Haus mit Mietern gekauft!

25. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ira82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus mit Mietern gekauft!

Hallo,

könnte mir jemand hierbei behilflich sein?!?!

Wir haben uns gestern ein tolles Haus gekauft. Allerdings ist das Haus noch vermietet. Die Rechte des Vermieters werden auf uns übertragen. Es besteht ein Mietaufhebungsvertrag, welcher besagt, dass diese Mieterin und zwei Untermieter bis spätestens zum 30.04.2010 ausziehen müssen und 6.000,- € von dem Vermieter erhalten. Diese 6.000,- € hat man uns vom Kaufpreis abgezogen. Jetzt bin ich verunsichert, ob die Leute überhaupt wegziehen möchten. Wir werden erst ab Dezember das Haus übernehmen und werden auch Miete erhalten. Können oder müssen wir eventuell nochmal kündigen oder sind die Rechte vom Vorvermieter an uns rübergegangen und wir müssen einfach nur warten. Was können wir nun machen?

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

Abwarten und Tee trinken.

Wenn sie nicht ausziehen, auf Räumung klagen.



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#2
 Von 
Ira82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.

Zusätzlich - sollten wir eventuell selbst eine Kündigung wegen Eigenbedarfs verfassen oder "nur" abwarten!

Andererseits hat man natürlich auch als Vermieter seine Vorteile. Wir würden gerne die Fenster und Türen austauschen. Können wir das den Mietern melden und durchziehen oder müssen wir warten? Wegen dem Finanzamt wäre es es halt eben jetzt besser, oder?

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#3
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

quote:
Andererseits hat man natürlich auch als Vermieter seine Vorteile. Wir würden gerne die Fenster und Türen austauschen.


da dies ohne Staub und Dreck für Mieter meist nicht möglich ist, wäre ein Entgegenkommen von Dir mehr als angebracht....

ansonsten machen die Mieter von ihrem gesetzlich, zugestandenen Recht auf Mietmiinderung, Gebrauch

quote:
Wir würden gerne die Fenster und Türen austauschen

Eine Wohnung ohne Türe, ist eigentlich keine Wohnung....ausser, du selbst hast "Säcke" als Tür.....in der Mongolei stell ich mir das so vor....in Deutschland ohne Türe...na ja





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"Gruss vom Strand"

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#4
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

quote:
Solltet ihr wichtlich selbst reinwollen...


was ist wichtlich ?? Frau C. :???:




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"Gruss vom Strand"

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#7
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

quote:
Ab Dezember welchen Jahres bitte, denn:


2050 ...steht doch da....nicht gelesen??




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"Gruss vom Strand"

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#8
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

quote:
sollten wir eventuell selbst eine Kündigung wegen Eigenbedarfs verfassen


Nein, es existiert doch ein Aufhebungsvertrag.

quote:
Wir würden gerne die Fenster und Türen austauschen. Wegen dem Finanzamt wäre es es halt eben jetzt besser, oder?


Auf jeden Fall.
Wenn die Mieter erst raus sind, ist es zu spät.




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#10
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12302.10.2009 14:33:40
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 55x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

quote:
Auf welcher Grundlage denn?


quote:
Es besteht ein Mietaufhebungsvertrag, welcher besagt, dass diese Mieterin und zwei Untermieter bis spätestens zum 30.04.2010 ausziehen müssen


Danach sind sie ab 1.5.2010 keine Mieter mehr.



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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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