältere Dame hatte ihrem Vermieter mitgeteilt, dass sie den Winterdienst wegen ihres Alters nicht mehr übernehmen kann und übersandte ein ärztliches Attest. Der Vermieter beauftragte eine Firma, welche die Arbeiten übernahm und stellte den Betrag von 290 EURO der älteren Dame in Rechnung. Es kam zum Rechtsstreit und der Vermieter unterlag.
Das Amtsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass soweit es Mietern aufgrund ihres Alters nicht mehr möglich sei, die Winterräumpflicht zu erfüllen, sie die Kosten für eine Ersatzkraft nicht tragen müssen. Körperliche Einschränkungen seien ein Dauerzustand und mit einer vorübergehenden Unmöglichkeit nicht vergleichbar (AG Hamburg – Altona, Az. 318 a C 146/06
; s.a. LG Münster, Urteil vom 06.12.2004, Az. 8 S 425/03
). Für Urlauber und kurzzeitig Erkrankte findet die Rechtsprechung keine Anwendung.
Thilo Zachow
Rechtsanwalt
Quelle:
http://www.123recht.net/Müssen-Senioren-noch-Schnee-schippen__a20690.html
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"MfG
Susanne"
Das Amtsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass soweit es Mietern aufgrund ihres Alters nicht mehr möglich sei, die Winterräumpflicht zu erfüllen, sie die Kosten für eine Ersatzkraft nicht tragen müssen. Körperliche Einschränkungen seien ein Dauerzustand und mit einer vorübergehenden Unmöglichkeit nicht vergleichbar
Derartige Rechtsprechung halte ich für schwer bedenklich.
Genauso ließe sich begründen, daß bei Erwerbsunfähigkeit/Eintritt in die Altersrente ein Anspruch auf Mietsenkung bestünde.
Hi Mortinghale,
bedenklich hin oder her - als Vermieter kannst Du Dich drehen wie Du willst, der A... bleibt immer hinten!
Womöglich gibt's zu Deiner 'Begründung' bereits ein abstruses Urteil.
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--- editiert vom Admin
Hi Blockwart,
Du Schlamper! Die Nachrichten sind jetzt rum, hast Du Deine Urteile immer noch nicht gefunden??
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Blockwart guckt jetzt erstmal 'Schön, daß es Dich gibt'.
Meine Mutter bewohnt eine Eigentumswohnung. Alle Eigentümer bzw. Mieter von Wohnungen sind verpflichtet, Treppe zu reinigen. Meiner Mutter ist das aus Altersgründen nicht mehr möglich, also macht das wöchentlich eine Putzfrau. Für das Schneeräumen gibt es einen Hausmeister, der natürlich von allen Mietern bezahlt wird.
Ich habe auch mal in einem Haus (nur Mietwohungen)gewohnt, wo das so geregelt war. Treppe und Schnee waren Hausmeisteraufgaben, der sie auch bezahlt bekam.
Im Zweifelsfall gibt es auch eine Eigentümerhaftpflichtversicherung. Die ist nicht teuer. Rund 160 Euro im Jahr. Wenn also jemand nicht streut oder ein Ziegel fällt jemandem auf den Kopf bin ich auf jeden Fall abgesichert.
Tja Weiseblume,
bevor es ein böses Erwachen gibt:
Die Haftpflicht ersetzt nicht die Streupflicht.
Ja, Mortinghale, genauso 'romantisch' hab' ich ihn auch eingeschätzt...
'Die Haftpflicht ersetzt nicht die Streupflicht.'
Wie ist das jetzt wieder korrekt zu verstehen?
Die Haftpflichtversicherung deckt doch die Schäden, für die ich hafte, oder???
Und anschließend nimmt Dich die Versicherung, wenn sie Dir etwas vorwerfen kann, in Regress (genau wie beim Autounfallbauen unter Alkoholeinfluß).
-- Editiert von Mortinghale am 16.05.2007 22:32:43
--- editiert vom Admin
Himmelherrschaftszeitennochma!!!
Jetzt hab' ich die Nase voll von dieser abartigen Rechtezurechtrückerei und wende mich wieder anderen lebenswichtigen Dingen zu: z.B. Essen!
In diesem Sinne möchte hier dazu aufrufen: Leute, esst keinen Fisch mehr!!!! Sonst sind unsere herrlichen Meere bald leer! Ist es nicht herrlicher durch's Wasser zu dümpeln und den Tierchen zuzuschauen?!
--- editiert vom Admin
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