Haus kaufen mit alleinerziehenden Mieterin?!?!

9. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
MichÖz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus kaufen mit alleinerziehenden Mieterin?!?!

Hallo,
wir überlegen uns ein Haus zu kaufen in dem eine alleinerziehende Mutter mit ihren 3 Kindern lebt. Nutzen wollen wir das Haus selber. Sie wohnt dort seit 16 Jahren und hat dementsprechen 9 Monate Kündigungsfrist.
Die Mieterin weiss auch von dem Verkauf. Ihre Kinder sind 18, 16 und 14 Jahre alt. Alles Schüler.

Wäre das ein Härtefall? Alleinerziehend mit 3 Kindern?

Kann sie nach den 9 Monaten einfach wohnen bleiben?

Wir sind keine Unmenschen und wollen niemanden rausschmeissen aber wir wollen natürlich ein Haus
für uns und unsere Kinder kaufen.

Gruß MichÖz

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von MichÖz):
Wäre das ein Härtefall? Alleinerziehend mit 3 Kindern?


Kann sein, kann aber auch nicht sein. Entscheidet im Zweifel ein Richter.

Zitat (von MichÖz):
Kann sie nach den 9 Monaten einfach wohnen bleiben?


Ja. Die Frage ist eigentlich nur, ob die anschließende Räumungsklage erfolgreich ist.

Zitat (von MichÖz):
Wir sind keine Unmenschen und wollen niemanden rausschmeissen aber wir wollen natürlich ein Haus
für uns und unsere Kinder kaufen.


Dann solltet ihr ein leer stehendes Haus kaufen. Oder noch mindestens 2-3 Jahre warten können, weil so lange wird es evtl. dauern, bis das Haus leer ist.

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von MichÖz):
Kann sie nach den 9 Monaten einfach wohnen bleiben?

Unter Umständen muss man ein wenig mehr Zeit einplanen. Jedoch vorab den Ratschlag gleich ein wenig Kohle in die Kriegskasse legen, die Kündigung wegen Eigenbedarf sollte unbedingt ein Anwalt formulieren, am besten auch gleich verschicken.
Mit Gegenwehr muss man immer rechnen, daher eher ein wenig mehr Zeit bis zur Räumungsklage einkalkulieren.
Zitat (von MichÖz):
Die Mieterin weiss auch von dem Verkauf. Ihre Kinder sind 18, 16 und 14 Jahre alt. Alles Schüler.

Auf jeden Fall mal besser als Kleinkinder oder Baby da lässt sich schwieriger ein Härtefall konstruieren. und wenn nur für kurze Zeit
https://www.gevestor.de/details/sozialklausel-hier-liegen-haertefaelle-vor-714774.html

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat (von MichÖz):
Wir sind keine Unmenschen und wollen niemanden rausschmeissen
Sätze die mit "Wir sind keine Unmenschen" anfangen, enden selten sinnvoll. Wenn ihr niemanden rausschmeissen wollt, kauft ein Haus ohne Mieter. Sobald ein Mieter drin ist, werdet ihr Vermieter und müsst jemanden rausschmeissen.

Werdet euch also erstmal darüber klar, ob das wirklich eure Einstellung oder nur eine Plattitüde ist. Ist letzteres der Fall, legt euch schonmal ein dickes Fell zu. Spaß macht so eine Kündigung inklusive Abwicklung des Mietverhältnisses sicherlich nicht.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von MichÖz):
Kann sie nach den 9 Monaten einfach wohnen bleiben?

Unter Umständen muss man ein wenig mehr Zeit einplanen. Jedoch vorab den Ratschlag gleich ein wenig Kohle in die Kriegskasse legen, die Kündigung wegen Eigenbedarf sollte unbedingt ein Anwalt formulieren, am besten auch gleich verschicken.
Mit Gegenwehr muss man immer rechnen, daher eher ein wenig mehr Zeit bis zur Räumungsklage einkalkulieren.

Grundsätzlich stimme ich dem zu. Ich empfehle hier den sofortigen Abschluss einer RS, wenn nicht schon vorhanden, falls dieses Haus nicht gekauft wird, gibt es beim nächsten interessanten Objekt evtl. ähnliche Schwierigkeiten.

Wenn es dieses Haus sein sollte, dann aus der Kriegskasse Geld auf die Seite legen und der Mieterin den Auszug schmackhaft machen. ZB Makler bezahlen, der der Frau eine andere angemessene Bleibe sucht, bisserl finanzielle Umzugshilfe evtl. auch - falls sie dies benötigt - Mitfinanzierung der Kaution des neuen Zuhauses. Sicherlich klingt das erstmal teuer, aber wenn sie dadurch in time oder uU sogar vorzeitig auszieht, ist es preiswerter als ein Prozess.

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Auf jeden Fall sollte Eure Finanzierung nicht auf Kante genäht sein, damit genug Luft bleibt für das folgende Procedere.....

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#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wenn es dieses Haus sein sollte, dann aus der Kriegskasse Geld auf die Seite legen und der Mieterin den Auszug schmackhaft machen.

Nur nicht zu großzügig, kleiner Finger und schon ist die Hand ab.
Jedoch noch wichtig dazu, das man mit Besitzübergang im Notarvertrag die vollen Rechte aufs Objekt und als Vermieter hat verankern.
Es gibt nun mal oft keine andere Möglichkeit ein Haus zu kaufen, was vermietet ist, daher braucht man sich auch keine Gedanken machen, denn die Mieter hätten ja auch kaufen können.

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#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von MichÖz):
wir überlegen uns ein Haus zu kaufen in dem eine alleinerziehende Mutter mit ihren 3 Kindern lebt.


1.
Die Tatsache "vermietet" sollte sich auch auf den Kaufpreis - zu Euren Gunsten - auswirken.

2.
Oder das Objekt wird vorher von dem bisherigen Vermieter "entmietet". D.h. er sorgt - mit einer Zuwendung - dafür, dass die Mieterin etwas anderes findet und auch vorzeitig auszieht. Kann man im Notarvertrag vereinbaren, nennt sich "aufschiebende Bedingung". Zahlung und Eigentumsübergang erfolgt dann erst, wenn die Mieterin draußen ist.

Wenn der Vermieter sich darauf nicht einläßt, würde ich massive Schwierigkeiten vermuten und die Kriegskasse gut füllen.

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

Möglicherweise entsteht gerade ein falscher Eindruck. Es ist keinesfalls sicher, dass der Käufer in näherer Zukunft eine Räumung des Hauses erwirken kann. Das kann funktionieren, vielleicht mit ausreichendem finanziellen Anreizen oder eben mit rechtlichen Mitteln. Aber garantieren wird das keiner, egal wieviel Geld man als Sicherheit einplant.

Es ist somit nicht nur eine Frage des Geldes. Es ist vor allem eine Frage der Nerven und des Zeitaufwandes. Selbst dann, wenn ein Anwalt involviert ist. Wie das mit "ich möchte niemanden rausschmeissen" in Einklang zu bringen ist, muss der Teilnehmer selber entscheiden.

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#9
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wenn ihr niemanden rausschmeissen wollt, kauft ein Haus ohne Mieter. Sobald ein Mieter drin ist, werdet ihr Vermieter und müsst jemanden rausschmeissen.
Das ist eine ziemlich unangebrachte Wortwahl.
Die Interessenten wollen den Mietvertrag mit der Mieterin kündigen.
Sie wollen nicht "rausschmeißen".
Das "rausschmeißen" wäre ja auch erst der Fall durch Räumungsklage, wenn die Mieterin sich vertragswidrig verhält.

Ich würde an Stelle des TE mal Kontakt mit der Mieterin aufnehmen, wie die sich das denn so vorstellt. Wann sind die Schuabschlüsse der Kidner voraussichtlich (kurz vor Abschluss wäre sowieso ein Härtefall).
Könnte die Mieterin sich vielleicht einen Mietaufhebungsvertrag mit einen durchaus angebrachten Bonus für sich selbst vorstellen, so im Sinne von "Der Mietvertrag endet spätestens am ...., die Mieterin darf ihn vorher jederzeit mit 1 Monat Kündigungsfrist beenden. Für den Abschluss dieses Vertrages erhält sie nach vertragsgerechtem Auszug eine einmalige Zahlung von .... Auf jegliche Schönheitsreparaturen, zu denen die Mieterin verpflichtet wäre, wird bei vertragsgerechtem Auszug verzichtet ..."? Dann könnte man so einen mit der aufschiebenden Bedingung "wenn wir das Haus auch kaufen" abschließen und beruhigt kaufen. Die finanziellen Folgen des Vertrages sind klar und bei einem unterschriebenen Aufhebungsvertag kann die Mieterin keiner Kündigung mehr widersprechen.
Wenn man dann noch aufgrund Vertragsverstoßes Räumungsklage erheben muss, tut das "rausschmeißen" auch nicht mehr so weh.

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#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich denke auch, man sollte mit der Mieterin mal sprechen, wie die das Ganze sieht. Evtl. macht sie ja gar keine Probleme, wenn man ihr etwas hilft bei Wohnungssuche und Umzug.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Es ist keinesfalls sicher, dass der Käufer in näherer Zukunft eine Räumung des Hauses erwirken kann. Das kann funktionieren, vielleicht mit ausreichendem finanziellen Anreizen oder eben mit rechtlichen Mitteln. Aber garantieren wird das keiner, egal wieviel Geld man als Sicherheit einplant.


Dies ist falsch. Sicher kannst Du mit einer berechtigten und fehlerfreien Eigenbedarfskündigung damit rechnen, dass der Mieter auszieht. Vielleicht nicht sofort, jedoch einige Monate nach Ablauf der Kündigungsfrist und mit Erhebung der Räumungsklage. Dann ist es noch abhängig von der Beschäftigung des Gerichtes.



Zitat (von cauchy):
Es ist somit nicht nur eine Frage des Geldes. Es ist vor allem eine Frage der Nerven und des Zeitaufwandes. Selbst dann, wenn ein Anwalt involviert ist. Wie das mit "ich möchte niemanden rausschmeissen" in Einklang zu bringen ist, muss der Teilnehmer selber entscheiden.


Deshalb sind vermietete Häuser in der Regel auch billiger. Und das Geld kann man sich im Anschluß von den Mietern wiederholen. Nerven vielleicht weniger. Zeit muss man halt einplanen.

Zitat (von quiddje):
Ich würde an Stelle des TE mal Kontakt mit der Mieterin aufnehmen, wie die sich das denn so vorstellt.


Das würde ich auch tun. Kommunikation ist wichtig. Vielleicht hat ja der Verkäufer auch einen guten Draht zu seiner langjährigen Mieterin.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ich wuerde mal folgendes machen, denn ihr wisst ja wo ihr wohnt. Einfach vor Ort umgucken, ob es Möglichkeiten gibt , als Alleinerziehende mit 3 Kindern was brauchbares zu finden und dann mal bei 2-3 Vermieter zum Spaß anfragen per Mail oder KontaktFunktion der Website.

Dann wisst ihr, wie es vor Ort aussieht

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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