Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen. Es geht um folgendes: Ich habe ein Haus mit Garten gemietet. Ich zahle sämtliche kosten die auch beim Eigentümer anfallen.Auf dem Grundstück steht noch eine Scheune die nicht im Mietvertrag steht weil der Vermieter dort von einem Verein Sachen untergestellt hat. Darf der Vermieter jetzt ohne Anmeldung das Grundstück betreten obwohl auch ein Zugang zur Scheune außerhalb des Grundstückes besteht ? Desweiteren ladet er Bauschutt ( in diesem Fall hat er einen Kachelofen auseinander genómmen 2 Paletten auf das Grundstück gebracht und dort jetzt die Kacheln deponiert , mit der Bemerkung es kommen noch 6 Paletten.Kann er,da er ja Eigentümer des Grundstückes ist, ich aber der Mieter einfach so jetzt seinen Bauschutt vom anderen Haus hier abladen ??? ich weiß das er das Haus nicht betreten darf ohne meine Zustimmung aber wie das aussieht bei Garten b.z.w. Grundstück ? hmm keine Ahnung.:(
Danke schon mal für den einen oder anderen Tip
Haus mit Garten
18. Juni 2006
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Frage vom 18. Juni 2006 | 17:57
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus mit Garten
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#1
Antwort vom 18. Juni 2006 | 18:11
Von
Status: Lehrling (1365 Beiträge, 982x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 18. Juni 2006 | 18:56
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo
Wie jetzt ?? "Garte-Mitbenutzung" ?? für seitens des Vermieters ?
Nööö... da steht nichts, es ist nur vermerkt : ohne Scheune, mit Garten.
Ich könnte ihm also den Zugang zum Grundstück untersagen ???????
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. Juni 2006 | 19:16
Von
Status: Lehrling (1365 Beiträge, 982x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 19. Juni 2006 | 14:17
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
hmm.. na ok.. danke erstmal
achso... Kachelofen kann man es nicht mehr nennen sind kärgliche Überreste ,daher von mir freigewählter Begriff " Bauschutt"
#5
Antwort vom 19. Juni 2006 | 17:18
Von
Status: Schüler (296 Beiträge, 76x hilfreich)
Wenn es sich nur um Kacheln handelt, ist es rein Abfallrechtlich auch Bauschutt
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