Haus zur Miete -Treppenhaus Teppich-

13. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Lotus Five
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 4x hilfreich)
Haus zur Miete -Treppenhaus Teppich-

Hallo Zusammen..

Hab da mal eine Frage an die...die es wissen. ;)

Ich habe vor 3 Monaten ein 2 Stöckiges Haus gemietet.
Dort wohnte vorher eine alte Dame und Eigentümer des Hauses und diese hatte nix mehr renoviert seit zig Jahren alles musste raus auch die Teppiche und unter anderen der Teppich im Treppenhaus der abgelaufen und muffig war.
Mein Vermieter (Schwiegersohn der alten Dame) hat ihn dann auf Wunsch mit entfernt und entsorgt.
Auf meine Frage hin vor der Entfernung was darunter wäre meinte er wohl Beton. Ich sagte gut streiche ich in grau und gut ist.
Nun ist aber unter dem Teppich kein Beton.. sondern alles komplett mit Holz verkleidet und voller Teppich Kleber Reste.
Jetzt wäre doch ein Teppich besser für die Treppen gewesen ...nur mein Vermieter möchte dieses natürlich nicht bezahlen.
Meine Frage ist generell wie ist das mit dem Treppenhaus? Muss der Vermieter dort nicht für den Bodenbelag sorgen?

Gruß



-- Editier von Lotus Five am 13.12.2015 12:23

-- Editier von Lotus Five am 13.12.2015 12:24

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Holz ist auch als Bodenbelag anzusehen, nicht jede Treppe muss aus Beton gebaut sein.

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#2
 Von 
Lotus Five
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja..schon nur mit Streichen wirds nix...dafür zu grob.

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Recht haben und Recht bekommen..........

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#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Lotus Five):
Ja..schon nur mit Streichen wirds nix...dafür zu grob.

Und warum klebst du auf die Stufen nicht wieder Teppichboden?

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#4
 Von 
Lotus Five
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 4x hilfreich)

ob das gut aussehen wird ..so um ecken rum wie die treppe verläuft...;o)
Die Frage ist ja nur ..ist der Vermieter für das Treppenhaus zuständig oder ich mit dem Bodenbelag beim Einzug.

Signatur:

Recht haben und Recht bekommen..........

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Lotus Five):
Die Frage ist ja nur ..ist der Vermieter für das Treppenhaus zuständig oder ich mit dem Bodenbelag beim Einzug.

Die Frage ist zunächst, was vereinbart wurde. Das kann aber keiner von uns wissen. Deine Schilderung klingt danach, als ob der Vermieter den Teppich entfernen sollte. Das müsste natürlich rückstandsfrei geschehen. Kleberreste sind sicherlich nicht akzeptabel und wäre ja auch bei Beton als Untergrund nicht akzeptabel gewesen.

Unabhängig davon muss der Vermieter das Haus bewohnbar übergeben (§ 535 BGB ). Kann man momentan das Treppenhaus gefahrlos betreten? Wenn nein, dann muss der Vermieter dies sicherstellen. Das bedeutet nicht, dass er einen Teppich nach deinem Wunsch legen müsste. Das bedeutet nur, dass das Treppenhaus benutzbar sein muss.

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#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Lotus Five):
ob das gut aussehen wird ..so um ecken rum wie die treppe verläuft...;o)

Ohne die Einzelheiten der Absprache zu kennen, der Vermieter wurde angehalten, den alten Teppichboden zu entfernen, das hat er getan.
Wenn es jetzt keine Sicherheitsrelevanten Dinge gibt, als Mieter hat man einen Wohnraum gemietet so wie gesehen.

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#7
 Von 
Lotus Five
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 4x hilfreich)

Super...danke für die Antworten...
Dadurch das ..das Holz rauh ist ist die Treppe gefahrlos begehbar.
Ausser halt die vielen Kleberreste die das ganze unschön ausehen lassen.
Werde ich es wohl abschleifen müssen und danach Streichen.
Gruß

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Recht haben und Recht bekommen..........

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat:
Werde ich es wohl abschleifen müssen und danach Streichen.


Kläre das bitte vorher schriftlich mit dem Vermieter, wenn es ganz dämlich kommt, darfst Du das nämlich sonst bei Auszug wieder entfernen.

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#9
 Von 
Lotus Five
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja werde ich machen..Danke...sicher ist sicher.

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