Hausmeister Abrechnung

17. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
ropijo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausmeister Abrechnung

Hallo Leute.

Ich wohne seit 1992 in Köln. Es wohnen 14 Mieter im Hause.
Bis 2007 hatten wir keinen Hausmeister, dann kam ein formloses schreiben das ein Hausmeister eingestellt wird.
Keine Tel. Nr. oder Namen.
Bis es sich herausstellte das es der Mann der Vermieterin ist.
Im Mietvertrag steht nichts von einem Hausmeister, und es wurde auch nichts eingetragen.
Muß ich den Hausmeister überhaubt Bezahlen, wenn nicht ist dies doch eine ungerechtfertige Bereicherung des Vermieters.

Danke für Ihre Ratschläge.




-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
(360 Beiträge, 84x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Die Eigentümerin darf auch einen nahen Angehörigen als Hausmeister beschäftigen.
Der Hausmeister muß nicht unbedingt telefonisch oder persönlich für die Mieter erreichbar sein, wenn die Eigentümerin als Ansprechpartnerin für die Mieter benannt worden ist. Die Aufgaben eines Hausmeisters sind vielfältig: z.B. Glühbirnen auswechseln, Hauszähler ablesen, Fremdfirmen beaufsichtigen u.v.a.m. Er ist Erfüllungsgehilfe der Eigentümerin.
Die Kosten für einen Hausmeister sind dann umlegbar, wenn dies´ im Mietvertrag so vereinbart wurde. Steht u.U. nichts drin, so sehe ich keine Verpflichtung seitens der/des Mieter/s, diese zu übernehmen. Daran ändert auch die schriftliche Mitteilung an die Mieterschaft nichts.
Hat sich jedoch der Mieter durch Anerkennung zurückliegender Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen mit diesen Kosten abgefunden, so wäre fast schon von einem "Gewohnheitsrecht" auszugehen.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.06.2010 20:06:07
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 31x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
(360 Beiträge, 84x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.06.2010 16:27:06
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 52x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.865 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen