Haus vermietet, aber ohne Werkstatt (Stromabrechnung)

11. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Pito25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus vermietet, aber ohne Werkstatt (Stromabrechnung)

Hallo,

vielleicht kennt sich jemand mit der Stromabrechnung aus.

Ich bin Vermieter eines Einfamilienhauses. Nicht mit vermietet wurde eine Werkstatt, die sich in einem separaten Gebäude befindet. Die Stromversorgung kommt allerdings vom vermieteten Wohnhaus.

Ist es legal, den in der Werkstatt anfallenden Stromverbrauch über einen separaten Stromzähler zu messen und die Kosten hierfür zurück zu erstatten?

Gruß
Pito25

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von Pito25):
Ist es legal, den in der Werkstatt anfallenden Stromverbrauch über einen separaten Stromzähler zu messen und die Kosten hierfür zurück zu erstatten?


Wenn der Stromzähler geeicht ist, dann sollte das schon gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10687 Beiträge, 4206x hilfreich)

Er muss dann aber auch geeicht sein!

Einen ungeeichten Zähler für Abrechnungszwecke zu nutzen ist unzulässig.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120032 Beiträge, 39821x hilfreich)

Zitat (von Pito25):
Ist es legal, den in der Werkstatt anfallenden Stromverbrauch über einen separaten Stromzähler zu messen und die Kosten hierfür zurück zu erstatten?

Ja, ist es. Sogar mit einem ungeeichten Stromzähler.

Nur hat man bei einem ungeeichten Stromzähler das Problem, das man den Verbrauch nicht beweisen kann. Und das kann dann teuer werden für den Werkstattnutzer.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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