Hallo,
ich weiß es gibt bereits viele Threads dazu, jedoch habe ich diesen Fall so nicht gefunden.
In einer 3er WG wohnen drei Studenten. Ein Elternteil eines Studenten ist Hauptmieter. Das Mietverhältnis zwischen Elternteil und Kind ist unbekannt. Die anderen zwei Studenten haben einen "normalen" Untermietvertrag mit dem Hauptmieter (Elternteil) und die Zimmer sind unmöbliert vermietet worden. Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Nun möchte das Kind des Hauptmieters, und damit natürlich auch der Hauptmieter, dass einer der Studenten auszieht, damit der Partner des Kindes dort einziehen kann.
Nun zu meinen Fragen:
1. Die dreimonatige Kündigungsfrist gilt in jedem Fall, ist das soweit korrekt?
2. Wenn kein Grund für die Kündigung genannt werden kann, verlängert sich die Kündigung um weitere drei Monate auf sechs Monate. Prinzipiell soweit auch korrekt, oder?
3. Der einzige in Frage kommende Grund wäre Eigenbedarf. Kann nun der Hauptmieter Eigenbedarf anmelden für den Partner seines Kindes? Oder geht dort das Familienverhältnis zu weit?
4. Könnte der Hauptmieter einen anderen Grund angeben?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen.
Vielen Dank
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Hauptmieter möchte Untermieter kündigen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hier ist gar kein Eigenbedarf möglich, da dieser nur für Verwandte und Verschwägerte angemeldet werden darf. Wenn also "Partner des Kindes" heißt, daß Kind und Partner nicht verheiratet sind, kann auch kein Eigenbedarf angemeldet werden. Auch eine Kündigung nach § 573a BGB
dürfte nicht möglich sein - der Vermieter, hier also der Hauptmieter, wohnt ja dort nicht.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
würde das heißen, dem Student kann gar nicht gekündigt werden?
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hallo,
das ist so ein Grenzfall. Man könnte durchaus ein berechtigtes Interesse sehen. Grundsätzlich besteht ein Anspruch, einen Lebenspartner in die Wohnung aufzunehmen. Kein Vermieter und kein Mitmieter kann das verhindern. Das bedeutet nicht, dass ein Auszug eines Mitmieters dadurch erzwungen werden kann.
Allerdings haben Gerichte auch schon bei Nichten und enger Bindung einen Eigenbedarf gesehen, obschon hier das Gesetz nicht dies so vorsieht. Die Gerichte tendieren in solchen Fällen zur Interessensabwägung.
Auf jeden Fall könnte keiner der Mitbewohner verhindern, dass der Partner des Kindes einzieht.
Eine Kündigung wegen Mietrückständen ist so oder so möglich. Eine verhaltensbedingte Kündigung auch. Der Vermieter mag zwar nicht im Hause wohnen, aber da es sein Kind ist, denke ich dass hier durchaus die erleichterte Kündigung möglich ist.
Ich kann es nicht beurteilen, wie ein Gericht das entscheiden würde. Ich würde es mit einer Abstandszahlung und Mietaufhebungsvertrag versuchen.
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"Chylla"
würde das heißen, dem Student kann gar nicht gekündigt werden?
Genau das soll es heißen. Auch die erleichterte Kündigung ist nicht möglich - mein Vorposter möge bitte mal den § 573c lesen: Da steht nichts von "Angehörige des Vermieters", da steht "Vermieter". Und der wohnt nun mal nicht mit dem TE zusammen.
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