Hausordnung - Klausel zum Winterdienst?

27. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
BubbleGum
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Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)
Hausordnung - Klausel zum Winterdienst?

Hallo Fories,

in der Hausordnung, die zu unserem Mietvertrag gehört, findet sich folgende Klausel:

Die Straßengehwege und der Hauszuweg sind zu reinigen, im Winter von Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Hierbei sind die polizeilichen Vorschriften einzuhalten. Kehrgeräte und Streugut hat der Mieter auf seine Kosten zu stellen.



Es gibt hier im Haus derzeit acht Wohnungen und zwei Gewerbebetriebe.
Vor dem Haus befindet sich ein sehr großer Parkplatz, der von den Anwohnern, aber auch von den Gewerbekunden genutzt wird. Einen Gehweg gibt es gar nicht, der Parkplatz grenzt genau an die Fahrbahn.

Es gibt hier keine "Kehrwoche" oder ähnliches, nur diesen Punkt zum Winterdienst in der Hausordnung.

Meine Frage: Ist diese pauschale diese Art der Abwälzung auf die Mieter zulässig?

MfG

-- Editiert BubbleGum am 27.01.2015 14:44

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29 Antworten
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#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Grundsätzlich ist auch die Übertragung von öffentlich rechtlichen Reinigungspflichten auf Mieter zulässig.
Im geschilderten Fall, ist der Text aber dürftig da die Reihenfolge (Kehrwoche) der Mieter fehlen.
Dies muss aber nicht in der Hausordnung stehen.
Der Umfang (Straßengehwege und der Hauszuweg) der Reinigungspflicht muss an Hand der örtlichen Gegebenheiten verstanden werden.
Die Parkplätze gehören aber nicht dazu. Ich gehe nicht davon aus, dass unter "Hauszuweg" der Platz zwischen den parkenden Fahrzeugen gemeint sein kann.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Die Klausel kann man getrost ignorieren.

1. Wurde die Hausordnung überhaupt ordnungsgemäß im Mietvertrag erwähnt? Wie wurde die Hausordnung in den Mietvertrag einbezogen?
Wenn sie nicht ordnungsgemäß einbezogen wurde, ist die Hausordnug hinfällig.

2. Die Klausel ist ungültig, da die Geräte vom Vermieter zu stellen sind.

3. Mangels Plan/Regelung kann jeder Mieter sagen "ich war nicht dran". Der Vermieter wird das Gegenteil nicht beweisen können.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

quote:
Die Straßengehwege und der Hauszuweg sind zu reinigen, im Winter von Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.


Was steht denn vor dieser Klausel? Wird daraus überhaupt eindeutig klar, wer zu reinigen hat?

Zu Harry van Sell:
quote:
Die Klausel ist ungültig, da die Geräte vom Vermieter zu stellen sind.

Hier steht, dass eine solche Klausel nach Meinung der Autoren ungültig wäre, aber bisher kein Gericht sich damit befasst hat. Hast Du weitere Infos dazu?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Offenbar gibt es - erstaunlicherweise - keine auffindbaren Urteile darüber, nur Meinungen.

Es schneit hier wohl zu wenig, als das es sich zum streiten lohnt...
;)


Eventuell hat ja jemand anderes mehr Erfolg bei der Suche?





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#5
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo und Danke erstmal für eure Antworten.
Ich versuche mal eure Fragen zu beantworten.

Die Hausordnung ist §19 des Mietvertrages.
Punkt 4 dort lautet:
Reinigung
Haus und Grundstück sind sauber zu halten. Verunreinigungen sind von dem verantwortlichen Mieter unverzüglich zu beseitigen.
Die Straßengehwege und der Hauszuweg sind zu reinigen, im Winter von Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Hierbei sind die polizeilichen Vorschriften einzuhalten. Kehrgeräte und Streugut hat der Mieter auf seine Kosten zu stellen.


Es gibt weder im Mietvertrag selbst, noch in dieser Hausordnung einen weiteren Punkt zum Thema "Hausreinigung".
Dazu habe ich gestern noch das hier gefunden:
Übertragung der Streupflicht per Hausordnung auf den Mieter darf nicht zu unbestimmt sein

Damit man sich vielleicht ein besseres Bild machen kann, hab ich mal den virtuellen Pinsel geschwungen ;)

Es gibt diesen Überdachten Zugang, der nie einschneit. Aber man steht dann eben direkt auf dem Parkplatz. Geparkt wird direkt bis an die Hauswand, bzw. direkt bis vor die Treppe.


Lt. unserer Nachbarn hat wohl früher die Mutter des Vermieters das Treppenhaus gereinigt. Die letzten Jahre räumte ein Nachbar (Landwirt) hier den Parkplatz mit seinem Traktor. Dieses Jahr passiert nix. Es gibt auch keinen Hausmeister oder sowas. Der VM wohnt mehrere 100Kilometer entfernt, ist also nicht vor Ort.
Bin heute früh nur mit Mühe vom Parkplatz gekommen, da in der Nacht nochmal einiges an Neuschnee runterkam und unter dem Schnee alles vereist ist.

Harry van Sell:
Im Allgäu ist Frau Holle doch noch ziemlich fleißig ;)

Achso, noch ein Frage:
Als ich mir den Mietvertrag so angesehen habe fiel mir auf, dass der nicht vom Vermieter, sondern mit "i.V." vom Makler unterschrieben wurde. Ist das überhaupt rechtens? Makler und Vermieter dürfen doch kein "zu inniges Verhältnis" haben, da gibt es doch auch Richtlinien zu (die hatte ich irgendwo mal gelesen) und ich finde, dass das Unterzeichnen von Mietverträgen im Namen des Vermieters schon ein äußerst "vertrauensvolles Verhältnis" zwischen den beiden voraussetzt (wobei die beiden privat wohl sehr gut befreundet sind).






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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> dass der nicht vom Vermieter, sondern mit "i.V." vom Makler unterschrieben wurde. Ist das überhaupt rechtens? <hr size=1 noshade>

Rechtens und absolut üblich, insbesondere wenn der Vermieter nicht vor Ort ist.





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#7
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Okay, danke :)

Zum Rest eine Idee oder eine Meinung?

Hinweis zur Zeichnung:
Ich habe mich in der Parkplatzbreite mächtig verschätzt, sind eher 10 Meter mehr, also 40 Meter in der Breite.

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#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Ich wage mal folgende Thesen:

1.) Die Klausel mit der Reinigungsverpflichtung verpflichtet allein den Mieter des abgeschlossenen Vertrages.
2.) Die Klausel mit der Reinigungsverpflichtung ist NICHT ALLEIN
SCHON DESHALB unwirksam, weil sie ALLE Mieter verpflichtet, darin aber nicht geregelt wurde, wer wann für die Reinigung zuständig ist.

Der Vermieter könnte berechtigt sein, einen Terminplan aufzustellen und die Reinigungsverpflichtung damit unter die Mieter zu verteilen, wenn sich die Mieter insoweit nicht einigen können.

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-- Editiert Spezi-2 am 28.01.2015 11:41

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#9
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Spezi-2

Hast du das oben verlinkte Urteil gelesen?
Demnach ist dieser Punkt in der Hausordnung zu schwammig und eine explizite Räum- und Streupflicht hätte in den Mietvertrag gehört und nicht in einen Unterpunkt der Hausordnung und das auch noch ohne irgendwelche Regelungen welcher Mieter wann "dran wäre". Sowas gab es hier nach Auskunft der "Alteingesessenen" auch noch nie.

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#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Was war nach dem Urteil zu unbestimmt ? Da steht:

quote:
Soweit im Mietvertrag steht, dass "alle behördlichen und polizeilichen Pflichten zu beachten" sind, ist das zu unbestimmt.


Hier steht aber VIEL mehr !!
Die Beachtung der behördlichen und polizeilichen Regelungen beziehen sich nicht auf die Ausführungspflicht sondern nur auf die Art der Ausführung.
quote:
und eine explizite Räum- und Streupflicht hätte in den Mietvertrag gehört

Und ist sie das nicht, oben steht:
quote:
Die Hausordnung ist §19 des Mietvertrages.

Also ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages.

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#12
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Servus

[BESCHIMPFUNGEN EDITIERT]

Um diese Klausel hat sich bisher KEIN Mieter hier geschert, da bis zum letzten Winter der Landwirt hier geräumt hat!

[color=green]quote:Die letzten Jahre räumte ein Nachbar (Landwirt) hier den Parkplatz (Mietvertrag Sonstiges) mit seinem Traktor.
[/color]
[color=blue]Und am Ende der Schneesaison, wie habt ihr Euch alle diesem Nachbarn, der wohl da einer der gewerblichen Mieter sein dürfte mal gedankt? Irgendwas kleines als Dankeschön, dass Er die Arbeit für Euch alle gemacht hat? Bestimmt wohl gar nicht, jetzt darfst du mal raten wieso er das wohl nicht mehr einsehen wird das noch weiter zu machen... [/color]

[BESCHIMPFUNGEN EDITIERT]

Bis auf letztes Jahr stand der Winterdienst IMMER in der Nebenkostenabrechnung, der wurde für seinen Dienst also bezahlt! Tja, bis auf letztes Jahr anscheinend, denn diesmal steht dieser Posten nicht auf der NK-Abrechnung. Da unser VM hier im Umkreis inzwischen bekannt ist, wie ein bunter Hund - weil er seine Rechnungen nämlich nicht bezahlt! - arbeitet hier auch kein Handwerker ohne Vorauskasse.
[BESCHIMPFUNGEN EDITIERT]
Und wie ein Landwirt in einem Ladengeschäft arbeiten soll, würde mich ja auch mal brennend interessieren.
[BESCHIMPFUNGEN EDITIERT]


-- Editiert BubbleGum am 28.01.2015 15:24

-- Editiert Moderator am 28.01.2015 21:43

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#13
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Was bringt das gegenseitige Beschimpfen nun ?

Was sagen eigentlich die Gewerberaummieter zur fehlenden Schneebeseitigung ?
Und, in welcher Etage liegt die Mieterwohnung ?
Es ist vielfach üblich, dass der/die Mieter der Erdgeschosswohnung auch das Schneefegen übertragen bekommen.

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#14
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

[BESCHIMPFUNGEN EDITIERT]

Zu deinen Fragen:
Auch die Gewerbemieter haben kaum noch den Hauch einer Lust sich mit unserem cholerischen Vermieter zu unterhalten, von daher weiß ich nicht, ob die mit dem darüber schon geredet haben.

Es gibt im EG zwei Wohnungen und die beiden Gewerbeeinheiten, im ersten Stock nochmal vier Wohnungen und durch einen Seiteneingang nochmal zwei EG-Wohnungen. ALLE (Wohnungs)Mieter haben den gleichen Mietvertrag mit der gleichen schwammigen Klausel bzgl. Schneeräumung.

Ob und was vielfach üblich ist, interessiert mich nicht mal peripher.



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-- Editiert Moderator am 28.01.2015 21:43

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#16
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Bei dem Ton in diesem Thread vergeht mir die Lust am Schreiben, von daher nur kurz: Weiter oben steht bereits, dass die Klausel vermutlich unwirksam ist, weil der Vermieter die Geräte stellen muss. Da gibt's aber offensichtlich noch kein Urteil zu. Ohnehin muss ohne Plan muss keiner Schippen. Wende dich an den cholerischen Vermieter, wenn dir das nicht passt.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und wie ein Landwirt in einem Ladengeschäft arbeiten soll, würde mich ja auch mal brennend interessieren. <hr size=1 noshade>

Da gibt es sogenannte "Hofläden" in dem die Landwirte ihre Produkte feilbieten.
Das muss er weder selbst machen, sondern kann Angestellte haben.
Und der "Hofladen" kann natürlich auch in einer Stadt sein.



Was ist eingentlich Dein genaues Ziel?
A) Nicht selber zu schippen
B) eine eis- und schneefreie Fläche zu haben
C) A) und B)





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

@cauchy

Dein Hinweis auf der ersten Seite hat mir auch schon weiter geholfen, dafür hatte ich mich auch artig bedankt ;)

@Harry

quote:

Was ist eingentlich Dein genaues Ziel?
A) Nicht selber zu schippen
B) eine eis- und schneefreie Fläche zu haben
C) A) und B)



Im Grunde erstmal nichts davon. Alles, was ich wollte, war eine Information dazu, ob solche schwammigen Klauseln in dieser Form rechtlich haltbar sind.

Was ich NICHT wollte, sind irgendwelche Unterstellungen, Vermutungen oder anderweitiges, was mich höchstens ärgert, aber nicht der Beantwortung der Frage dient ;)



-- Editiert BubbleGum am 28.01.2015 23:01

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

quote:
Was ist eingentlich Dein genaues Ziel?

Das frage ich mich auch gerade

Wenn Du den Standpunkt "unwirksam" vorziehst, dann folgt daraus, dass der der Vermieter aufzufordern wäre, wie in den vergangenen xx Jahren räumen zu lassen. Ebenfalls wie in den vergangenen xx Jahren wären dann die daraus entstehenden Kosten in der Betriebskostenabrechnung umzulegen.

Je nachdem wie lange die nun von Dir nachgereichte "Nebensächlichkeit" (Vermieter hat xx Jahre räumen lassen und Kosten in der Betriebskostenabrechnung umgelegt) nun schon praktiziert wird, könnten sich weitere Diskussionen sowieso erübrigt haben, weil durch den jahrelangen Usus bereits eine entsprechende Vertragsänderung eingetreten ist.

Mehr dazu zu sagen, ist m.E. sinnlos, denn vielleicht schiebst Du ja morgen wieder ein neues Detail nach, das die Angelegenheit nochmal in ein anderes Licht taucht ...

Grundsätzlich gibt es halt nur die zwei Möglichkeiten
a) selber räumen
b) räumen lassen und zahlen

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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#20
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Moinsen,

habe gerade einen "Neumieter" getroffen, der mir erzählte, dass es hier durchaus Räumgeräte gibt: Schneefräse, Schneeschieber, sogar Streumittel sind da - abgeschlossen in einer Garage, die dem VM gehört. Wir, als Mieter, kommen da also nicht mal dran. Außerdem wurde dem Neumieter, genau wie allen anderen Mietern auch, gesagt, dass Treppenreinigung und Winterdienst nicht Aufgabe der Mieter wäre. Auch bei ihm gibt es diese Klausel im Mietvertrag, darum hatte er gefragt und eben genau die gleiche Antwort erhalten, wie wir damals auch.

Aber:
Da sich der Postbote und zwei Paketdienste inzwischen geweigert haben bei uns auszutragen/anzuliefern, weil das Befahren, bzw, das "gefahrlose Überqueren" des Parkplatzes absolut nicht mehr möglich ist (Schnee mehr als kniehoch inzwischen) und mindestens eines der Gewerbe keine Warenlieferung erhalten konnte, erschien vor 10 Minuten auf einmal ein Schneeschieber und räumt gerade den Parkplatz - sieh mal einer an. WER den beauftragt hat weiß ich allerdings nicht.
Ich weiß nur eins: Wenn wir "normalen Mieter" beim VM anrufen, werden wir (egal wer anruft!), auch gerne mal als "asoziales Pack" betitelt - allerdings wird er wohl sehr "handzahm", wenn die Beschwerden von den Gewerbemietern kommen.

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

@Lolle

Nur mal rein interessehalber:
Was hat die Tatsache, dass die letzten Jahre geräumt wurde, mit meiner Frage nach der rechtlichen Haltbarkeit einer Klausel zu tun? Eigentlich gar nichts, wenn man mal ehrlich ist. Von daher war diese "Nebensächlichkeit", für die Beantwortung völlig unerheblich.

Warum ist es den meisten nicht möglich einfach zu der gestellten Frage eine Antwort zu verfassen, OHNE irgendwelche Vermutungen, Unterstellungen, Annahmen, etc. ?
Wenn man mehr Infos braucht, kann man doch fragen! Aber nein - leider scheinen gerade in diesem Forum gerne Menschen zu lesen/schreiben, die sich lieber irgendwelche hahnebüchenen Märchen einfallen lassen (die Sache mit dem freundlichen Landwirt, dem ja niemand gedankt hat..... no comment....) und sich anscheinend selbst davon überzeugt haben, dass sie GENAU wissen, was beim Fragesteller so los ist.
Das ist absolut nicht hilfreich, sondern erweckt beim Fragesteller den Eindruck, es hier stellenweise eher mit Märchenerzählern, als mit Hilfestellern zu tun zu haben.

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

quote:
Was hat die Tatsache, dass die letzten Jahre geräumt (+bezahlt) wurde, mit meiner Frage nach der rechtlichen Haltbarkeit einer Klausel zu tun? Eigentlich gar nichts, wenn man mal ehrlich ist.


Ja ja - schon recht, "eigentlich gar nichts" - die Sache mit der konkludenten Vertragsänderung vergessen wir ganz einfach mal ;-)
http://db.mietgerichtstag.de/tl_files/Dateien/Mietgerichtstage/2005/artzn.pdf

@alle anderen:
Zum Thema Schaufel/Schippe/Besen: hier wird übrigens ein Urteil erwähnt, in dem ein Gericht die Übertragung der Anschaffung von erforderlichen Gerätschaften für möglich hält - aber ururalt und nur AG:
9. Vermieter muss Schneeschaufel und Streusalz bereitstellen
Ein Mieter ist nicht ohne Weiteres verpflichtet, die für den Winterdienst notwendigen Gerätschaften und das Streumaterial selbst anzuschaffen und zu bezahlen. Regelmäßig obliegt die Bereitstellung dem Vermieter. Eine Verpflichtung des Mieters bedarf der ausdrücklichen mietvertraglichen Vereinbarung (AG Wuppertal WuM 1982, 114).


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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Oh Lolle....

quote:
Ja ja - schon recht, "eigentlich gar nichts" - die Sache mit der konkludenten Vertragsänderung vergessen wir ganz einfach mal ;-)
http://db.mietgerichtstag.de/tl_files/Dateien/Mietgerichtstage/2005/artzn.pdf


Warum beantwortest du schon wieder mit einer Gegenfrage, bzw. mit etwas, was mit der ursprünglichen Frage gar nichts zu tun hat?

Ist es wirklich nicht möglich auf eine Frage zu antworten, ohne irgendwelche Wenn's und Aber's?


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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>allerdings wird er wohl sehr "handzahm", wenn die Beschwerden von den Gewerbemietern kommen. <hr size=1 noshade>

Die können auch ernstere Maßnahmen ergreifen als Mieter.



quote:<hr size=1 noshade>Was hat die Tatsache, dass die letzten Jahre geräumt wurde, mit meiner Frage nach der rechtlichen Haltbarkeit einer Klausel zu tun? <hr size=1 noshade>

Das kann durchaus sehr viel miteinander zu tun haben.
Das wäre dann eventuell Punkt 4 meiner "Ungültigkeitsliste" von Seite 1 geworden.





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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Also steht die obige Aussage, die Klausel wäre schon deshalb unwirksam, weil sie den Mieter verpflichtet die Geräte selbst zu beschaffen, auf sehr dünnen Eis:

quote:
Zum Thema Schaufel/Schippe/Besen: hier wird übrigens ein Urteil erwähnt, in dem ein Gericht die Übertragung der Anschaffung von erforderlichen Gerätschaften für möglich hält - aber ururalt und nur AG:
9. Vermieter muss Schneeschaufel und Streusalz bereitstellen
Ein Mieter ist nicht ohne Weiteres verpflichtet, die für den Winterdienst notwendigen Gerätschaften und das Streumaterial selbst anzuschaffen und zu bezahlen. Regelmäßig obliegt die Bereitstellung dem Vermieter. Eine Verpflichtung des Mieters bedarf der ausdrücklichen mietvertraglichen Vereinbarung (AG Wuppertal WuM 1982, 114).


denn hier gibt es ja genau diese geforderte Vereinbarung im Mietvertrag.


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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo nochmal,

mir geht dieser Absatz nicht aus dem Kopf:

quote:
Der Umfang (Straßengehwege und der Hauszuweg) der Reinigungspflicht muss an Hand der örtlichen Gegebenheiten verstanden werden.
Die Parkplätze gehören aber nicht dazu. Ich gehe nicht davon aus, dass unter "Hauszuweg" der Platz zwischen den parkenden Fahrzeugen gemeint sein kann.



Da es wirklich schwer ist zu erklären, wie sich das hier mit dem Hauseingang und dem Parkplatz verhält, habe ich heute früh mal ein paar Fotos gemacht.





Wie man sieht, gibt es im Grunde keinen "Zuweg" zum Haus, den man als solchen bezeichnen könnte, es gibt ja nicht mal einen Gehweg auf unserer Strassenseite. Der Schnee, der da so rumliegt, ist von den letzten vier Tagen und wenn der Schneeschieber, wie auf dem Bild zu sehen, die Straße langrauscht, schiebt er den Schnee zusätzlich ja auch noch direkt auf den Parkplatz.

Jetzt nochmal ein paar Fragen:

- Den kompletten Parkplatz per Hand zu räumen, kann man einem Mieter nicht auf's Auge drücken, oder etwa doch?
- Gilt so eine (in meinen Augen immer noch schwammige ;) ) Übertragung auf den/die Mieter auch, wenn es sich bei der zu räumenden Fläche um einen Parkplatz handelt?

Würde mich freuen, wenn ihr euch die Bilder mal ansehen und dazu vielleicht Tipps oder Hinweise habt.
Und wenn was unklar ist: Bitte erst fragen! ;)

P.S.
Jetzt schiebt draußen jemand per Traktor, na immerhin. Aber ab morgen soll es ja wieder Neuschnee geben.....

P.P.S.
Habe beim Fotografieren heute morgen einen der Gewerbemieter getroffen, der fluchend versuchte einzuparken. Kurz geplaudert und erfahren, dass die in zwei Wochen hier wieder weg sind, weil die Zustände hier einfach geschäftsschädigend sind. Darauf wurde der Vermieter auch hingewiesen, das Ergebnis sieht man ja auf den Bildern..... es änderte sich nichts. Stattdessen hagelte es Beschimpfungen und Drohungen von Seiten des Vermieters.
Das nur mal dazu.



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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

quote:
- Den kompletten Parkplatz per Hand zu räumen, kann man einem Mieter nicht auf's Auge drücken, oder etwa doch?


Doch, wenn er sich vertraglich dazu verpflichtet hat.

quote:
- Gilt so eine (in meinen Augen immer noch schwammige
) Übertragung auf den/die Mieter auch, wenn es sich bei der zu räumenden Fläche um einen Parkplatz handelt?


Irgendwo ist ein Zugangsweg, d.h. nämlich der Weg über den man zum Eingang/zur Eingangstreppe kommt. Auf einem Foto sieht man ja auch, dass sich da welche schon über einen Weg zum Eingang gekämpft haben.
Möglicherweise wurden einfach mehr Parkplätze eingezeichnet/vermietet/genutzt als laut Bauunterlagen vorhanden sind - möglicherweise wurde in den Plänen alles etwas geschönt, was in der Realität gar nicht funktioniert. Das ist gang und gäbe.

Was der "Hauszuweg" laut Mietvertrag ist, kann man jedenfalls aus der Bauakte erfahren, die sowohl bei der Gemeinde/untere Baubehörde als auch bei der Kreisverwaltung/obere Baubehörde liegt > dort im Lageplan (d.h. mit Einzeichnung von Bauwerk und Stellpätzen) sowie im Stellplatznachweis ggf gesonderter Stellplatzplan
Danach hätte man den Vermieter vor/beim Vertragsabschluss fragen können/müssen, wenn einem da irgendetwas unklar war, denn der entsprechende Vertragspassus ist ja nicht erst jetzt schwammig geworden ;-)

Letztendlich kann man aber auch immer noch später klären, wer für die Schneeräumung bzw. Ausführung/Kostenübernahme verantwortlich ist. Entweder hat der Mieter halt die Pflicht zur Arbeitsausführung oder die Pflicht zur Kostenübernahme.

Aber es ging jetzt 3 Seiten über rechtlichen (und sonstigen) Firlefanz.
Wollt Ihr denn nicht mal über praktische Lösung nachdenken, damit JETZT trotz der aktuellen Schneemassen wieder Hauszuweg und Parkplätze genutzt werden können? So schwierig ist es doch wirklich nicht dieses Problem jetzt zu lösen. Entweder spucken alle Mieter in die Hände (nur für den Hauszuweg) und jeder kümmert sich selbst um seinen Parkplatz oder alle beauftragen eben einen Dienstleister und teilen die Kosten angemessen auf. Das geht durchaus ohne erst den Vermieter zwecks Koordinierung einzuschalten.

Es könnte sogar ein einziger Mieter das dringend Nötigste (Hauszuweg) veranlassen und die Kosten dann über eine Verrechnung mit der Miete zurückholen, damit der Vermieter dann wie bisher die Kosten über die Betriebskostenabrechnung umlegt.

Hat irgendwer den Vermieter schonmal kontaktiert? Nachweislich zur Abhilfe aufgefordert? Oder einfach nur angerufen, was nun mit der Schneeräumung los ist?
Vielleicht freut der sich ja, wenn sich vor Ort einer darum kümmert ...

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gilt so eine (in meinen Augen immer noch schwammige
) Übertragung auf den/die Mieter auch, wenn es sich bei der zu räumenden Fläche um einen Parkplatz handelt? <hr size=1 noshade>

Das müsste immer anhand des Einzelfalles gewertet werden.
Normale Wohnungsmieter könnten zumindest zur Teilräumung verpflichtet werden, Gewerbliche Mieter auch zu Kompletträumung.



quote:<hr size=1 noshade> Ich gehe nicht davon aus, dass unter "Hauszuweg" der Platz zwischen den parkenden Fahrzeugen gemeint sein kann. <hr size=1 noshade>

Irgendwo am Ende der Treppe und am Ende der Rampe führt irgenwie irgendetwas zur Straße. Das ist der "Hauszuweg".
Falls nichts markiert ist, wäre es der kürzeste Weg von Treppe/Rampe zur Straße der nicht über Parkplätze führt.





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#29
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Guten Morgen :)

quote:
Irgendwo am Ende der Treppe und am Ende der Rampe führt irgenwie irgendetwas zur Straße. Das ist der "Hauszuweg".
Falls nichts markiert ist, wäre es der kürzeste Weg von Treppe/Rampe zur Straße der nicht über Parkplätze führt.


Auch wenn ihr es nicht glauben werdet, aber es gibt weder von der Rampe, noch von der Treppe einen direkten Weg, der NICHT über den Parkplatz führt. Auch zu den Mülltonnen gibt es keinen anderen Weg, als hinter den Autos auf dem Parkplatz lang.
Das Gebäude war mal eine BayWa-Halle, vor dem Haus, auf dem Parkplatz, gibt es sogar noch eine stillgelegte LKW-Waage. Aus diesem Grund ist das Ding hier baulich eher.... naja, lassen wir das ;)

quote:
Möglicherweise wurden einfach mehr Parkplätze eingezeichnet/vermietet/genutzt als laut Bauunterlagen vorhanden sind - möglicherweise wurde in den Plänen alles etwas geschönt, was in der Realität gar nicht funktioniert. Das ist gang und gäbe.


Das ist hier ja auch so ein Problem:
Es sind gar keine Parkplätze aufgezeichnet. Jeder parkt einfach da, wo gerade Platz ist. Allerdings macht das auch der Besuch der Nachbarn (auch die von den EFH rundrum), die werdenden Mamis, die sich bei der Hebamme schräg rüber zur Gymnastik treffen, die Winterurlauber, die hier um die Ecke in die Loipe einsteigen, die Sommerurlauber, die von hier aus zum Eistobel wandern, die Kunden der Gewerbe, etc.
Außerdem scheinen wirklich mehr Stellplätze vermietet zu sein, als überhaupt vorhanden. An manchen Tagen waren wir schon so zugeparkt, dass wir kaum vom Parkplatz kamen.

quote:
Danach hätte man den Vermieter vor/beim Vertragsabschluss fragen können/müssen, wenn einem da irgendetwas unklar war, denn der entsprechende Vertragspassus ist ja nicht erst jetzt schwammig geworden ;-)


Hatten wir ja, da wurde uns, wie allen anderen Mietern auch, gesagt, dass Hausreinigung und Winterdienst nicht unsere Aufgabe wären. Klar, ist nix schriftliches, aber da alle Mieter hier die gleiche Aussage vom VM bekommen haben..... haben wir uns das zumindest nicht eingebildet. Aber mehr haben wir davon ja leider auch nicht.

quote:
Hat irgendwer den Vermieter schonmal kontaktiert? Nachweislich zur Abhilfe aufgefordert? Oder einfach nur angerufen, was nun mit der Schneeräumung los ist?
Vielleicht freut der sich ja, wenn sich vor Ort einer darum kümmert ...


Ja, hatten mehrere Mieter und mindestens ein Gewerbemieter gemacht. Es hatte sich auch jemand hier aus dem Haus angeboten zu räumen, eben gegen Bezahlung, aber das will der VM nicht (also dafür zahlen). Der Nachbar arbeitet im GaLa-Bau und fährt im Winter ein Räumfahrzeug, wäre also eine schnelle und einfache Lösung gewesen.

Heute Morgen hat sich eine der Mieterinnen auf dem spiegelglatten Parkplatz auf die Nase gelegt. Der Ellenbogen ist dick und läßt sich nicht bewegen - jetzt sitzt sie gerade in der Notaufnahme.
Der Parkplatz wurde ja gestern geräumt, allerdings nicht gestreut, dann schien die Sonne drauf und über Nacht bildete sich eine ziemlich eklige Eisschicht.
Wer ist in diesem Fall jetzt haftbar, falls es zu Arbeitsausfall, etc. kommt?

Niemand hier versteht, was der VM eigentlich will. Wir wissen nur, dass man bei ihm mit keinem Angebot wirklich weiter kommt. Es hatte sich auch mal eine Nachbarin angeboten die Hausreinigung zu übernehmen, aber eben auch gegen Bezahlung, auch das wollte der VM nicht. Also wird überhaupt nicht geputzt, so sieht der Hausflur leider auch aus.
Dann hatten wir Mieter uns untereinander geeinigt, dass wir jetzt selbst eine Kehrwoche einführen, und abwechselnd ein Mal wöchentlich das Treppenhaus reinigen. Auch das scheint der VM nicht zu wollen, stattdessen will er jemanden einstellen, der zwei Mal pro Woche reinigt, dafür erhöhen sich die Nebenkosten für jede Mietpartei um 100,- Euro/Monat.

Früher hat hier, lt. Nachbarin, die Mutter des VM geputzt (und dafür kostenlos hier gewohnt.....), bis er sie rauswarf. Das war vor fünf Jahren und seitdem wird immer sporadisch mal geputzt, wenn der VM mal hier vorbeikommt (was allerdings recht selten vorkommt).

Und seit 01.02. gibt es schon wieder ein neues Problem:
Es gibt morgens kein warmes Wasser mehr. 200 Liter sind für 20 erwachsene Menschen, die morgens ins Bad müssen, nunmal viel zu wenig. Aber das ist ein anderes Thema.... ;)

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