Hallo,
ich wurde zum 31.10.2017 wegen Eigenbedarf gekündigt. Meine Ex-Vermieterin räumte mir jedoch, sofern ich etwas länger zur neuen Wohnungssuche brauche, mehr Zeit ein oder aber auch das ich vorher aus der Wohnung gehen kann. Ok.
Ich habe sodann eine neue Wohnung zum 01.11.2017 gefunden. Bereits seit der Kündigung vor 3 Monaten hatte die Vermieterin einen Schlüssel zum Keller vom Garten aus, durch diesen man jedoch auch in die Wohnung konnte.
In den ganzen letzten Wochen kam die Vermieterin immer wieder mit Handwerkern vorbei da sie die Wohnung komplett umbauen möchte. Neues Bad, Fußbodenheizung etc. Hierfür hatte die Vermieterin die Erlaubnis von mir durch den Keller mit den Handwerkern die Wohnung zu betreten. Auch stellte Sie den Keller immer wieder weiter mit Möbeln und Baumaterialien zu (der Keller gehört zur Wohnung als auch meine Miete) sodass am Ende garkein Platz mehr im Keller war. Auch wenn ich ausziehen musste, konnte ich den Keller die letzten 3 Monate immer weniger bis garnicht mehr nutzen.
Am 30.10.2017 machte ich meinen Umzug. Am 31.10.2017 meldete sich die Vermieterin bei mir um wollte für den 02.11.2017 einen Übergabetermin machen bzw. wollte sie bis dahin schon die Schlüssel haben da die Handwerker bereits am 02.11.2017 mit den arbeiten anfangen sollten.
Am 01.11.2017 wollte ich dann die Wohnung übergabefertig machen (müll weg, nochmal wischen etc) jedoch kam ich mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus. Da meine Vermieterin mich am 01.11.2017 nicht erreichte nahm Sie das ganze selber in die Hand. Sie verschaffte sich zutritt zur Wohnung durch den Keller. Da keine Schlüsselübergabe erfolgte tauschte Sie das Wohnungsschloß aus, beauftragte eine Putzfrau und entsorgte den Müll selber Kostenpflichtig.
Als ich heute aus dem Krankenhaus kam und mich bei der Vermieterin meldete teilte Sie mir das alles mit und die Kaution kann ich mir erstmal knicken. Sie will mir das alles nun durch einen Anwalt in Rechnung stellen.
Jetzt einfach mal "doof" gefragt/gesagt aber darf diese das? Also für mich, auch wenn ich gekündigt wurde, hat sie sich unberechtigt zutritt verschafft bzw. unberechtigt die Wohnung geräumt. Ähnlich wie bei "Mietnomaden". Wenn diese nach Kündigung die Wohnung nicht übergeben muss der Vermieter dieser auch mittels "Räumungsklage" rausklagen und darf nicht einfach die Wohnung räumen.
Mir wurde weder die gelegenheit zur "übergabe fähigen" Wohnung geschaffen nocht sonst etwas.
Darf der Vermieter die Wohnung einfach räumen, reinigen etc. lassen und mir die Kosten "aufdrücken"? Gibts da eventuell Rechtssprechungen zu?
Danke vielmalsl
Hat sich die Vermieterin legal verhalten?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Nein. Das war eine kalte Räumung. Ohne dein Einverständnis, darf die Vermieterin nicht die Wohnung räumen bzw. putzen lassen. Und auch wenn sie einen Schlüssel hatte, so hast du ihr dazu doch wohl kein Einverständnis gegeben. Die durch ihren illegalen Einsatz erzeugten Kosten wird sie meiner Meinung nach selber tragen müssen.ZitatJetzt einfach mal "doof" gefragt/gesagt aber darf diese das? :
Wo liegt denn eigentlich die Wohnung? In einigen Bundesländern ist der 1.11. ein Feiertag, daher ist die Frage relevant.
Hallo,
ja so meine ich das doch auch. Und ob sie Handwerker bestellt hat oder nicht in Ihr Problem und nicht meins.
Nein. Ich habe ihr zu keiner Zeit die Erlaubnis dazu erteilt. Die Wohnung ist in NRW.
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Dann war die Wohnung wegen § 546 BGB in Verbindung mit § 193 BGB morgens am 2.11. zurückzugeben. Sollte die Vermieterin am 1.11. tätig geworden sein, war dies unrechtmäßig.ZitatDie Wohnung ist in NRW. :
Im übrigen muss der Mieter wegen § 546 BGB die Wohnung zurückgeben und ansonsten Nutzungsentschädigung pro Tag der Nichtrückgabe leisten. Ich würde daher empfehlen, noch heute sämliche Schlüssel mit einem kurzen Begleitschreiben bei der Vermieterin in den Briefkasten zu stecken bzw. zu übergeben. Im Begleitschreiben würde ich nur kurz darauf hinweisen, dass du mit Rückgabe der Schlüssel die Wohnung zurückgibst. Lange Erklärungen zur Forderung der Vermieterin sollte man sich ersparen. Es wäre nur vorteilhaft, wenn ein Zeuge die Rückgabe der Schlüssel beweisen könnte.
Sollte die Vermieterin wirklich einen Anwalt aufsuchen, dann wird dieser ihr möglicherweise ihr Fehlverhalten aufzeigen. Aber er könnte ihr eben auch sagen, dass du offiziell noch nicht deine Pflicht zur Rückgabe der Mietsache erfüllt hast. Und dann müsste man über eine Nutzungsentschädigung streiten. Sollte die Vermieterin wirklich das Türschloss ausgetauscht haben, würde sie damit zwar aller Wahrscheinlichkeit nach nicht durchdringen. Aber die Diskussion kann man sich ersparen, wenn du zumindest jetzt die Rückgabe der Schlüssel beweisbar durchführst.
ich würde sie mal fragen, was sie mit deinen Krügerrands gemacht hat, die noch in der Wohnung waren..
Entsorgt
dann lies mal das hier https://www.diekmann-rechtsanwaelte.de/news/details/article/verschuldensunabhaengige-haftung-des-vermieters-bei-kalter-wohnungsraeumung/
Zitatich würde sie mal fragen, was sie mit deinen Krügerrands gemacht hat, die noch in der Wohnung waren.. :
Geil!!
Zitatich würde sie mal fragen, was sie mit deinen Krügerrands gemacht hat, die noch in der Wohnung waren.. :
Tja und dann meldet der Vermieter das gleich seiner Haftpflichtversicherung welche ermittelt, und schnell ist es ein versuchter Betrug, und der User hier könnte wegen Anstiftung zu einer Straftat mit belangt werden.
Ein selten blöder Ratschlag wenn der User das umsetz, eine Anstiftung zu Straftaten zeigt das eigene denken.
Und was ermittelt die Versicherung dann? Dass es sich um Erbstücke handelt? Dass er sie legal gekauft hat?
ZitatUnd was ermittelt die Versicherung dann? Dass es sich um Erbstücke handelt? Dass er sie legal gekauft hat? :
Tja wenn wenn man keinen Nachweis erbringen kann, wie mit der Anleitung mal pauschal gesprochen wurde, leitet man ein Ermittlungsverfahren ein. Also was soll die Anleitung zur Straftat, nur um Beiträge zu schreiben?
Ohne Nachweis solch eine Behauptung kann schon relativ viele strafrechtliche Probleme nach sich ziehen.
Damit wieder mal nur blanker Unfug, oder da man es wiederholt müsste man prüfen, ob hier nicht die Anstiftung zu einer Straftat vorhanden ist.
ZitatAm 30.10.2017 machte ich meinen Umzug. Am 01.11.2017 wollte ich dann die Wohnung übergabefertig machen (müll weg, nochmal wischen etc) :
Die Wohnung war bereits bis auf den Müll und den Dreck leer und der Mieter hat die Wohnung offensichtlich aufgegeben.
Von daher sehe ich weder Cauchys "Kalte Räumung" noch Akkarins "Krügerrands" Möglichkeit. Auch Hausfriedensbruch kommt nicht in Betracht, weil die Vermieterin ja die Erlaubnis hatte, die Wohnung zu betreten.
Zitatich würde sie mal fragen, was sie mit deinen Krügerrands gemacht hat, die noch in der Wohnung waren. :
@Akkarin: Die Vermieterin hat doch wohl eine Putzfrau beauftragt. Nennt sich falsche Verdächtigung.
Allerdings auch wenig Möglichkeiten für die Vermieterin, das Putzen und die Entsorgung kostenpflichtig zu erledigen.
Außer:
Was wurde denn ursprünglich als Übergabezeitpunkt ausgemacht? Der 31.10. war ja ein bundesweiter Feiertag und das die Handwerker am 2.11. anfangen war ja wohl bekannt. Warum bei umfangreichen Umbauarbeiten noch geputzt werden muss, erschließt sich mir ohnehin nicht.
Wie lange braucht es zum Müll raustragen? Warum braucht man noch von Montag bis Donnerstag Zeit, dies zu erledigen? Weil es das Gesetz hergibt?
Gefährliches Terrain, insbesondere wenn die Rückgabe der Wohnung erst am 2.11. zu leisten war und die Vermieterin dennoch am 1.11. in die Wohnung ist.ZitatDie Wohnung war bereits bis auf den Müll und den Dreck leer und der Mieter hat die Wohnung offensichtlich aufgegeben. :
Okay, dann sind wir ja einer Meinung.ZitatAllerdings auch wenig Möglichkeiten für die Vermieterin, das Putzen und die Entsorgung kostenpflichtig zu erledigen. :
Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch ist meiner Meinung nach eh unsinnig, weil die einfach nur auf den Privatklageweg verwiesen würde und ich dem Teilnehmer nicht raten würde, wirklich eine Privatklage zu betreiben. Diese Krügerrand-Geschichte hatte ich als Versuch eines witzingen Einwurfs verstanden. Wenn in der Wohnung keine Werte mehr waren, darf der Mieter nicht plötzlich behaupten, da wären riesen Werte versteckt gewesen.
-- Editiert von cauchy am 04.11.2017 09:44
Also, ich hatte die Wohnung leer gemacht. Es standen noch diverse Säcke in der Wohnung. Teils mit Müll, Teils mit Kleinkram (keine großen Werte, komm ich gleich noch zu), ein wenig Werkzeug (Schraubendreher, Zange etc), Wischmop, Besen, Eimer etc. Putzzeug eben.
Den Umzug haben wir am 31.10.2017 und am 01.11.2017 wollte ich dann den Rest machen zur Übergabe (ich kann ja feiertags privat machen was ich möchte) jedoch kam ich mit Notarzt und Krankenwagen ins Krankenhaus.
Allerdings gab es keinen "feststehenden" Termin zur Wohnungsübergabe. Auch hatte die Vermieterin von mir nur die Erlaubnis zur Begehung der Wohnung mit Handwerkern zur "planung" nicht zur "umsetzung". Ich weiss ja nicht ob das "relevant" ist jedoch hatte die Vermieterin nur per WhatsApp geschrieben und ich habe nie geantwortet. Das ganze also unbeantwortet gelassen, ich Zitiere:
Zitat:
23.10.2017
Ich würde gerne einen Termin zur Wohnungs- und Schlüsselübergabe vereinbaren. Geht dies schon an diesem Wochenende? Bitte um Antwort
23.10.2017
Ich bin am Samstag um 12 Uhr in XXXX weil dann der Elektriker für die XXX am 01.11.2017 den Nachtstromzähler ausbauen muss. Er will sich das vorher ansehen.
30.10.2017
Guten Abend. Wann machen wir die Schlüsselübergabe. Die brauche ich ab dem 02.11.2017 für die Handwerker, die damit beginnen Fussbodenheizung zu legen. Die Wohnung muss dann leer sein. Bitte um Antwort
Auf keiner dieser Nachrichten wurde von mir jemals reagiert.
Am 03.11.2017, so erzählte mir der Nachbar (das ist ein 2 Familienhaus) als ich vom Krankenhaus wieder da war, das die Vermieterin am 01.11.2017 da gewesen sei und die Wohnung geräumt und das Schloss ausgetauscht hatte. Ebenfalls haben schon die Handwerksarbeiten begonnen.
Ich dachte mir also, ok, dann kann ich die Vermieterin ja nochmal kontaktieren zwecks Kaution. Darauf hin kam dann von Ihr zurück
Zitat:Wenn mein Anwalt ausgerechnet hat, welche Kosten entstanden sind für die Müllentsorgung, nicht geleistete Gartenarbeiten, Reinigung der verdreckten Wohnung durch eine Putzfrau, eine kaputte Tür, ein neues Türschloss (keine Schlüsselrückgabe) usw. Ebenso sind die Nebenkosten noch abzurechnen. Bitte um Ihre neue Anschrift, dann werde ich Ihnen die Aufrechnung zukommen lassen.
Von einer kaputten Tür habe ich keinerlei Kenntnis. Auch als ich dort gewohnt habe ist mir keine defekte Tür aufgefallen.
Ich bin Frührentner und habe eine grenzwertige Rente. Reicht zum leben gerade eben so. Selbst eine "Stromleiste", Verlängerungs- Antennenkabel etc. sind eine "belastung" auch muss ich die neue Kaution abbezahlen und die alte Kaution beträgt mehr als ich zum Leben habe.
Ich würde es ja verstehen wenn Sie sagen würde, ok, 1 Woche nochmal Miete weil verspätet etc. aber einfach sofort zu Räumen, Putzfrau zu beauftragen und mein Privates zu entsorgen, das Schloss aus zu tauschen und nun mir alles in Rechnung stellen ohne mir die Chance gegeben zu haben auch nur irgendetwas zu tätigen? Ich der Kündigung noch zu schreiben das ich früher oder später aus der Wohnung kann je nachdem wie ich eine Wohnung finde und dann aber einen Tag nach dem offiziellen Kündigungsdatum und dann noch an einem Feiertag mit einem "Räumkomando" kommen? Das kann doch nicht rechtens sein.
ZitatIch würde es ja verstehen wenn Sie sagen würde, ok, 1 Woche nochmal Miete weil verspätet etc. aber einfach sofort zu Räumen, Putzfrau zu beauftragen und mein Privates zu entsorgen, das Schloss aus zu tauschen und nun mir alles in Rechnung stellen ohne mir die Chance gegeben zu haben auch nur irgendetwas zu tätigen? :
Hätte die Vermieterin machen können. Und dann gleich die Verspätung für die Handwerker etc. mit dazu rechnen.
Vermutlich hat sie es deswegen nicht gemacht:
ZitatAuf keiner dieser Nachrichten wurde von mir jemals reagiert. :
Ein Mieter hat nicht nur die Pflicht, am Ende der Kündigungsfrist die Wohnung zuräumen (diese Pflicht ist erfüllt!), sondern auch die Schlüssel zu übergeben. Und diese Übergabe muss angeboten werden!
Wenn der Mieter am 02.11. morgens (meintwegen bis 12:00 Uhr) mit dem Schlüssel dort gestanden hätte, hätte die Vermieterin wenig Chancen gehabt das neue Schloss durchzusetzten.
Allerdings sind alle Maßnahmen nach dem 2.11. 12:00 Uhr, die durch die verspätete Schlüsselübergabe verursacht wurden kostenpflchtig (wie die gewünschte Räumungsklage).
Zur Ausgangsfrage "Hat sich die Vermieterin legal verhalten?" -
Das ist nicht so einfach zu beantworten. Es fehlt nämlich der Teil, wo die Vermieterin dem Mieter noch eine Frist setzt. Und da der Mieter ganz offensichtlich nicht auf What´s Apps reagiert, hat sie vielleicht einen Brief in den Postkasten des Mieters gesteckt. Das der das nicht abholt, ist sein Problem. Und damit wäre der Austausch des Schlosses (vor allem am 2.11. ab 12:00 Uhr) schon einmal legalisiert.
Und der Vermieterin sowohl die Bankdaten, die Schlüssel und die neue Adresse zu kommen lassen.
ZitatDiese Krügerrand-Geschichte hatte ich als Versuch eines witzingen Einwurfs verstanden. :
So habe ich es auch verstanden, und von Akkarin keineswegs als Anstifung zu einer Straftat. Er wollte damit nur andeuen, auf welches Risiko sich ein VM einläßt wenn er ungebeten in die Wohnung des Mieters geht.
Richtig. Es gibt naemlich Leute, die haben tatsächlich Goldmünzen zu hause, da reden wir dann bei einer kalten Räumung nicht nur ueber verbotene Eigenmacht, sondern ueber schweren Raub. Ist halt keine guten Idee, das als Vermieter zu machen.
Aber zurück zum Thema. Die Vermieterin durfte nicht am 01.11. eigenmächtig in die Wohnung.
Die Forderungen wuerde ich hingegen abwarten und schon mal für einen Anwalt sparen. Die Kosten sind allesamt nicht zulässig, da fuer die genannten Leistungen eine Nachfrist wahlweise nach 281 BgB oder 250 BGB erforderlich gewesen waere.
Aber das kann man alles erst 6 Monate nach Rueckgabe oder wenn die Abrechnung vorliegt verlangen.
Eigentlich schon. Nein, die Vermieterin war nicht berechtigt das Schloss auszutauschen und sich damit Besitz an der Mietsache zu verschaffen. Das war ziemlich eindeutig illegal. Natürlich kann man versuchen, mit Besitzaufgabe zu argumentieren. Aber das wird zumindest vor dem 2.11. morgens, an dem die Rückgabe geschuldet war, nahezu unmöglich. Es ist bei einem kurzen Umzug nicht gerade ungewöhnlich, dass erstmal alle Dinge rausgeräumt und in der neuen Wohnung verstaut werden, und erst danach die alte Wohnung übergabefertig gemacht wird. Das als Besitzaufgabe zu deuten, ist meiner Meinung nach aussichtslos. Und auch danach fehlt es an eindeutigen Hinweisen zur Besitzaufgabe. An sowas kann man vielleicht bei wochenlangem Leerstehen denken, aber nicht einen Tag nach der Verpflichtung zur Rückgabe der Wohnung.ZitatZur Ausgangsfrage "Hat sich die Vermieterin legal verhalten?" - :
Das ist nicht so einfach zu beantworten.
Einen zumindest geringen Wert werden diese Dinge gehabt haben. Da könnte man die Vermieterin einfach mal auffordern, das Eigentum wieder herauszurücken. Andernfalls würde man Schadensersatz für die illegal entsorgten Dinge einfordern. Im übrigen ist hier die Vermieterin aufgrund der illegalen Räumung in der Beweislast und nicht wie sonst der Mieter. Solange die Angaben des Mieters zur Schadenshöhe realistisch sind, muss die Vermieterin beweisen, dass die entsorgten Gegenstände keinen oder einen geringeren Wert hatten.ZitatTeils mit Kleinkram (keine großen Werte, komm ich gleich noch zu), ein wenig Werkzeug (Schraubendreher, Zange etc), Wischmop, Besen, Eimer etc. Putzzeug eben. :
Wie bitte? Durch einen Brief in einem Postkasten soll eine eigenmächtige Besitzanmaßung legalisiert sein? Im Leben nicht. Dazu ist ein Titel notwendig und den gibt's nicht in einem Tag und auch nicht ohne Mitwirkung eines Richters.Zitathat sie vielleicht einen Brief in den Postkasten des Mieters gesteckt. Das der das nicht abholt, ist sein Problem. Und damit wäre der Austausch des Schlosses (vor allem am 2.11. ab 12:00 Uhr) schon einmal legalisiert. :
Allerdings liegt hier eben doch eine Sondersituation vor > die Vermieterin hatte einen Schlüssel und durfte den auch benutzen (natürlich nicht um Sachen des Mieters zu entsorgen).ZitatDazu ist :eigentlich ein Titel notwendig
Von der Vermieterin war es völlig rechtens für den 02.11.17 Handwerkertermine zu vereinbaren, denn der Mieter hätte spätestens am 02.11.17 die Mietsache zurückgegeben haben müssen. Mit dem Zeitplan im Nacken ist doch nachvollziehbar, dass die Vermieterin in Panik verfällt, wenn der Mieter auf keine ihrer Anfragen zum Rückgabetermin reagiert - evtl. zuletzt am 31.10. noch die Absprache eines Rückgabetermins verweigert.
Insoweit hat ja möglicherweise alleine der Mieter die Ursache für das Dilemma gesetzt:
3 Anfragen der Vermieterin (23.10. + 23.10. + 30.10.)
ZitatAuf keiner dieser Nachrichten wurde von mir jemals reagiert. :
und dann noch eine 4.te: 31.10. - was da letztendlich besprochen wurde, weiss man nicht
Erst am 3.11. hat sich der Mieter wieder um die Mietsache gekümmert (bei Nachbarn). Und beim erste Kontakt nach dem Notfall und dem verstrichenen Termin gleich die Frage nach der Kaution - nicht sehr geschickt - das Echo war dann ja auch dementsprechend.
Es fehlt ja in der ganzen Beschreibung, was denn eigentlich der Mieter unternommen hat, um einen fristgerechten Rückgabetermin mit der Vermieterin zu vereinbaren ... und dem auch nachzukommen. Wenn mach sich schon für den spätestmöglichen Termin entscheidet, dann muss man halt irgendwie dafür sorgen, dass man auch trotz eines Notfalls seine Pflichten erfüllt.
Fakt ist daher auch: Der Mieter hat seine Rückgabepflicht nicht erfüllt.
Sind denn die Schlüssel inzwischen alle an die Vermieterin zurückgegeben?
Hier haben sich BEIDE nicht richtig verhalten und man kann sicher endlos darüber streiten, wer sich hier jetzt am dümmsten - oder am "illegalsten" "unrechtesten" verhalten hat.
Entweder gehen beide aufeinander zu und zahlen beide für ihre Fehler - oder man wird eben sehen müssen, was ein Gericht dazu sagt.
Mit der Gegenforderung nach Schadensersatz für "illegal entsorgten" Müll und ein bischen Werkzeug dürfte die Sache doch eher noch weiter eskalieren bzw. vor Gericht landen. Ich meine so klar ist das nach der bisherigen Schilderung nicht, dass das hier komplett zu Gunsten des Mieters ausgeht.
Anders gefragt. Wäre ich einfach nicht ausgezogen und einen auf Mietnomaden gemacht hätte diese mich auch nicht einfach "räumen" können. Und was wäre dann? Ihre Handwerker hätten auch Pech gehabt.
Hiermit hätte sie als Vermieterin rechnen müssen/sollen und erst recht nach keiner Kontaktaufnahme durch mich.
Dann müsste sie MONATE Klagen und mich mit dem Gerichtsvollzieher räumen müssen. Also denke ich schon was "das" angeht bin ich im Recht. Recht haben und bekommen sind jedoch unterschiedliche Dinge.
Mir geht es nicht darum ihr einen zu "drücken". Aber hat sie UNRECHTMÄßIG geräumt sind das ihre Kosten und ich kriege meine Kaution. Die 1-2 Tage "nutzungsentschädigung" kann sie haben. Aber fakto bleibt sie nun auf den "räumkosten" sitzen. Ich hätte das ganze sofort nach meiner Rückkehr aus dem Krankenhaus (1 Tag Verspätung) gemacht. Einen Schlüssel hatte sie eh und Probleme mit dem "Anfang" der Umbauarbeiten hatte ich auch nicht.
Aber wegen 1 Tag und dann noch "illegaler" räumung gleich 1100Euro einzubehalten? Sorry das geht nicht in meinen Kopf.
Ich weiß nicht, worauf du mit dem letzten Post hinauswillst. Die Vermieterin hat bis zu 6 Monate Zeit, über die Kaution abzurechnen. Realistisch wirst du in den nächsten 6 Monaten die Kaution eh nicht wiedersehen. Erst danach macht eine Klage Sinn. Also schick ihr nachweisbar deine neue Adresse und warte erstmal ab.
Wenn sie die Abrechnung über einen Anwalt machen will - ihr Vergnügen. Denn muss der Mieter nciht bezahlen.
Das andere sehe ich nicht so klar..
Dann hat man
- viele Kontaktversuche auf die der Mieter nicht regiert hat
- eine verlassene Wohnung von Mieter aufgegeben?
- Sachen an denen der Mieter das Eigentum aufgegeben hat?
- offensichtlich wertloser Müll?
Das dürfte die Güte der Argumente entscheisen, ein Selbstläufer wird das nicht.
Die Vermieterin wird aber auch nicht umhinkommen die ganzen Kosten glaubwürdig belegen zu müssen.
ZitatDann müsste sie MONATE Klagen und mich mit dem Gerichtsvollzieher räumen müssen. :
Man jammert wegen der zurück behaltenen Kaution herum, jedoch genau alle diese anfallenden Kosten hätte der Mieter danach zu tagen, bzw bis zur Pfändiungsgrenze ab zu tragen.
Zudem sollte man sich die Kommentare zum § 940a Abs. 1 ZPO mal lesen.
ZitatDie 1-2 Tage "nutzungsentschädigung" kann sie haben. :
Vielleicht wäre es nicht nur bei der Nutzungsentschädigung geblieben, sondern wenn die Handwerker feste Termine hatten, und diese Abgesagt werden müssten, wäre auch deren Kosten zu ersetzen, und wenn die Wohnung schon nach der Renovierung vermietet ist, und die Verschiebung des Einzugstermin auf Grund des alten Mieter sich verschoben hätte, wäre die Ersatzunterkunft der neuen Mieter (unter Umständen im Hotel) auch als Schadenersatz leisten.
Man sollte eben alle Seiten betrachten und abwägen.
ZitatMir geht es nicht darum ihr einen zu "drücken". :
Klar liest es sich jedoch so heraus, sonst würde man keine Gründe suchen.
Quark, die VM ist am 01.11. "kalt" in die Wohnung. Ersatzansprueche scheiden hier komplett aus, da fuer die Leistungen eine Nachfrist erforderlich gewesen waere. Da sie selbst sofort Tatsachen geschaffen hat, ist das ihr Vergnügen.
Wenn sie noch mal geschrieben haette und am 07./08. 11. Aktiv geworden waere.. Ist sie aber nicht, daher erübrigt sich das.
Hallo nochmal,
es ist nun 7 Monate her. Noch immer habe ich keinerlei Rückzahlung der Kaution. Zuletzt am 03. November 2017 habe ich der Vermieterin meine Bankverbindung mitgeteilt und die Kaution zurück gefordert.
Sie antwortete mir das wir das über die Anwälte klären und sie wollte einen Anwalt von mir. Ich nannte ihr also meinen Anwalt. Bis zum heutigen Tage kam weder eine Zahlung noch eine Forderung der Vermieterin noch sonst etwas. Absolut gar nichts.
Gibt es eine Frist? Ist diese eventuell verstrichen und ich kann nun lässig locker die Kaution zurück fordern? Sie hatte schließlich 7 Monate Zeit jegliche Ansprüche gegen mich geltend zu machen. Weder eine Nebenkostenabrechnung noch eine Forderung.
Danke
----- Nachtrag
Ich habe gerade das gefunden:
Solche Ansprüche verjähren bereits in sechs Monaten (Paragraf 548 BGB), und zwar nicht erst gerechnet ab formalem Ende des Mietvertrages, sondern bereits ab Rückgabe der Mietsache (Bundesgerichtshof, Az: VIII ZR 123/05
).
Kann ich mich darauf berufen? Den Nachweis die sie die Adresse meines Anwaltes bekommen hat sowie das sie ihre Forderungen an diesen senden soll habe ich (Einschreibung Rückschein)
-- Editiert von snooky1988 am 11.06.2018 20:11
ZitatIch nannte ihr also meinen Anwalt. :
Das man den selbst bezahlen darf, ist einem klar?
ZitatBis zum heutigen Tage kam weder eine Zahlung noch eine Forderung der Vermieterin noch sonst etwas. Absolut gar nichts. :
Dann würde ich nächsten Monat einen Mahnbescheid beantragen, falls von der Vermieterin bis dahin nichts kommt.
Ok. Kann ich den alleine erstellen? Oder ist der arg kompliziert? Ich meine mal gelesen zu haben der Kostet irgendwie 25 Euro oder sowas. Rechne ich das alles hinzu oder macht das Gericht das?
Ich bin mir nicht sicher, ob ein Mahnbescheid das richtige Mittel ist. Normalerweise würde ich empfehlen, nachweisbar und unter Fristsetzung eine Abrechnung der Kaution zu fordern. Sollte dies nicht passieren, könnte man einen Anwalt beauftragen, eine Kautionsabrechnung einzuklagen. Dessen Kosten wären dann in aller Regel vom Vermieter zu tragen. Denn selbst wenn der Vermieter meint, die Kaution behalten zu dürfen, muss er darüber abrechnen.
Wenn man direkt auf Auszahlung der Kaution klagt (bzw. einen Mahnbescheid über die Summe beantragt), besteht die Gefahr, dass man auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt. Z.B. dann, wenn der Vermieter berechtigt einen Teil der Kaution einbehalten darf, weildie Nebenkostenabrechung 2017 noch nicht erstellt ist. Der Gefahr muss sich der Mieter eigentlich nicht aussetzen.
Wenn der Vermieter mit der Kautionsabrechnung in Verzug ist, wäre eine Klage darauf meiner Meinung nach relativ gefahrlos.
Hallo,
ich schrieb meiner ehemaliger Vermieterin folgendes schreiben per Einschreiben mit Rückschein:
Zitat:
Sehr geehrte Frau XXXXX,
Am 03. Nov 2017 forderte ich Sie auf die Mietkaution aus dem ehemaligen Mietverhältnis der Mietraumwohnung, XXXXXX in XXXXXXXX, an mich zurück zu bezahlen.
Sie teilten mir darauf hin mit, dass Sie eine Forderung aus dem Mietverhältnis gegen mich gelten machen wollen.
Da Sie ja bereits, wie mir mitgeteilt, diesbezüglich einen Anwalt beauftragt hatten, teilte ich Ihnen die Adresse meines Anwaltes mit und forderte Sie zur Abrechnung sowie zur Mietkautionsrückzahlung auf. (Einschreibe Rückschein Eigenhändig liegt mir vor)
Bis zum heutigen Tage habe ich oder mein Anwalt von Ihnen keine Forderung etwaiger Ansprüche aus dem ehemaligen Mietverhältnis erhalten.
Da Sie seit nunmehr 7 Monaten keinerlei Forderungen geltend machten tritt gemäß §548 Abs. 1 BGB die Verjährung der Ersatzansprüche ein.
„Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche."
(Bundesgerichtshof, Az: VIII ZR 123/05 )
Ich fordere Sie nun letztmalig auf die Mietkaution, unverzüglich, mit einer maximalen Frist von 5 Tagen auf mein Konto zurück zu überweisen.
Meine Bankverbindung lautet wie folgt:
XXXXXXXXX
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXX
Das schreiben wurde ihr am Donnerstag zugestellt. Sie aber aber nicht zu Hause sodass Sie dieses am Freitag von der Post abholte.
Heute hatte ich schon eine Antwort. Nicht anders zu erwarten, eine Nebenkostenabrechnung sowie eine Aufstellung und einzelne Rechnungen der damaligen Entsorgung, Reinigung, Austausch der Schlösser etc. Demnach fordert Sie nun 242,61 Euro von mir. Die Kaution schon abgezogen.
Begründen tut Sie das ganze das Sie ja erst durch meinen Brief meine neue Adresse erfahren hat. Stellt eine Frist von 14 Tagen und droht mit einem gerichtlichen Verfahren.
Kann die das einfach so? Ich meine, ich habe ihr die Adresse meines Anwaltes am 03.11.2017 mitgeteilt, also Ihr 4/5/6 .11.2017 zugestellt. Zudem befand sich im Briefkopf meine neue Adresse. Die Nebenkostenabrechnung ist datiert mit dem 02.02.2018, also über 4 Monate alt.
Also obwohl Ihr meine neue Adresse sowie die Adresse meines Anwaltes seit mehr als 6 Monaten bekannt war, und sie erst vor 4 Monaten die Nebenkostenabrechnung erstellt hat, mir diese erst über 4 Monate später zustellen?
Gleiches mit der Forderung sowie den Rechnungen für eine Putzfrau (am Feiertag) und weitere.
Also wenn ich nun "Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten" so nehme wie es da steht, und rechne, 03.11.2017 plus 6 Monate macht den 03.05.2018. Wir haben den 18.06.2018. Demnach wären Forderungen seit 1 Monat und 15 Tagen verjährt, somit anspruchslos.
Nun ist es ja aber auch wiederum so das ein Vermieter auch mehr als 6 Monate für die Nebenkostenabrechnung Zeit hat, ok. Und er darf auch eben die Kaution dafür einbehalten, ok, aber komplett? Und naja, 4 Monate braucht nicht einmal die Post auf fern Ost. Selbst mit einem alten Dampfer nicht.
Gibt es da vielleicht auch irgendwelche Fristen?
Dann gibt es doch so Sachen, da bekommt der "schuldige" die Rechnung vom Anwalt. Also man geht zum Anwalt, dieser wird tätig und schickt auch gleich die Rechnung mit, im schlimmsten Falle fordert er sein Geld auch direkt vom Gegner über die Vollstreckung ein.
Wie geht sowas? Macht jeder Anwalt sowas? Oder sollte ich vielleicht den deutschen Mieterbund kontaktieren? Da hat man ja für einen vergleichsweise günstigen Mitgliedsbeitrag den Anwalt ja direkt mit dabei. Dauert halt nur etwas länger.
Ich danke euch.
Sie kann es auf jeden Fall versuchen. NK kann sie abziehen (soweit es 2017 betrifft, 2016 dürfte verwirkt sein). Kernfrage hier wird sein, wurde der VM beizeiten (also bei Auszug) die neue Adresse mitgeteilt, und wie kann man das im Streitfall nachweisen?
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