Hausfriedensbruch?

24. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
chaosmiss
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausfriedensbruch?

Hallo,habe eine ca 20 qm grosse terrasse,die mit einer gartentüre versehen ist(einfacher Riegel-kein schloß). Nun im November,als ich für mehrere Wochen nicht zuhause war,ist mein vermieter samt frau einfach auf die Terrasse,säuberte diese laut seinen eigenen angaben(grünspan) und entwendete Gartenmöbel die er mir seit 3 jahren zur verfügung stellte.

Meine Frage,stellt das den Tatbestand des Hausfriedensbruch dar,weil ja außerhalb der Wohnung,und wenn ja,wie geh ich weiter vor?

glg
chaosmiss

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54 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2170
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Lehrling
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#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Aus meiner Sicht KANN ein Hausfriedensbruch vorliegen. Für Hausfriedensbruch - § 123 StGB - ist nicht erforderlich, dass eine „Haus“ widerrechtlich betretene wird, sondern strafbar ist das Eindringen in das „befriedete Besitztum“ des Hausrechtsinhabers. Dazu gehören z.B. auch ein eingezäuntes Grundstück oder eine Terrasse. Im Einzelfall kommt es aber immer auf die Frage an, ob die Umzäunung ausreicht, damit man von einem „befriedeten“ Besitztum sprechen kann, geht es also eher darum, das Besitztum gegen das Betreten durch Unbefugte zu sichern oder soll nur eine „optische“ Grenze gezogen werden. Auch ein nur mit einem Riegel gesichertes Tor, kann dazu dienen, das Besitztum gegen Betreten durch Unbefugte zu sichern. Dem Vermieter steht kein Rechtfertigungsgrund zu Seite, weil er Eigentümer oder wie er die Terrasse säubern und seine Gartenmöbel wollte.

Der Gang zur Polizei sollte aber gut überlegt werden, es sei denn, dass Verhältnis zum Vermieter ist bereits völlig zerrüttet. Praktisch handelt es sich – wenn überhaupt – um eine geringfügige Straftat, welche aller Wahrscheinlichkeit durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden würde – aus Mietersicht „bestenfalls“ gegen eine geringe Geldauflage. Wahrscheinlich verläuft die strafrechtliche Verfolgung im Sand und nur der Ärger mit dem Vermieter bleibt übrig.

Bei dem geschilderten Sachverhalt ist offensichtlich, dass der Vermieter mit der Aktion wohl absichtlich gewartet hat, bis Sie im Urlaub waren, um Ärger mit Ihnen zu vermeiden. Theoretisch können Sie zivilrechtlich auch Wiedereinräumung des Besitzes an den Möbeln verlangen, § 858 BGB , denn auch wenn der Vermieter Ihnen die Möbel unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat – Leihe –, muss er dieses Vertragsverhältnis mit Ihnen zunächst kündigen und seinen Herausgabeanspruch ggf. mit Rechtsmitteln durchsetzen. Einfach Wegnehmen, wenn Sie im Urlaub sind, geht nicht. Auch zu dieser Retourkutsche sollte man erst greifen, wenn das Verhältnis bereits völlig zerrüttet ist. Sie können zwar Widereinräumung es Besitzes verlangen – ggf. auch erst mit gerichtlicher Hilfe -, das hindert aber den Vermieter nicht, im Gegenzug das Leihverhältnis zu kündigen, und die Möbel herauszuverlangen.

Insgesamt ein ärgerlicher Vorgang und ein ärgerliches Verhalten des Vermieters, der offenbar bewusst damit spekuliert, dass der Mieter das hinnehmen wird, da Gegenwehr für den Mieter lästig ist und viel Mühe, Ärger uns Kosten verursachen kann.

Zum Schluss:
Den User Halbgott sollten Sie am Besten ignorieren. Halbgott – und auch manch anderer User - ist selbst Vermieter und treibt sich hier im Forum rum, um Mieter zu verunsichern oder mit falschen Tipps in die Irre zu schicken. Natürlich weiß Halbgott auch, dass man dem Mieter geliehene Gegenstände nicht ohne seinen Willen einfach wieder wegnehmen darf.

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#3
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#4
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

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#5
 Von 
chaosmiss
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@Nr.1 also,die terrasse war weder beschmutz(mach mein zeug schon sauber)noch gehörten die möbel eingelagert. Es sind uralte Blechteile,die jeder******rung trotzen und die er, hätte ich sie nicht genommen,schon längst auf den müll hätte.
Einmal vor zwei Jahren habe ich mich erdreist,die terrasse vom grünspan mittels hochdruckreiniger zu säubern,da wurde ich dann von vm seite aufgefordert dies nicht mehr zu tun.
@Mausi1939
Eigentlich geht es ja nur dadrum,dass mein werter vm, seit er weiss,dass ich schwanger bin,versucht mich aus der wohnung zu mobben.Erst wurde ständig die heizung abgedreht,dann das unerlaubte betreten der terrasse oder das ständige anfassen und wegstellen meiner persönlichen sachen,z.b. pflanzen,schuhe usw(muss mir leider einen kellerraum mit ihm teilen). Die Kündigung habe ich schon fristgerecht zum 31.07. erhalten.
In der Kündigung steht unverzüglich,spätestens jedoch bis zum 31.07. bedeutet das ich könnte jederzeit raus ohne dass ich nochmal extra kündigen muss?

glg
chaosmiss

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#6
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#7
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

+++ Hier liegt ganz klar falsches Verhalten des Mieters vor. Im November gehören Gartenmöbel längst weggeräumt und nicht den widrigen Wetterbedingungen ausgesetzt. Dies wurde bestimmt vom VM schon mehrmals angemahnt einschließlich der Säuberung des stark verschmutzten Areals. +++

Wenn der Vermieter der Ansicht ist, der Mieter verhalte sich falsch, dann muss er seine Vermieterrechte oder Rechte aus einem Leihvertrag mit den ihm zur Verfügung stehenden RECHTSmitteln durchsetzen. Der Vermieter ist nicht dazu berufen, die Sache gegen den Willen des Mieters / Entleihers selbst in die Hand zu nehmen.
Dass zumindest der Vermieter der Fragestellerin noch ein (Unrechts-)Bewusstsein hat, zeigt doch der Umstand, dass er gewartet hat, bis die Fragestellerin im Urlaub war.

+++ Der User Mausi versuchte hier schon öfters bewußt Mieter in die Kostenfalle zu treiben, ... +++

Erstens habe ich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die von mir angesprochenen Sachen praktisch mit erheblicher Mühe verbunden und daher kaum lohnenswert sind.
Zweitens hat der User Nr. 1 zum Thema "Mieter stellt Schuhe im Hausflur ab", die Vermieterseite darauf hingewiesen, dass Schuhe, die entgegen der Hausordnung abgestellt werden, ja auch mal von „Unbekannten“ entwendet werden könnten. Ich frage mich, in welche Falle Vermieter mit derartigen "Praxistipps" getrieben werden sollen.

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#8
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#9
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

ZITAT:
"Was denn für ein Urlaub ? Davon war doch garnicht die Rede."

in der Ausgangsfrage war jedenfalls die Rede von einer mehrwöchigen Abwesenheit des Mieters. Ob das nun wegen Urlaubs, Krankheit oder eines dienstlich angeordneten Mondfluges war, ist ja wohl zweitranging.
Wenn die Terrasse mitvermietet ist, hat der Vermieter dort - außer bei Gefahr im Verzug - nichts verloren.

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#10
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
und entwendete Gartenmöbel die er mir seit 3 jahren zur verfügung stellte.


Wenn es SEINE Gartenmöbel waren hat er sie ja nicht entwendet ;)

quote:

Meine Frage,stellt das den Tatbestand des Hausfriedensbruch dar,weil ja außerhalb der Wohnung,und wenn ja,wie geh ich weiter vor?


Wo ist denn das Problem :???:

Das der Eigentümer der Gartenmöbel sein Eigentum zurück geholt hat?

Klar ist das prinzipiell Hausfriedensbruch, wenn er einfach auf die Terasse geht. Aber genausogut könnte er ja dann sagen, sie haben ihm seine Gartenmöbel vorenthalten.

Also viel Wind um nix... *koppklatsch*

-- Editiert von koppklatsch am 25.01.2009 02:38

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#11
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

+++ Wenn es SEINE Gartenmöbel waren hat er sie ja nicht entwendet ... +++

Ein Leihvertrag muss gekündigt werden. Der Entleiher ist in diesem Fall verpflichtet, die Leihsache zurückzugeben; § 604 BGB . Tut der Entleiher dies nicht, dann muss der Verleiher seinen Rückgabeanspruch mit Rechtsmitten durchsetzen - notfalls vor Gericht.
Die Auffassung, der Entleiher könne seine Sache jederzeit einfach so zurückholen, ist mit der Zivilrechtsordnung unvereinbar. Selbst wenn der Entleiher die Sache zu unrecht nicht herausgegeben hätte, könnte er von einem Verleiher, der sich die Leihsache eigenmächtig zurückgeholt hat, die Rückgabe der Leihsache verlangen; § 861 BGB .

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#12
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#13
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

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#14
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

+++ Wenn der VM die Terrasse grundreinigen wollte, war es doch sowohl sinn- wie auch rücksichtsvoll, dies zu einem Zeitpunkt zu tun, bei dem die Mieterin nicht behelligt wurde. +++

Aber doch nicht, OHNE Einwilligung und GEGEN den Willen des Mieters.

+++ ... das Verhalten des VM als besonders heimtückisch markiert werden soll. +++

Das genaue Gegenteil ist der Fall. Der Umstand, dass sich der Vermieter vorliegend einen Zeitpunkt gesucht hat, zu dem der Mieter nicht da war, zeigt doch, dass der Vermieter zumindest Unrechtsbewusstsein besessen hat. Anderen, die die Ansicht vertreten, ein Vermieter dürfe so etwas immer, scheint dieses Unrechtsbewusstsein zu fehlen.


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#15
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#16
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Was heißt denn überhaupt +++ GEGEN den Willen des Mieters. +++ ?

Die Mieterin hat sicherlich nur mal zum Spaß gefragt, ob Sie den Vermieter wegen Hausfriedensbruch anzeigen könne.

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#17
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#18
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Lieber Halbgott,

Sie müssen schon Ursache - Vermieter betritt ohne Erlaubnis die Terrasse - und Folge - Mieterin erkundigt sich im Forum - auseinander halten.

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#19
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#20
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Und weil sich der Vermieter in der Vergangenheit offenbar schon unmöglich aufgeführt hat, muss ist sein jetziges Verhalten ebenfalls gutzuheißen.

Dass ich da nicht selber drauf gekommen bin!


-- Editiert von Mausi1939 am 25.01.2009 21:34

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#21
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

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#22
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Der Vermieter - egal ob böser Mobber oder herzensguter "Putzteufel" - hat nichts auf der Terrasse des Mieters verloren, jedenfalls nicht ohne dessen Zustimmung. Die Ansicht, der Vermieter dürfe die Terrasse ohne Zustimmung des Mieters reinigen, weil dies der Mieter wohlmöglich nicht ausreichend getan hat, ist völlig abwegig. Von dort ist es nur noch ein kleiner Schritt, bis der nächste fürsorgliche Vermieter heimlich die Wohnung des Mieters kontrolliert, um diese im Bedarfsfall aufzuräumen, und dabei meint, dies sei das gute Recht des Vermieters und der Mieter müsse ihm dafür eigentlich noch dankbar sein.


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#24
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
(Ich persönlich habe vor langer Zeit heimlich aus Jux mal ein besonders schmutziges (fremdes) Auto gewaschen. Den anschließenden Gesichtsausdruck des Eigentümers werde ich nie vergessen )


Allein an diesem Beispiel sieht man doch welch geistig Kind du bist, Halbgott. Kein Respekt vor dem Eigentum und dem Besitzverhältnis anderer. Aber dieses Problem haben ja viele VM.

Fakt ist; der VM hat auf der vermietete Terrasse ohne Einverständnis des Mieters nix zu suchen. Egal ob er dort putzen, oder ein Bier trinken will. Das nächste Mal will er dann vielleicht auch die Wohnung putzen kommen.

Sicherlich wird eine Strafverfolgung auch nichts grossartiges Einbringen. Ich würde dir empfehlen, deinem VM eine Art "Abmahnung" zu schicken. Schreibe ihm, dass du nicht damit einverstanden bist, dass er ohne dein Einverständnis die von dir gemieteten Räumlichkeiten betritt.

Man muss, bzw. darf sich nicht alles von seinem VM nur um des Friedens Willen gefallen lassen, vor allem dann nicht wenn der VM selbst keinen Wert darauf legt und die Rechte seines Mieters mit Füssen tritt.


-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

-- Editiert von Enduristi am 26.01.2009 08:18

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#25
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#26
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

No comments.

Diese Aussagen sind mir dann doch zu blöd um darauf zu reagieren.

-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#27
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#28
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

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#29
 Von 
chaosmiss
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Also erstmal echt traurig,dass das Forum von dem ein oder anderen dazu benutzt wird sich zu profilieren.
Die Schlauen haben erkannt,dass das eigentliche Problem nicht die angebliche Säuberungsaktion der Terrasse war und haben sich darauf ernstgemeint und sachlich geäußert. Vielen Danke dafür,denn mit solchen Leuten tauscht man sich gern aus:respekt

Und,es standen weder Schuhe noch Pflanzen im Treppenhaus,sondern im Keller,den ich mitgemietet habe aber leider mit meinem Vermieter teilen muss-erst lesen dann meckern ist manchmal hilfreich!

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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Und jetzt?

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