Hausmeister mit Videokameras

7. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.01.2012 15:11:43
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausmeister mit Videokameras

Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum. Ich habe derzeit einen Sachverhalt, bei dem ich juristische Hilfestellung benötige. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Ich wohne in einem großen Mietshaus mit etwa 30 Parteien. Vorne im Eingang befinden sich die ganzen Briefkästen. Unter anderem wird dieser Bereich vom Hausmeister videoüberwacht, jedoch ohne Hinweise (Schild, etc). Beim Einzug sind mir die Kameras zuerst nicht aufgefallen, ich habe auch keine Einwilligungserklärung, etc unterschrieben, seit dem ich hier wohne.

Eines Tages lag ein Maxibrief (zum Versenden einer DVD, CD, etc) in meinem Briefkasten. Da ich selbst viele Filme bei eBay und Amazon bestelle, ist das nichts Seltenes. Da der Absender schlecht leserlich war, war ich etwas skeptisch ob die Sendung für mich ist und habe den Umschlag am oberen Ende aufgerissen, um zu sehen, ob es ein von mir bestellter Artikel ist. Beim Öffnen habe ich dann festgestellt, dass es der Inhalt nicht für mich ist und war dementsprechend überrascht. Da ich den Namen ungefähr entziffern konnte, habe ich den Umschlag schließlich in den „richtigen" Briefkasten eingeworfen. Damit war die Sache für mich erledigt.

Nun, circa 4 Wochen später wurde ich auf offener Straße von einer Frau angesprochen. Ziemlich zickig und herablassend hat sie mich gefragt, was mir einfallen würde, ihre Post zu öffnen. Erst gegen Ende des Gesprächs, nachdem ich ihr gesagt hatte, ich wüsste nicht wovon sie redet (ich hatte es echt nicht mehr im Gedächtnis), fiel es mir so langsam ein. Sie sagte, sie habe Videoaufnahmen, die mich eindeutig identifizieren.

Direkt nach dem Zusammentreffen mit der Frau bin ich zum Hausmeister gegangen. Ich wusste, dass er Videoaufnahmen im ganzen Haus macht. Die Videoaufnahmen, von denen die Frau gesprochen hatte, mussten wohl von ihm sein. Er sagte mir dann, dass die Frau zu ihm kam und nach dem „Täter" gefragt hat. Er hat sich dann wohl alleine die Videos angeschaut, ihr meinen Namen genannt und ihr den Sachverhalt auf den Videos ganz genau beschrieben (wo ich stand, wohin ich mich gedreht hatte, etc). Folgendes hat er mir noch gesagt: Insgesamt hat er wohl 12 Kameras auf dem ganzen Gelände, die Videoaufnahmen speichert er 3-4 Wochen. Er hat wohl schon mal das SEK da gehabt und ist dementsprechend mit dem Kameras vorgerüstet.

Der Hausmeister ist dann mit mir zusammen zur Frau gegangen und wir haben das „Problem" geklärt.
Während des Gesprächs mit dem Hausmeister und der Frau kam es mir so vor, als ob sie sich sehr gut kennen. Ich vermute mal, dass die beiden zusammen die Videoaufnahmen gesehen haben. Wie sonst wüsste die Frau, wie ich aussehe, da sie mich angesprochen hat.

Am Ende des Gesprächs habe ich ihm dann noch unter vier Augen gesagt, dass ich es mehrwürdig finde, dass die Frau wusste wie ich aussah. Darauf sagte er mir, dass er Auskunft geben müsste, die Videos auf nur alleine angeschaut hat.

Ich finde die ganze Situation sehr merkwürdig. Für mich hat es den Eindruck, als ob der Hausmeister durch die Kameras ein bisschen Gestapo spielt. Ich fühle mich schon in meiner Privatsphäre beeinträchtigt. Weiterhin stört mich, dass er Informationen einfach preis gibt und so konkrete Beschuldigungen aufgestellt werden.

Obwohl die Sache nun „geklärt" ist, lässt sich mich nicht mehr los. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich will auf keinen Fall jetzt irgendeine Hetzjagd eröffnen, würde mich aber sehr über juristischen Rat freuen. Ist das alles so rechtens abgelaufen?

Vielen herzlichen Dank und besten Gruß!

-- Editiert PaddyWi am 07.01.2012 11:54

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Da ich den Namen ungefähr entziffern konnte, habe ich den Umschlag schließlich in den „richtigen" Briefkasten eingeworfen.


Also konnte man es lesen ?

Gegen die Videoüberwachung sollte man mit dem Hausbesitzer reden, da geht so nicht. Jedoch - hat es wohl einen Grund das überwacht wird. Macht ja das Wohnen sicherer.

Du hast aber einen Anspruch auf Unterlassung, der Überwachung der Nutzung deiner Wohnung.

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#2
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

So u.a. in google zu finden

http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/LVwA-Bibliothek/Zentraler_Service/Referat_106_-_Justizariat/Dokumente/Merkblatt_Video.pdf

Daher ist die Überwachung ohne Kenntlichmachung oder Hinweis in jedem Fall unzulassig.

MFG

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#3
 Von 
guest-12307.01.2012 15:11:43
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Den Absender konnte man schlecht lesen. Ich schaue auch nicht immer auf den Adressat, wenn ein Brief in meinem Briefkasten liegt. Wenn man ganz genau hingesehen hätte, hätte man gesehen, dass er nicht an mich adressiert war.

Natürlich begrüße ich es, wenn der Bereich videoüberwacht wird, wenn einmal etwas ernstes geschieht. Darunter verstehe ich allerdings nicht, dass wenn ein Brief geöffnet wurde eine Hetzjagd inkl. Beschuldigungen gemacht wird.

Danke für den Link. Gilt der auch für NRW? Nach einer Recherche habe ich gelesen, dass man Videoaufnahmen auch nur maximal 72 Stunden speichern darf. Dann würde der Hausmeister ja mir seinen 3-4 Wochen weit drüber liegen.

Kann ich ihn ermahnen, dass er nicht länger Aufnahmen von mir anfertigt und keine Informationenn über mich an unbefugte Dritte preisgibt?

-- Editiert PaddyWi am 07.01.2012 12:35

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#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Kann ich ihn ermahnen, dass er nicht länger Aufnahmen von mir anfertigt


Mach nicht mit dem "Hausmeister" rum, dein Ansprechpartner ist sein Auftraggeber !!!!

quote:

Darunter verstehe ich allerdings nicht, dass wenn ein Brief geöffnet wurde eine Hetzjagd inkl. Beschuldigungen gemacht wird.


Also nur bei Straftaten gegen dich, nicht gegen anderen.
Ich finde es angemessen da man nicht angesprochen hat und nicht direkt eine Anzeige

Lag der Brief in deinem Kasten ist das was anderes.



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#5
 Von 
guest-12307.01.2012 15:11:43
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich will ich es mir nicht mit dem Hausmeister "verscherzen". Trotzdem finde ich es irgendwie falsch. Nur weil er der Hausmeister ist, kann er noch lange nicht tun und lassen was er will.

Wie gesagt, ich will hier nicht mit Anzeige, etc drohen. Er sollte aber schon wissen, was er machen darf und was nicht.

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#6
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Er sollte aber schon wissen, was er machen darf und was nicht.


Der ist "HAUSMEISTER"

Glaubst du der hat die Kameras privat angeschafft und vorher ein bisschen Jura studiert.


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#7
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Ein Hauseingang zählt nicht zu den Öffentlichen Zugängen oder
Bereichen. Ohne Zustimmung sämtlicher Mieter dürfen hier keine Kameras installiert werden. § 6b BDSG .
Liegt die Zustimmung vor, muß mit entsprechenden Schildern auf die Aufzeichnung hingewiesen werden.

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0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Ich fühle mich schon in meiner Privatsphäre beeinträchtigt.

Sensibelchen ?

quote:
Weiterhin stört mich, dass er Informationen einfach preis gibt und so konkrete Beschuldigungen aufgestellt werden.

War doch korrekt !

quote:
Ohne Zustimmung sämtlicher Mieter dürfen hier keine Kameras installiert werden.

Besser : Ohne Zustimmung sämtlicher ET dürfen hier keine Kameras installiert werden. Denn die bezahlen das schließlich.

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#10
 Von 
umaack
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

Nach § 6b Bundesdatenschutzgesetz ist eine Videoüberwachung an öffentlich zugänglichen Räumen zum Schutz von Personen, gegen Diebstahl oder Vandalismus zulässig. Allerdings ist eine deutliche Kennzeichnung, z.B. durch Hinweisschilder, nötig.
Falls Videoanlagen zum Schutz, z.B. vor Diebstählen, eingesetzt werden sollen, müssen die beobachteten Personen vorab darüber benachrichtigt werden.
Hinzu kommt, dass jeder Vermieter bei Wohnanlagen dazu verpflichtet ist, den Mietern Schutz vor ungebetenen Fremden Personen Schutz zu gewährleisten.
Dazu kann auch eine Videokamera hilfreich.

Gruß
Uwe Maack
Privatermittler / Detektiv

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#11
 Von 
Rechtsanwalt Ralf Mydlak
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Übrigens gibt es zum Nachlesen beim wikipedia wikipedia eine wunderschöne Sammlung zu Urteilen deutscher Gerichte zur Videoüberwachung, von denen sich ein Teil auch mit dem hier geschilderten Sachverhalt beschäftigen:



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"Rechtsanwalt Ralf Mydlak
Bismarckstraße 80
10627 Berlin
Tel.: 030/313 20 44 od. 45
Fax: 030/312 60 25
Mail: info@ruge-mydlak.eu
Web: http://www.ruge-mydlak.de
Blog: http://ramydlak.blogspot.com

-- Editiert am 07.01.2012 18:38

-- Editiert am 07.01.2012 18:40

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