Haus ohne Baugenehmigung vermietet

22. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
freeman303
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 28x hilfreich)
Haus ohne Baugenehmigung vermietet

Hallo,

ein guter Bekannter von mir hat ein großes Problem und hat mich gebeten, sich im Internet für ihn kundig zu machen.

Es ist ein älteres Renterpaar. Beide EM-Rentner und gesundheitlich schwer gezeichnet. Der Mann ist zu 100% Schwerbehindert und Pflegestufe 2. Er wird von seiner Frau zu Hause gepflegt.

Nachdem er eine schwere unheilbare Erkrankung diagnostiziert bekam und darauf sich die Krankheit schnell verschlimmerte, suchten die beiden nach einem günstigen Haus, welches sie wegen der nicht üppigen Rente mieten konnten, um ihren Lebensabend finanziell überhaupt meistern zu können.

So fand sich ein Vermieter, der ein kleines 4-Zimmer Haus anbot, welches zwei Jahre lang nach dem Auszug des letzten Mieters wohl nicht vermietet werden konnte. Das erfuhren die beiden aber erst lange nach der Anmietung von den Nachbarn.

Der Vermieter war bereit das Haus auf Lebenszeit der Mieter zu vermieten und hat auf sein Kündigungsrecht im Mietvertrag verzichtet. Auch eine Mieterhöhung wurde ausgeschlossen, ausser es würde eine Geldentwertung eintreten, die mit den Verhältnissen vor dem zweiten Weltkrieg gleichen würden.

Die beiden mieteten das Haus also an und steckten das letzte Ersparte in die Renovierung, da die Teppiche, Tapeten, etc. aussahen als wären sie 30 Jahre alt gewesen wären.

Nun stellt sich heraus, dass das Haus wohl über keine Baugenehmigung verfügt!

Heraus kam das, als ein verfeindeter Nachbar des Vermieters gedroht hat, das bei den Ämtern öffentlich zu machen. Er trat auch an das Rentnerpaar heran und teilte ihnen das mit, dass das Haus, welches sie anmieteten, keine Baugenehmigung habe und die Baubehörde in diesem Landkreis so handle, dass Häuser ohne Baugenehmigung abgerissen werden. Es gab wohl in der Vergangenheit viele solcher Fälle im Landkreis, dass da Häuser ohne Baugenehmigung nach dem 2. Weltkrieg gebaut wurden und die Behörde ließ alle rigoros abreißen, da teilweise solche Baumängel existierten, dass bei manchen Objekten Einsturzgefahr bestand.

Eine Baugenehmigung kann man aber nicht mehr 60 Jahre nach dem Bau nachträglich bekommen, daher sei das Schicksal so errichteter Häuser wohl besiegelt.

Das Problem ist, dass der Vermieter, der das Haus selbst gebaut hat, wohl genau gewusst hat, dass er ein Haus ohne Baugenehmigung vermietet.

Die Mieter haben aber ein Lebenslanges Wohnrecht, das Recht der vermieterseitigen Kündigung wurde ausgeschlossen und eine Mieterhöhung ebenfalls.

Strafrechtlich dürfte es sich wohl bei solchem Geschäftsgebaren um einen Betrug handeln.

Was steht den Mietern aber als Schadensersatz zu, wenn sie das Haus räumen müssen und auf dem Mietmarkt natürlich kein vergleichbar billiges Haus mehr finden werden, geschweige denn zu den oben genannten Konditionen (Stichworte: keine Mieterhöhung und keine Kündigung bis zum Ableben der Mieter).

Ist der Vermieter im Fall, dass die Mieter das Haus räumen müssen, dazu verpflichtet die Mietpreisdifferenz zu einem vergleichbaren Objekt so lange zu zahlen, bis die Mieter ableben. Also einen Zuschuss zur Miete der Mieter so lange sie leben, sowie den Ausgleich jeglicher rechtmäßiger Mieterhöhungen, welche den Mietern in ihrem Leben noch bevorstehen wird?

Laut BGB muss der Geschädigte vom Schädiger so entschädigt werden, als wäre ihm der Schaden nicht passiert.

Die Mieter haben sich durch den Mietvertrag ein Lebenslanges Wohnrecht zum Festpreis ohne Mieterhöhung gesichert. Dieser Mietvertrag kann nun vom Vermieter nicht eingehalten werden, weil er bewusst ein Haus ohne Baugenehmigung vermietete und somit diesen Schaden verursachte, dass die Mieter das Haus wegen Abriss nicht weiter bewohnen werden können.

Gibt es zu solchen Fällten ggf. schon Rechtsprechung? Es ist ja ein sehr spezieller Fall, der wohl nicht sehr oft vorkommen wird.

Der Vermieter ist selbst sehr liquide, schon alleine auf Grund des Palastes, den er selbst bewohnt und seines exquisiten Fuhrparks.

Bitte um Meinungen zu der Sache.

Gruss
Freeman


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

quote:
Bitte um Meinungen zu der Sache.


Hat mal jemand mit dem Vermieter gesprochen?

Ist an der Geschichte der fehlenden Baugenehmigung überhaupt was dran, oder ist es eben nur das?
Eine Geschichte?

Ansonsten, vieles von dem was behauptet wird ist schlichtweg falsch, anderes ist maßlos übertrieben und einiges kann so kommen muss aber nicht.
Grundsätzlich sollte aber wohl vorrangig erstmal geklärt werden, ob der Bau illegal errichtet wurde oder nicht.
Dabei sollte man schlafende Hunde aber möglichst schlafen lassen....



-- Editiert spatenklopper am 23.04.2014 08:59

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Muss doch der Mieter nicht machen. Er zahlt weiter seine Miete, und gut ist. Wenn irgend was passiert, dann wird er es schon erfahren. Und, dass der Gemeinde das Haus bisher nicht aufgefallen ist, ganz ehrlich, das glaube ich auch nicht.

wirdwerden

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:
Eine Baugenehmigung kann man aber nicht mehr 60 Jahre nach dem Bau nachträglich bekommen, daher sei das Schicksal so errichteter Häuser wohl besiegelt.


Das halte ich für ein Gerücht.

Ob im Einzelfall das Bewohnen als "zu gefährlich" angesehen wird, mag eine andere Frage sein, aber rein aus formalen Gründen werden so alte Häuser nach so langer Zeit nicht abgerissen (dann müßte ja, mal blöde gesagt, auch jede Kirche der Stadt abgerissen werden, die haben auch keine "Baugenehmigung").

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

quote:
Strafrechtlich dürfte es sich wohl bei solchem Geschäftsgebaren um einen Betrug handeln.


Das kann ich nicht erkennen. Hinzukommen müsste wohl noch, dass der Vermieter wusste, dass das Haus abgerissen werden muss.

quote:
Laut BGB muss der Geschädigte vom Schädiger so entschädigt werden, als wäre ihm der Schaden nicht passiert.


So ist es. Ob der Schadenersatz aber alle von Dir genannten Dinge umfasst, mag ich nicht beurteilen, da der Mietvertrag recht außergewöhnlich ist.

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#5
 Von 
freeman303
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo,

meine Bekannten befürchten, dass für sie das Problem so ablaufen wird, wie in diesem Zeitungsbericht es einer Frau ergeht, die ein Haus ohne Baugenehmigung seit 1939 bewohnt. Nun muss es abgerissen werden und sie muss raus. Darum war auch meine Frage so gestellt: was wäre wenn...

Ich persönlich finde, man sollte sich ggf. Gedanken über ein aufkommendes Problem machen und nach möglichen Lösungen suchen. Nicht erst dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Dann ist es meistens nämlich zu spät.

Es ist definitiv keine Sucherei nach Problemen, die nicht da sind. Die Grundsteine für das Problem sind gelegt: nämlich die fehlende Baugenehmigung.

Der Vermieter wurde seitens meiner Bekannten nach der Baugenehmigung gefragt. Die Antwort war ein wütendes: Das hat niemanden was anzugehen. Vorlegen konnte oder wollte er diese nicht. Er hat sich vermutlich ertappt gefühlt.

Hier der Artikel zum oben genannten:

"http://www.ksta.de/kuerten/schwarzbau-in-kuerten-tipp-kam-aus-der-nachbarschaft,15189230,26621452.html"

Bitte den obigen Link zusammensetzen, da es beim einfachen Anklicken nich funktioniert.

Gruss
Freeman

-- Editiert freeman303 am 24.04.2014 01:27

-- Editiert freeman303 am 24.04.2014 01:28

-- Editiert freeman303 am 24.04.2014 01:28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Hab mir den Artikel durchgelesen und mehr Fragezeichen als Antworten im Kopf.

Landwirtschaftliche Fläche = Acker

Frage:

Grundbesitzabgaben?
Stromanschluss?
Wasseranschluss?
ganz große Frage, Abwasseranschluss?

Grade beim Abwasseranschluss ist es so, dass diesen nur von der Stadt zertifizierte Unternehmen vornehmen dürfen, oder pinkelt die Frau seit 75 Jahren auf dem Plumpsklo im Wald?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39727x hilfreich)

quote:
Eine Baugenehmigung kann man aber nicht mehr 60 Jahre nach dem Bau nachträglich bekommen, daher sei das Schicksal so errichteter Häuser wohl besiegelt.

Das ist so pauschal Unsinn. Es gibt auch so etwas wie Bestandsschutz. Und Gerichte die man anrufen kann.
Da wird der Vermieter schon tätig werden, solche Typen verlieren nicht gerne Vermögen.



quote:
Die Mieter haben aber ein Lebenslanges Wohnrecht, das Recht der vermieterseitigen Kündigung (Mietrecht) wurde ausgeschlossen und eine Mieterhöhung ebenfalls.

Und genau DAS schuldet der Vermieter. Wenn das Haus tatsächlich abgrissen wird, muss er für gleichwertigen Ersatz sorgen und die damit verbundenen Kosten tragen.
Notfalls muss man ihn mit Anwalt und Gericht dazu zwingen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Im übrigen gilt "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Und genau DAS schuldet der Vermieter. Wenn das Haus tatsächlich abgrissen wird, muss er für gleichwertigen Ersatz sorgen und die damit verbundenen Kosten tragen.
Notfalls muss man ihn mit Anwalt und Gericht dazu zwingen.

So ist es. Im Gegensatz zu dem Fall in Kürten sind Deine Bekannten ja nicht die Eigentümer des Hauses, sondern nur dessen Mieter.
Wie mann den Presseartikeln entnehmen kann, hatte die Baubehörde in Kürten den Eigentümern die Aussetzung der Vollziehung der Abbruchgenehmigung auf Lebenszeit angeboten, und dies ist in solchen Fällen eine übliche Praxis.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass es im Fall der Fälle hier auch zu einer solchen Einigung kommen könnte.

Aber erst einmal: Ruhig Blut.
Das Problem hat dann erst einmal der Vermieter, und es wird auch absehbar seines bleiben.

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"„Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert!"
John "Hannibal" Smith"

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#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>> Die Mieter haben aber ein Lebenslanges Wohnrecht[...]

Und genau DAS schuldet der Vermieter. <hr size=1 noshade>


Jein. Wenn das Haus tatsächlich abgerissen wird, ist die Erfüllung (Gewährung des Wohnrechts in Haus X) für jedermann unmöglich, dann §275 I BGB , Erlöschen des Anspruchs.

Ob der Gewährer des Wohnrechts dann nach §280 BGB Schadensersatz schuldet, ist im Einzelfall zu prüfen.

Anspruch auf "lebenslanges Wohnrecht in einem anderen Haus" läßt sich hier nicht begründen.

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#10
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Jein. Wenn das Haus tatsächlich abgerissen wird, ist die Erfüllung (Gewährung des Wohnrechts in Haus X) für jedermann unmöglich, dann §275 I BGB , Erlöschen des Anspruchs.

Ob der Gewährer des Wohnrechts dann nach §280 BGB Schadensersatz schuldet, ist im Einzelfall zu prüfen.
<hr size=1 noshade>



Das hilft dem Vermieter hier aber nicht.

Er schuldet trotzdem Schadensersatz, § 536a BGB , auf ein Verschulden kommt es bei anfängichen Mängeln nicht an:

(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden, ... so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.



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