Hallo Leute.
Ich wohne seit 1992 in Köln. Es wohnen 14 Mieter im Hause.
Bis 2007 hatten wir keinen Hausmeister, dann kam ein formloses schreiben das ein Hausmeister eingestellt wird.
Keine Tel. Nr. oder Namen.
Bis es sich herausstellte das es der Mann der Vermieterin ist.
Im Mietvertrag steht nichts von einem Hausmeister, und es wurde auch nichts eingetragen.
Muß ich den Hausmeister überhaubt Bezahlen, wenn nicht ist dies doch eine ungerechtfertige Bereicherung des Vermieters.
Danke für Ihre Ratschläge.
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Hausmeister Abrechnung
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Die Eigentümerin darf auch einen nahen Angehörigen als Hausmeister beschäftigen.
Der Hausmeister muß nicht unbedingt telefonisch oder persönlich für die Mieter erreichbar sein, wenn die Eigentümerin als Ansprechpartnerin für die Mieter benannt worden ist. Die Aufgaben eines Hausmeisters sind vielfältig: z.B. Glühbirnen auswechseln, Hauszähler ablesen, Fremdfirmen beaufsichtigen u.v.a.m. Er ist Erfüllungsgehilfe der Eigentümerin.
Die Kosten für einen Hausmeister sind dann umlegbar, wenn dies´ im Mietvertrag so vereinbart wurde. Steht u.U. nichts drin, so sehe ich keine Verpflichtung seitens der/des Mieter/s, diese zu übernehmen. Daran ändert auch die schriftliche Mitteilung an die Mieterschaft nichts.
Hat sich jedoch der Mieter durch Anerkennung zurückliegender Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen mit diesen Kosten abgefunden, so wäre fast schon von einem "Gewohnheitsrecht" auszugehen.
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