Hauptmieter zahlen Kaution nicht zurück

13. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb492900-48
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauptmieter zahlen Kaution nicht zurück

Guten Tag,

ich schreibe hier zum ersten Mal. Ich habe vorher über Google nach einem ähnlichen Thema gesucht, aber nichts dazu gefunden was mir weiter helfen könnte.

Ich habe von Oktober 2017 bis Mai 2018 in einer 3 Personen-WG gewohnt; die beiden anderen als Hauptmieter und ich als Untermieter. Ein richtiger Mietvertrag hat nicht existiert. Überwiesen habe ich damals 350 Euro Kaution.

Unter anderem habe ich 2 Monate nicht in der Wohnung verbracht und als ich wieder zurück in mein Zimmer kam war es mit Wäsche vollgestellt, leere Bierflaschen wurden gelagert und anderer Müll. Das ganze Zimmer war kaum begehbar und hat nach nasser Wäsche und Bier gestunken. Würde das nicht einer Eigennutzung entsprechen, was auch illegal ist ?!

Weiterhin habe ich zwei Rechnungen bezahlt, bei denen ich dummerweise nicht aufs Datum geguckt habe. Die eine handelt von Wartungsarbeiten von März 2017 (wo ich noch nicht dort gewohnt habe) und die andere von Nebenkostennachzahlung vom März17 bis Januar18, wo auch gerade mal der halbe Zeitraum mich betreffen würde.

Jetzt habe ich 2 Wochen nach dem Auszug mal nachgefragt wie es mit der Kaution ausschaut und habe die Antwort erhalten, dass ich die erst in 3 Monaten bekomme.
Ich weiß, dass man unter Umständen nicht sofort Anspruch auf die Kaution hat - aber in meinen Augen ist das in diesem Fall völlig unbegründet:
Ich habe das Zimmer sauberer verlassen als es bei meinem Einzug war und auch die unnötig bezahlten Rechnungen lassen doch darauf schließen, dass keine Forderungen gegen mich offen wären ?!

Habe ich in diesem Fall irgendwie das Recht so schnell wie möglich an meine Kaution zu kommen?
Ich brauche das Geld für die neue Wohnung und möchte diesen Stress mit der WG einfach hinter mich bringen.

Vielen Dank im Voraus ! Vielleicht kann ja jemand was dazu sagen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Der Vermieter darf die Kaution bis zu 6 Monate einbehalten, wenn noch Nebenkostennachzahlungen zu erwarten sind einen angemessenen Betrag auch noch länger.


Ausnahme: der Mieter könnte nachweisen, dass keine Forderungen gegen ihn offen wären.
Kann man das? Wenn ja wie?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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