Haus mit Garten

18. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Wildgans
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus mit Garten

Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen. Es geht um folgendes: Ich habe ein Haus mit Garten gemietet. Ich zahle sämtliche kosten die auch beim Eigentümer anfallen.Auf dem Grundstück steht noch eine Scheune die nicht im Mietvertrag steht weil der Vermieter dort von einem Verein Sachen untergestellt hat. Darf der Vermieter jetzt ohne Anmeldung das Grundstück betreten obwohl auch ein Zugang zur Scheune außerhalb des Grundstückes besteht ? Desweiteren ladet er Bauschutt ( in diesem Fall hat er einen Kachelofen auseinander genómmen 2 Paletten auf das Grundstück gebracht und dort jetzt die Kacheln deponiert , mit der Bemerkung es kommen noch 6 Paletten.Kann er,da er ja Eigentümer des Grundstückes ist, ich aber der Mieter einfach so jetzt seinen Bauschutt vom anderen Haus hier abladen ??? ich weiß das er das Haus nicht betreten darf ohne meine Zustimmung aber wie das aussieht bei Garten b.z.w. Grundstück ? hmm keine Ahnung.:(
Danke schon mal für den einen oder anderen Tip :)

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wildgans
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo :)
Wie jetzt ?? "Garte-Mitbenutzung" ?? für seitens des Vermieters ?
Nööö... da steht nichts, es ist nur vermerkt : ohne Scheune, mit Garten.

Ich könnte ihm also den Zugang zum Grundstück untersagen ???????

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wildgans
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hmm.. na ok.. danke erstmal :)

achso... Kachelofen kann man es nicht mehr nennen sind kärgliche Überreste ,daher von mir freigewählter Begriff " Bauschutt" ;)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
The Honk
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

Wenn es sich nur um Kacheln handelt, ist es rein Abfallrechtlich auch Bauschutt ;)

-----------------
"In dubio pro reo..."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.663 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen