Hallo ich habe folgendes Problem: wir wohnen seit 7 Jahren sehr günstig in einem alten haus.unsere Vermieterin hat uns jetzt informiert das sie einen Vorvertrag mit einem Käufer gemacht hat.sie will uns zum 1.8.kuendigen.um Zeit zu schinden sind wir der Meinung das sie uns nicht kündigen kann sondern der neue Besitzer.allerdings zählt sie momentan nur drauf und will deshalb verkaufen.reicht das als Kündigungsgrund? Bitte um Hilfe
Haus wird verkauft und abgerissen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Bisher war das nur eine Ankündigung. Wenn die schriftliche Kündigung da ist, kann man sich damit beschäftigen. Die Gründe für eine ordentliche Vermieterkündigung finden sich in § 573 BGB
. Hier wird es möglicherweise auf eine Verwertungskündigung hinauslaufen. Die muss aber sehr sorgfältig begründet werden und ist alles andere als einfach.
Unabhängig davon sollte ihr euch nach Alternativen umschauen. Irgendwann in näherer Zukunft wird sich eure günstige Mietsituation dort vermutlich ändern. Und darauf solltet ihr euch vorbereiten.
Erstmal danke. ich glaube das Punkt 3 es trifft... Dann kann man es evtl verzögern wobei sie nachweisen kann dass sich nur ein Verkauf für sie lohnt
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Erstmal danke. ich glaube das Punkt 3 es trifft... Dann kann man es evtl verzögern wobei sie nachweisen kann dass sich nur ein Verkauf für sie lohnt
Das würde nun gar nichts helfen. Wegen eines Verkaufs alleine kann niemand kündigen. Der Käufer tritt einfach in das bestehende Mietverhältnis als Vermieter ein.Zitatwobei sie nachweisen kann dass sich nur ein Verkauf für sie lohnt :
Der Vermieter könnte z.B. versuchen nachzuweisen, dass nur durch einen Abriss und einen Neubau die Immobilie wirtschaftlich angemessen genutzt werden kann.
Der Punkt 3 (Verwertungskündigung) trifft ja nicht zu. Nicht die aktuelle Vermieterin hat ein Verwertungsinteresse, sondern vielmehr ein potentieller Käufer. Daher kann nur der Käufer wegen angemessener wirtschaftlicher Verwertung kündigen.
Die Absicht, das Haus zu verkaufen ist dagegen kein Kündigungsgrund.
ZitatNicht die aktuelle Vermieterin hat ein Verwertungsinteresse, sondern vielmehr ein potentieller Käufer. :
Stimmt, der Käufer kann erst danach die Verwertungskündiung aussprechen.
ZitatDann kann man es evtl verzögern :
Bis der Verkauf über die Bühne gegangen ist vergeht noch Zeit. Die sollte man nützen um sich was neues zu suchen.
Ich danke allen für die Hinweise...
Meiner Meinung nach hat auch die aktuelle Vermieterin Chancen, eine wirksame Verwertungskündigung auszusprechen. Wenn das Grundstück nachweisbar nur dann wirtschaftlich angemessen genutzt werden kann, wenn das Haus abgerissen und neugebaut wird, dann gilt das auch für die aktuelle Vermieterin. Von daher würde ich nicht raten, eine eventuelle Kündigung der aktuellen Vermieterin zu ignorieren. Diese muss schon sorgsam geprüft werden um festzustellen, ob sie rechtlich haltbar ist.ZitatNicht die aktuelle Vermieterin hat ein Verwertungsinteresse, sondern vielmehr ein potentieller Käufer. :
ZitatMeiner Meinung nach hat auch die aktuelle Vermieterin Chancen, eine wirksame Verwertungskündigung auszusprechen. Wenn das Grundstück nachweisbar nur dann wirtschaftlich angemessen genutzt werden kann, wenn das Haus abgerissen und neugebaut wird, dann gilt das auch für die aktuelle Vermieterin. :
Unsinn.
Zitathat uns jetzt informiert das sie einen Vorvertrag mit einem Käufer gemacht :
Es gibt doch schon einen Käufer. Damit ist die Verwertbarkeit offensichtlich gegeben.
Natürlich muss man auf jede Kündigung erstmal reagieren, bzw. zumindest prüfen.
Aber bis es hier zu einer realistischen Kündigung kommt, dürfte noch einige Zeit ins Land gehen.
Woher kannst du ohne Kenntnis des Kaufvertrages dies beurteilen?ZitatEs gibt doch schon einen Käufer. Damit ist die Verwertbarkeit offensichtlich gegeben. :
Gut möglich, dass der Kauf erst dann vollzogen wird, wenn keine Mieter mehr drin sind. Und wenn das Haus mit Mietern auf dem Markt nicht zu verkaufen und die Miete nicht kostendeckend ist, dann ist die aktuelle Vermieterin sehr wohl an der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung gehindert.
Und es ist einfach nur fahrlässig einem Teilnehmer hier etwas anderes zu erzählen. Der lehnt sich dann bei einer Kündigung zurück ("im Forum wurde ja geschrieben, dass die eh nicht gültig ist") und landet im Zweifel böse auf der Nase. Natürlich muss es nicht so kommen. Aber es ist in der Tat Unsinn zu behaupten, die aktuelle Vermieterin könne keine wirksame Verwertungskündigung aussprechen.
......
-- Editiert von hiphappy am 09.01.2018 19:17
ZitatUnsinn. :
Nö, ist es nicht.
Auch 1% ist eine Chance.
ZitatEs gibt doch schon einen Käufer. :
Nein, es gibt einen Interessenten. Da besteht der Unterschied nicht nur in den Buchstaben der Wörter ...
Zitat:Und wenn das Haus mit Mietern auf dem Markt nicht zu verkaufen und die Miete nicht kostendeckend ist, dann ist die aktuelle Vermieterin sehr wohl an der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung gehindert.
Das ist zwar richtig, allerdings werden an einen gerichtsfesten Nachweis, dass das so ist hohe Anforderungen gestellt.
Was jedoch nicht geht ist, dass sich die Vermieterin bei einer Verwertungskündigung auf Absichten eines potentiellen Käufers beruft.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
27 Antworten
-
13 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
39 Antworten