Hallo Fories,
in der Hausordnung, die zu unserem Mietvertrag gehört, findet sich folgende Klausel:
Die Straßengehwege und der Hauszuweg sind zu reinigen, im Winter von Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Hierbei sind die polizeilichen Vorschriften einzuhalten. Kehrgeräte und Streugut hat der Mieter auf seine Kosten zu stellen.
Es gibt hier im Haus derzeit acht Wohnungen und zwei Gewerbebetriebe.
Vor dem Haus befindet sich ein sehr großer Parkplatz, der von den Anwohnern, aber auch von den Gewerbekunden genutzt wird. Einen Gehweg gibt es gar nicht, der Parkplatz grenzt genau an die Fahrbahn.
Es gibt hier keine "Kehrwoche" oder ähnliches, nur diesen Punkt zum Winterdienst in der Hausordnung.
Meine Frage: Ist diese pauschale diese Art der Abwälzung auf die Mieter zulässig?
MfG
-- Editiert BubbleGum am 27.01.2015 14:44