Hauptmieterin kündigt, starker Schimmelbefall, Miete immer nur bar gezahlt

1. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Linchen2015
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Hauptmieterin kündigt, starker Schimmelbefall, Miete immer nur bar gezahlt

Liebe Foren-Mitglieder,

ich habe gerade starke Unsicherheiten, was meine Wohnsituation betrifft. Ich studiere, wohne in einer Kleinstadt in der Nähe des Studienortes. Diese (fast gesamte) Kleinstadt kann man als Ghetto bezeichnen, also keine gute Lage. Die Wohnung ist sehr klein, hat ca. 45m². Es sind 2 Zimmer zur Verfügung, eines mit, eines ohne Balkon. Ich wohne in dem Zimmer neben dem Badezimmer. Wir wohnen hier zu zweit und die Hauptmieterin hat das Zimmer mit dem Balkon, und zahlt trotzdem genauso viel wie ich. Für ca. 12m² zahle ich 310 Euro im Monat (Internet ist enthalten, Nebenkosten nicht). Schon am Anfang roch es komisch im Zimmer und ich habe einige merkwürdige Flecken an den Tapeten entdeckt, auch im direkt nebenan befindlichen Badezimmer stank es immer mal wieder nach alten Käsefüßen. Ich war allerdings in einer sehr schlechten Lage und musste quasi das erste Zimmer nehmen, was ich bekommen konnte. Ich habe aber die Hauptmieterin sofort gefragt, ob es Probleme mit Feuchtigkeit gäbe, was sie verneinte. Sie behauptete, das seien Dreckflecken. Irgendwann wurden immer neue schwarze gesprenkelte Flecken an der Wand in meinem Zimmer, im Badezimmer und im Flur sichtbar, die meiner Meinung nach unzumutbar sind. Ich habe ständig angeschwollene Nasenschleimhäute, als hätte ich Schnupfen und denke, das kommt vom Schimmel. Mittlerweile hat sie einfach alle Tapeten runtergerissen, im Badezimmer an der Decke ist immer noch alles voller Schimmel, im Flur hat sie mehrere Tapetenschichten abgerissen. Ich habe mehrmals gesagt, ich würde gerne was gegen den Schimmel in meinem Zimmer tun, z.B. mit einem Spray etwas dagegen machen. Sie meinte daraufhin, ich dürfte nichts machen, das müsse der Vermieter regeln. Also musste ich das so lassen und ertragen.
Ich habe in letzter Zeit finanzielle Engpässe und habe ihr trotzdem immer schön brav die gepfefferte Summe von 310 Euro für dieses Loch bezahlt, habe nur zweimal verspätet gezahlt. Zwischendrin habe ich sie gefragt, ob man nicht eine Mietminderung erwirken wollte, was sie verneinte. Sie hat lieber die Tapeten runtergerissen, den Schimmel überhaupt nicht entfernt und trotzdem ein Trockengerät bestellt und dieses immer schön laufen lassen... Muss man nicht erst den Schimmel entfernen/entfernen lassen?
Heute Nacht hat SIE MIR (!!!!) die Kündigung vor das Zimmer gelegt, welche Rechtschreibfehler und Grammatikfehler en masse enthält. Kann ich das so ernst nehmen?
Ich soll bis in 2 Monaten ausgezogen sein, was jetzt nicht wirklich ein Drama für mich ist, weil ich aus diesem Loch eh ausziehen wollte. Allerdings habe ich Angst. In der Kündigung schreibt sie, sie wolle die Kaution einbehalten und das dann mit der Nebenkostenabrechnung 2014 verrechnen, aber ich bin erst am 1.11.14 hier eingezogen. Das darf sie doch gar nicht, oder? Dann habe ich ihr das Geld immer bar gezahlt. Am Ende lügt sie und sagt, ich hätte ihr das Geld nie gezahlt. Könnte sie mit sowas durchkommen?
Ich habe wirklich kein Geld, habe die letzten Monatsmieten von meiner Nachhilfe gezahlt, die ich gebe, und brauche die Kaution sofort zurück. Ich überlege, schon im Juli auszuziehen und einfach die Miete nicht zu zahlen für Juni, damit sie mich nicht über den Tisch ziehen kann und mir die Kaution somit gesichert ist. Wäre das gerechtfertigt?
Am Ende möchte sie noch mir die Schuld für den Schimmel geben, obwohl der ja von Anfang an da war und mich dazu verpflichten, für ihre Fehler aufzukommen und ich soll dann die Renovierung zahlen. Könnte ich den richtigen Vermieter kontaktieren? Unterschrieben habe ich zunächst rein gar nichts.

Das waren jetzt eine Menge Fragen, aber ich bin wirklich auf 180 wie selten zuvor und wäre für jede Antwort sehr dankbar.
Viele Grüße
Linchen


-- Editier von Linchen2015 am 01.06.2015 03:06

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18 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat:
Sie meinte daraufhin, ich dürfte nichts machen, das müsse der Vermieter regeln. Also musste ich das so lassen und ertragen.

Schön das sie es so sieht, man sollte ihr mal klar machen das SIE der Vermieter von Dir ist ...

Im übrigen steht einem Mietminderung bei Schimmel zu, und zwar seit anbeginn des Mangels.



Zitat:
In der Kündigung schreibt sie, sie wolle die Kaution einbehalten und das dann mit der Nebenkostenabrechnung 2014 verrechnen, aber ich bin erst am 1.11.14 hier eingezogen. Das darf sie doch gar nicht, oder?

Doch genau dafür ist die Kaution gedacht. Sie darf einen angemessenen Anteil für die Abrechnungen 2014 und 2015 einbehalten.



Zitat:
Am Ende lügt sie und sagt, ich hätte ihr das Geld nie gezahlt. Könnte sie mit sowas durchkommen?

Ja, kann sie Denn DU müsstest beweisen, das etwas gezahlt wurde.



Zitat:
Ich habe wirklich kein Geld, habe die letzten Monatsmieten von meiner Nachhilfe gezahlt, die ich gebe, und brauche die Kaution sofort zurück.

Das ist nicht relevant.



Zitat:
Ich überlege, schon im Juli auszuziehen und einfach die Miete nicht zu zahlen für Juni, damit sie mich nicht über den Tisch ziehen kann und mir die Kaution somit gesichert ist. Wäre das gerechtfertigt?

Nein, dagegen könnte sie anwaltlich und/oder gerichtlich vorgehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HamptieV
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 113x hilfreich)

Zitat:
Heute Nacht hat SIE MIR (!!!!) die Kündigung vor das Zimmer gelegt, welche Rechtschreibfehler und Grammatikfehler en masse enthält. Kann ich das so ernst nehmen?


Ja, wenn sie formal korrekt ist. Schau in den Mietvertrag, was da für eine Kündigungsfrist drin steht. Nach BGB sind es 3 Monate.

Zitat:
In der Kündigung schreibt sie, sie wolle die Kaution einbehalten und das dann mit der Nebenkostenabrechnung 2014 verrechnen, aber ich bin erst am 1.11.14 hier eingezogen. Das darf sie doch gar nicht, oder?


Sie kann einen angemessenen Teil sogar für 2015 bis Dezember 2016 einbehalten. Und November und Dezember sind die heizintensivsten Monate. Und der Entfeuchter zieht auch eine Menge Strom.

Zitat:
Dann habe ich ihr das Geld immer bar gezahlt. Am Ende lügt sie und sagt, ich hätte ihr das Geld nie gezahlt. Könnte sie mit sowas durchkommen?


Ja, wenn Du es nicht beweisen kannst, dass Du gezahlt hast. z.B. mit einer Quittung.

Zitat:
Ich habe wirklich kein Geld, habe die letzten Monatsmieten von meiner Nachhilfe gezahlt, die ich gebe, und brauche die Kaution sofort zurück.


Die Vermieterin hat 6 Monate Zeit nach Auszug über die Kaution abzurechnen, zumal in der Mietzeit Schäden aufgetreten sind (z.B. Schimmel). Kannst Du beweisen, dass Du die Kaution gezahlt hast?

Zitat:
Ich überlege, schon im Juli auszuziehen und einfach die Miete nicht zu zahlen für Juni, damit sie mich nicht über den Tisch ziehen kann und mir die Kaution somit gesichert ist. Wäre das gerechtfertigt?


Keine gute Idee. Wenn die Vermieterin einen Anwalt einschaltet, musst Du den auch noch zahlen.

Mein Tipp: Sichere die Beweise mit Fotos, Zeugen. Schimmel fotografieren, Luftfeuchtigkeit messen etc. Vermieterin nachweislich über den Schimmel in Deinem Zimmer informieren und Nachbesserung fordern.

Mit Deinen Symptomen könntest Du versuchen eine fristlose Kündigung zu erreichen. Allerdings erst, wenn Du schon etwas anderes hast. Und mit Hilfe eines RAs. Versuch einen Beratungsschein zu bekommen. Vielleicht kann er die Sache für Dich klären.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Natürlich hättest du mindern können und natürlich hättest du auch was gegen den Schimmel machen können. Sie wiederum war verpflichtet, den Schaden ihrem Vermieter zu melden. Hat sie das getan? Wichtig wäre natürlich auch die Ursache. Also ob da ein Schaden vorliegt oder einfach nur falsches Heiz- und Lüftungsverhalten.

Die Kaution abzuwohnen ist verboten und sie könnte dann erfolgreich gegen dich klagen. Und die Kaution ist genau für das gedacht, was sie vor hat. Wenn du nur von November bis jetzt dort gewohnt hast, dann leider so ziemlich ausschließlich während der heizintensivsten Zeit des Jahres, ohne dass du Vorauszahlungen aus heizfreien Monaten angespart hast. Da ist eine ordentliche Nachzahlung so gut wie sicher.

Und der Preis für dein Zimmer ist auch so ziemlich irrelevant, denn du warst bereit, ihn zu zahlen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Linchen2015
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten, auch wenn sie mich nicht gerade beruhigen. Ich habe die Miete regelmäßig gezahlt. Sollte sie sagen, dass ich sie nicht gezahlt habe, werde ich sicher alles andere tun als das zu akzeptieren, da es schlichtweg gelogen ist. An meinen Kontoasuzügen sieht man, dass ich regelmäßig den entsprechenden Mietbetrag vom Konto abgeholt habe.
Ich hoffe, dass mir das etwas nützt. Die nächsten Beträge bekommt sie per Überweisung, wenn ich sie schon zahlen muss.

Ja, die Fotos etc. mache ich. Es gab hier vor einigen Monaten einen Wasserrohrbruch in der Wohnung, aber der Schimmel war schon vorher da. Ich glaube, es liegt an der Bauweise des Hauses.

Das mit dem Beratungsschein mache ich auf jeden Fall. Dass ich die Kaution gezahlt habe, gibt sie im Kündigungsschreiben selbst zu. Ich habe gar kein Geld, ich verdiene nur über meine Nachhilfe. Von was soll ich irgendwas bezahlen müssen? Bei mir gibt es nichts zu holen.

Sie hat zumindest so getan, als würde sie sich um den Mietmangel kümmern. Aber de facto hat sie einfach nur die Tapeten abgerissen, den Schimmel nicht beseitigt und trotzdem ein Trockengerät besorgt.

Dass dieses Trockengerät ordentlich Strom zieht, habe ich mir schon gedacht. Allerdings ist der Strom in den 310 Euro schon enthalten gewesen, was auch im Mietvertrag verzeichnet ist.

Weshalb kann sie für 2016 die Kaution einbehalten??? Da wohne ich doch schon lange nicht mehr hier. Da kann sie zumindest auf keinen Fall von mir erwarten, dass ich ihren Verbrauch zahle, an dem ich gar nicht mehr beteiligt war. Alles andere widersetzt sich jeder Logik.

Im Mietvertrag habe ich lediglich einen Monat Kündigungsfrist. D.h., ich könnte heute selbst kündigen und im Juli ausziehen und hätte somit die Monatsmiete für Juli gespart. Ich müsste wohl zurück in meine Heimatstadt.

Den Schimmel haben schon etliche meiner Freunde gesehen. Die Fotos bezeugen das noch mal extra. Wie muss ich das mit der Mietminderung angehen?

Vielen Dank im Voraus
Linchen

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat:
An meinen Kontoasuzügen sieht man, dass ich regelmäßig den entsprechenden Mietbetrag vom Konto abgeholt habe.

Nö, da sieht man nur das Du einen Geldbetrag abgehoben hast, ob Du dafür Schuhe oder Klamotten gekauft hast oder die Miete gezahlt hast kann man nicht erkennen.



Zitat:
Weshalb kann sie für 2016 die Kaution einbehalten???

Gar nicht, wie komnmst Du denn darauf?



Zitat:
Von was soll ich irgendwas bezahlen müssen? Bei mir gibt es nichts zu holen.

Alles was über den Pfändungfreibetrag hinaus geht (so um die 1080 EUR) kann mindestens 30 Jahre lang gepfändet werden.
Dem kan man natürlich entgehen durch Auswanderung oder wenn man die Karriere- und Lebensplanung bereits mit "Hartzler/Grundsicherung" abgeschlossen hat.



Zitat:
Im Mietvertrag habe ich lediglich einen Monat Kündigungsfrist. D.h., ich könnte heute selbst kündigen und im Juli ausziehen und hätte somit die Monatsmiete für Juli gespart.

Ja, wenn das so geregelt ist, wäre das möglich.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Um die Sache mit dem Trocknungsgerät hätte sich eigentlich der Vermieter der Wohnung kümmern müssen, und dann auch die Stromkosten erstatten, die das Gerät verbraucht. Dass die Mieterin das in Eigenregie gemacht hat, kann sie eigentlich nicht dir zur Last legen, d.h. die Stromkosten für das Trocknungsgerät müßten aus der Stromrechnung raus. Das Problem wird nur sein, dass du kaum herausfinden können wirst, welche Summe auf das Gerät entfällt. Aber du kannst von ihr fordern, dass sie mit der Stromrechnung dir gegenüber herausrechnet, welche Summe davon auf das Trocknungsgerät entfällt und dass sie diese Summe dann abzieht. Das wird sie kaum können, ist aber nicht dein Problem.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Linchen2015
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:An meinen Kontoasuzügen sieht man, dass ich regelmäßig den entsprechenden Mietbetrag vom Konto abgeholt habe.
Nö, da sieht man nur das Du einen Geldbetrag abgehoben hast, ob Du dafür Schuhe oder Klamotten gekauft hast oder die Miete gezahlt hast kann man nicht erkennen.


Man sieht schon, dass der Betrag identisch mit dem Betrag für die Miete ist, jeden Monat. Wofür ich es ausgegeben habe, sieht man leider nicht, das stimmt. Natürlich für die Miete.



Zitat (von Harry van Sell):
Gar nicht, wie komnmst Du denn darauf?

Weil einer der Vorredner meinte, sie könnte die Kaution sogar bis 2016 einbehalten, bis die Nebenkostenabrechnung da ist. Darüber hatte ich mich auch gewundert.



Zitat (von Harry van Sell):
Alles was über den Pfändungfreibetrag hinaus geht (so um die 1080 EUR) kann mindestens 30 Jahre lang gepfändet werden.
Dem kan man natürlich entgehen durch Auswanderung oder wenn man die Karriere- und Lebensplanung bereits mit "Hartzler/Grundsicherung" abgeschlossen hat.

Diesen oben erwähnten Betrag habe ich mitnichten. Ich wünschte mir, es wäre so. Ich habe vielleicht 500-600 Euro im Monat, wenn ich Glück habe, und das erarbeite ich mir schwer. Auch wenn es sich nicht so anhören mag oder von außen nicht so aussieht. Ich habe ja der Wahrheit nach nichts, vor was ich davon laufen müsste. Ein anderes Gefühl vermittelt mir die Hauptmieterin, die es seit der Kündigung meidet, mir auch nur 2 Sekunden über den Weg zu laufen. Es ist erstaunlich, dass man so etwas in einer so kleinen Wohnung schafft. Ich werde das persönliche Gespräch mit ihr trotzallem noch mal suchen, denn ich wüsste gern einen Kündigungsgrund. Wenn sie einfach selbst ausziehen möchte, dann kann sie mit mir reden. Ich würde sie wegen der Schimmelprobleme sogar unterstützen, ich kann das ja alles bezeugen. Keine von uns kann was dafür. Und grundsätzlich bin ich für eine friedfertige Lösung.


Zitat (von Anjuli123):
Um die Sache mit dem Trocknungsgerät hätte sich eigentlich der Vermieter der Wohnung kümmern müssen, und dann auch die Stromkosten erstatten, die das Gerät verbraucht. Dass die Mieterin das in Eigenregie gemacht hat, kann sie eigentlich nicht dir zur Last legen, d.h. die Stromkosten für das Trocknungsgerät müßten aus der Stromrechnung raus. Das Problem wird nur sein, dass du kaum herausfinden können wirst, welche Summe auf das Gerät entfällt. Aber du kannst von ihr fordern, dass sie mit der Stromrechnung dir gegenüber herausrechnet, welche Summe davon auf das Trocknungsgerät entfällt und dass sie diese Summe dann abzieht. Das wird sie kaum können, ist aber nicht dein Problem.


Vielen Dank für diese Informationen, sehr hilfreich :) . Sollte sie nicht friedlich mit der ganzen Angelegenheit umgehen wollen - was sowohl ihr als auch mir jede Menge unnötigen Stress ersparen würde - werde ich das wie oben beschrieben machen. Morgen früh gehe ich gleich zur Rechtsberatung.

Ich hoffe, dass es keine hinterhältigen Aktionen von ihrer Seite aus gibt. Es würde für mich schwer verständlich sein, wenn ein Mensch so handelte.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Linchen2015):
Weil einer der Vorredner meinte, sie könnte die Kaution sogar bis 2016 einbehalten, bis die Nebenkostenabrechnung da ist. Darüber hatte ich mich auch gewundert.


HamptieV meinte damit, dass die Vermieterin über die Nebenkosten, die Du jetzt in 2015 verbraucht hast, erst bis Dezember 2016 abgerechnet haben muss. Was bedeutet, dass Du diesen Teil der Kaution erst dann zurück bekommen musst.


Zitat (von Linchen2015):
Wenn sie einfach selbst ausziehen möchte, dann kann sie mit mir reden. Ich würde sie wegen der Schimmelprobleme sogar unterstützen, ich kann das ja alles bezeugen. Keine von uns kann was dafür.


Da muss ich Deine Euphorie etwas dämpfen. Der Trockner und die Stellen an der Innenwand sprechen - meiner Ansicht nach - eher für eine Lüftung und Heizproblematik. Und wenn die durch den Mieter verursacht wurden, seit Ihr (Du oder/und sie) in der Haftung.

Beweise sichern, zur Rechtsberatung gehen und Mittwoch kündigen. Bei der Übergabe die Zeugen nicht vergessen.

Zur Vermieter-Kündigung: Ist das Zimmer möbliert oder unmöbliert?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Anjuli123):
Um die Sache mit dem Trocknungsgerät hätte sich eigentlich der Vermieter der Wohnung kümmern müssen, und dann auch die Stromkosten erstatten, die das Gerät verbraucht. Dass die Mieterin das in Eigenregie gemacht hat, kann sie eigentlich nicht dir zur Last legen, d.h. die Stromkosten für das Trocknungsgerät müßten aus der Stromrechnung raus. Das Problem wird nur sein, dass du kaum herausfinden können wirst, welche Summe auf das Gerät entfällt. Aber du kannst von ihr fordern, dass sie mit der Stromrechnung dir gegenüber herausrechnet, welche Summe davon auf das Trocknungsgerät entfällt und dass sie diese Summe dann abzieht. Das wird sie kaum können, ist aber nicht dein Problem.


Strom ist nicht Teil der Nebenkostenabrechnung und muss deshalb nicht rausgerechnet werden.

.
Zitat (von Linchen2015):
Dass dieses Trockengerät ordentlich Strom zieht, habe ich mir schon gedacht. Allerdings ist der Strom in den 310 Euro schon enthalten gewesen, was auch im Mietvertrag (Mietvertrag ) verzeichnet ist.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Linchen2015):
Ich glaube, es liegt an der Bauweise des Hauses.


Glauben heißt nicht wissen und gerade die Stellen weisen - mMn - eher auf einen Lüftungsschaden hin.

Zitat (von Linchen2015):
Irgendwann wurden immer neue schwarze gesprenkelte Flecken an der Wand in meinem Zimmer, im Badezimmer und im Flur


Zitat (von Linchen2015):
im Badezimmer an der Decke ist immer noch alles voller Schimmel


Habt Ihr eine Waschmaschine im Bad und / oder trocknet Ihr Wäsche dort? Wie lüftet ihr im Bad nach dem Baden oder Duschen? Gibt es ein Fenster? Was ist über der Wohnung? Eine andere Wohnung oder ein ungedämmter Dachboden.

Weißt Du, die Klärung wer den Schaden verursacht hat, kann sich eine Weile hinziehen und so lange kann die Vermieterin auch die Kaution einbehalten.

Du solltest versuchen, den Schimmel in Deinem Zimmer loszuwerden. Zumindest bis zum Auszug und der Übergabe. Sonst könnte es passieren, dass die Vermieterin die Kosten auf Dich abwältzt.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Zitat:
Strom ist nicht Teil der Nebenkostenabrechnung und muss deshalb nicht rausgerechnet werden.


Muß nicht, kann aber.
Ich meinte allerdings die jährliche Stromabrechnung, die die Hauptmieterin bekommen wird.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Anjuli123):
Ich meinte allerdings die jährliche Stromabrechnung, die die Hauptmieterin bekommen wird.


Ich habe die Untermieter jetzt so verstanden, dass sie dieses Argument verwenden möchte, um die Miete (oder die NK) zu mindern.

Verstehe ich Dich richtig?

Wenn der Vermieter in der Haftung wäre (bei einem Baumangel), müsste er den Strom im Zuge des Schadensersatz bezahlen.

Wenn die Mieter (Haupt- und/oder Untermieterin) für den Schimmel (durch falsches Lüften oder Heizen) verantwortlich sind, müssen die Beiden oder einer die Stromkosten zahlen. Bishier hin klar!

Jetzt Frage:

Wenn also die Hauptmieterin jetzt hingeht und behauptet, der Schimmel wurde von der Untermieterin verursacht (Aufhängen der Wäsche im Bad oder im Zimmer) und zieht die erhöhten Stromkosten für die Trocknung, Kosten für die Schimmelbeseitigung etc. von der Kaution ab, muss die Untermieterin klagen, um an ihr Geld zu kommen? Auch wenn der Strom eigentlich bereits in der Miete enthalten ist?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "Linchen2015",

nach Ihren Schilderungen und den Aktionen der Hauptmieterin ist zu vermuten, dass der/die Eigentümer/in der Wohnung nicht weiß, dass Sie auch da wohnen. Wichtig ist, ob Sie sich dort beim Einwohnermeldeamt angemeldet haben.

MfG, soso55

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von soso55):
nach Ihren Schilderungen und den Aktionen der Hauptmieterin ist zu vermuten, dass der/die Eigentümer/in der Wohnung nicht weiß, dass Sie auch da wohnen. Wichtig ist, ob Sie sich dort beim Einwohnermeldeamt angemeldet haben.


Und was soll das der Untermieterin beim Schimmel und dem Nachweis, die Miete und die Kaution gezahlt zu haben, helfen?

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "Linchen2015",

zu "Ver": ohne Nachweis, dass "Linchen2015" tatsächlich dort Mieterin ist, wird sie keine Ansprüche geltend machen können.
Dabei sollte ihr ihr Anwalt helfen können.

MfG, soso55

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von soso55):
zu "Ver": ohne Nachweis, dass "Linchen2015" tatsächlich dort Mieterin ist, wird sie keine Ansprüche geltend machen können.


Die Meldung bei Einwohnermeldeamt ist kein Beweis, dass "Linchen2015" dort Mieterin ist. Jeder kann sich - zumindest bis 31.10.2015 - anmelden, wo immer er will, ohne dafür Konsequenzen erwarten zu müssen. Miete muss man deshalb auch nicht zahlen,wo man gemeldet ist.

Sie muss vor Gericht beweisen, dass sie die Miete und die Kaution bezahlt hat. Die Vermieterin könnte genauso behaupten, dass "Linchen2015" einfach so dort gewohnt hat, ohne zu zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "Linchen2015",

zu "Ver"s letztem Beitrag ist zu bemerken, dass man, gesetzlich, verpflichtet ist, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden, denn dazu ist es da. Konsequenzen hätte eine Nichtanmeldung, sicherlich, denn dann würde es sich, ggf., um eine Täuschung handeln.. Es gibt keine Verpflichtung, Miete zu zahlen für Wohnraum, den man nicht gemietet hat. Jedoch, bekommt man, normalerweise, keinen Wohnraum überlassen, ohne dafür zu bezahlen!
Weitere Ansprüche, hinsichtlich, gesundheitlicher Beeinträchtigungen sollten auch geklärt werden.

Lassen Sie sich, gründlich, von Ihrer/Ihrem Anwältin/Anwalt, diesbezüglich, beraten.

Alles Gute für Sie.

MfG, soso55

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von soso55):
gesetzlich, verpflichtet ist, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden, denn dazu ist es da. Konsequenzen hätte eine Nichtanmeldung, sicherlich, denn dann würde es sich, ggf., um eine Täuschung handeln.


Das ist keine Täuschung, sondern ein Verstoß gegen das Meldegesetz. Das hat - in den meisten Gemeinden - keine Konsequenzen. Allenfalls ein kleines Ordnungsgeld, wenn es überhaupt verfolgt wird. Dies ändert sich am dem 1.11.2015. Ab da muss man sich mit dem Einverständnis des Vermieters anmelden.

Zitat (von soso55):
Jedoch, bekommt man, normalerweise, keinen Wohnraum überlassen, ohne dafür zu bezahlen!


Doch, das ist möglich, jeder Mietnormade wohnt in einer Wohnung, für die er nicht bezahlt. Und den kann man auch nicht so einfach raussetzen. Deshalb muss ein Mieter die Mietzahlung auch gerichtsfest beweisen. Und das Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist kein Beweis für die Mietzahlung!

Zitat (von soso55):
Weitere Ansprüche, hinsichtlich, gesundheitlicher Beeinträchtigungen sollten auch geklärt werden.


Richtig. Bei einem Arzt.

Zitat (von soso55):
Lassen Sie sich, gründlich, von Ihrer/Ihrem Anwältin/Anwalt, diesbezüglich, beraten.


Doch nur mit einem Beratungsschein. Sonst wird es teuer.

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