Hausfriedensbruch - Vermieter nimmt mir ein Stück vom Garten weg

12. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
alphares
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausfriedensbruch - Vermieter nimmt mir ein Stück vom Garten weg

Hallo,

ich habe zusätzlich zur Wohnung einen Gartenanteil mitgemietet. Der Vermieter möchte jetzt auf diesem Gartenanteil bauen. Dagegen kann ich ja wohl grundsätzlich nichts tun, oder?

Muß dazu der Mietvertrag geändert werden, bzw. kann wegen des dann weggefallenen Gartenanteils die Miete gekürzt werden?

Gerade eben war jemand im Garten um zu vermessen. Ich habe ihn dann gefragt, was er dort mache. Seine Antwort war, dass er im Auftrag des Vermieters Vermessungen durchführt. Da mich der Vermieter davon nicht in Kenntnis gesetzt hatte, verwies ich den Vermesser auf den bestehenden Mietvertrag und der Möglichkeit, ohne meine Einwilligung Hausfriedensbruch zu begehen. Ich hoffe, dass ich mich damit nicht zu weit aus dem Fenster gelehnt habe. Zumindest akzeptierte der Mensch das packte zusammen und ging.

Was kann ich denn tun, um meine Rechte zu wahren und nicht durch Untätigkeit etwas zu versäumen. Der Mieterverein hatte bereits einen Brief an die Vermieter geschrieben, dass wir auf die Erfüllung des Mietvertrages bestehen. Sollte ich zusätzlich einen Anwalt bemühen.

Ich hatte bereits früher hier schon einmal deswegen gepostet. Geht es doch auch um eine angemietete Garage, die im Zuge der Bautätigkeiten auch dran glauben müßte.

Was sollte ich denn außer Ausziehen tun?

Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo alphares,

der Vermieter ist gem. § 573 b BGB zur Teilkündigung von Teilen eines Grundstücks berechtigt, wenn er die Grundstücksteile dazu verwenden will:

1. Wohnraum zum Zwecke der Vermietung zu schaffen oder

2. den neu zu schaffenden und den vorhandenen Wohnraum mit Nebenräumen oder Grundstücksteilen auszustatten.

Erfüllt der Vermieter diese Voraussetzungen nicht, haben Sie m.E. einen Abwehranspruch wegen Besitzstörung (§ 862 BGB ), den Sie evtl. in Form einer einstweiligen Verfügung geltend machen können, die dem Vermieter unter Androhung einer Geldstrafe verbietet, die Grundstücksteile zu bebauen.

Ihr Hausrecht besteht unmittelbar nur für die gemietete Wohnung und deren Nebenräume. Ob es sich mittelbar auch auf Gemeinschaftflächen und Grundstücksteile erstreckt, will ich bezweifeln. Insofern wäre der Vermieter nicht verpflichtet, den Mietern die Besichtigung von Grundstücksteilen durch Dritte anzumelden. Hausfriedensbruch könnte hier m.E. nur vom Vermieter angezeigt werden, den Sie im Rahmen Ihrer Obhutspflicht ggf. zu informieren hätten.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

@Gruwo

Wieso hat ein Mieter nicht auch das Hausrecht hinsichtlich von Grundstücksteilen, die er zur ausschließlichen Nutzung (nicht zur gemeinsamen Nutzung mit dem Vermieter oder sonstwem) mitgemietet hat? Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

@fix

Hi, danke für den Hinweis.

Bei einer ausschließlichen Nutzung des Gartens durch den Mieter wird dieser auch das Hausrecht haben. Aus der Beschreibung wird das aber nicht deutlich, daher gehe ich davon aus, dass der Garten Gemeinschaftsfläche ist.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alphares
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal.

Nein es ist schon so. Den betreffenden Teil des Gartengrundstücks habe ich mitgemietet. Der Garten war übrigens ein Grund, neben der Garage, die Wohnung zu mieten. Im Mietvertrag steht der Gartenanteil explicite aufgeführt drin. Da mir die Lage des Gartenanteil bei der Erstbegehung auch so ausgewiesen wurde, gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass ich dort Hausrecht ausüben kann und der Vermieter mir eine Begehung vorher anmelden muß bzw. bei einer möglichen Bebauung den Mietvertrag kündigen/ändern muß.

Wahrscheinlich sollte ich mir tatsächlich einen Anwalt nehmen. Der Mensch beim Mieterbund scheint mir nicht recht motiviert. Langsam wächst mir die Sache aber über den Kopf.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)

Wie sieht es denn mit fälligen Reparaturen an der Fassade aus, oder wenn z.B. der Balkon gestrichen werden muss.

Muss der Vermieter dies ebenfalls ankündigen ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ja, das muss er ankündigen.

Im Gegensatz zum Fall von alphares besteht in so einem Fall aber eine Duldungspflicht des Mieters.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
alphares
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich muß der Vermieter soetwas vorher ankündigen. Du kannst zwar nichts gegen eine Modernisierung tun aber wissen muß der Vermieter Dich das lassen.

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