Hallo,
vielleicht kennt sich jemand mit der Stromabrechnung aus.
Ich bin Vermieter eines Einfamilienhauses. Nicht mit vermietet wurde eine Werkstatt, die sich in einem separaten Gebäude befindet. Die Stromversorgung kommt allerdings vom vermieteten Wohnhaus.
Ist es legal, den in der Werkstatt anfallenden Stromverbrauch über einen separaten Stromzähler zu messen und die Kosten hierfür zurück zu erstatten?
Gruß
Pito25
Haus vermietet, aber ohne Werkstatt (Stromabrechnung)
11. Oktober 2018
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Frage vom 11. Oktober 2018 | 14:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus vermietet, aber ohne Werkstatt (Stromabrechnung)
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#1
Antwort vom 11. Oktober 2018 | 15:52
Von
Status: Lehrling (1167 Beiträge, 314x hilfreich)
ZitatIst es legal, den in der Werkstatt anfallenden Stromverbrauch über einen separaten Stromzähler zu messen und die Kosten hierfür zurück zu erstatten? :
Wenn der Stromzähler geeicht ist, dann sollte das schon gehen.
#2
Antwort vom 11. Oktober 2018 | 16:34
Von
Status: Gelehrter (10687 Beiträge, 4206x hilfreich)
Er muss dann aber auch geeicht sein!
Einen ungeeichten Zähler für Abrechnungszwecke zu nutzen ist unzulässig.
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#3
Antwort vom 11. Oktober 2018 | 20:14
Von
Status: Unbeschreiblich (120032 Beiträge, 39821x hilfreich)
ZitatIst es legal, den in der Werkstatt anfallenden Stromverbrauch über einen separaten Stromzähler zu messen und die Kosten hierfür zurück zu erstatten? :
Ja, ist es. Sogar mit einem ungeeichten Stromzähler.
Nur hat man bei einem ungeeichten Stromzähler das Problem, das man den Verbrauch nicht beweisen kann. Und das kann dann teuer werden für den Werkstattnutzer.
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