Handwerker ohne Ankündigung in Wohnung

17. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
OSKAR04
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerker ohne Ankündigung in Wohnung

Hallo,

als ich heute morgen nach dem Aufstehen ins Bad ging wünschte mir eine mir unbekannte Person freundlich "Guten morgen". Auf kurzes Nachfragen stellte er sich als Handwerker vor der die Heizung auf Pellets umstellt. Da ich recht schwer aus der Ruhe zu bringen bin, hätt ich darüber normalerweise gelacht und nen Schewrz gemacht. Da ich aber mit meinem Vermieter vor Gericht wg. Nebenkosten und anderem bin wollt ich fragen ob ohne Ankündigung einfach der Vermieter Handwerker reinlassen kann(durch eine an meine Wohnung angrenzende Verbindungstür, die sich leider auch öffnen läst wenn von meiner Seite abgeschlossen ist)?

ok das das nicht ok ist kann ich mir schon denken, habe ich dadurch ein fristloses Kündigungsrecht?

Danke für Antworten

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32 Antworten
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#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
OSKAR04
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein,

aber es mussten wohl Bohrungen gemacht werden die von unserer Wohnung aus gemacht werden mussten.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:
als ich heute morgen nach dem Aufstehen ins Bad ging wünschte mir eine mir unbekannte Person


Ich mache nicht jedem Unbekannten morgens um 7 die Tür auf, warum sollte ich auch?



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#5
 Von 
OSKAR04
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hab ihm nicht aufgemacht! wie gesagt er kam durch die Verbindungstür und stand einfach in der Wohnung

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:
er kam durch die Verbindungstür und stand einfach in der Wohnung


Du verfügst über eine Verbindungstür???
Na, dann musst dich nicht wundern, wenn der Handwerker das weiss und mal bisschn arbeiten will, sogar morgens um 7.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:
Im Dezember gäbe es dafür 24 Gründe.


Nur im Dezember? Das wäre doch wirklich ein bisschen wenig auf´s Jahr hochgerechnet, wenn man da Weihnachten mal ausnimmt?

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#9
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Sah der Handwerker gut aus?

Versuch die Verbindungstür mit einem Schloss oder Stuhl unter Klinke zu sichern.
Schriftlich dem VM mitteilen, dass du nur nach rechtzeitiger Absprache Handwerker in die Wohnung läßt.

Bist du dir denn auch sicher, dass dein VM eure Wohnung nicht mal ab und an durch die Verbindungstür betritt?

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" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang"

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#10
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:
Sah der Handwerker gut aus


Müssen Handwerker unbedingt gut aussehen, mal abgesehen von Männern, die nicht unbedingt Handwerker sind?

Reicht es nciht, wenn sie über die notwendigen " tools" verfügen, ein chamantes Lächeln aufsetzen, und vor allem:

wenn da noch viel mehr dahinter steckt?

Sowas wie ein Mann?

Aber das muss Frau wohl dann selbst raufinden:-)

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#11
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

jetzt übertreibst du aber.......wo gibt es denn diese Männer? Hier?

Wir schweifen vom Thema ab........

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" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang"

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#12
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
OSKAR04
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Handwerker hatte nen mords hammer....aber eigentlich wollt ich nur wissen, ob mein vermieter mir den Besuch nicht ankündigen muss (damit ich mich hübsch machen kann)

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#14
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

mußt du nicht langsam aber sicher ins Bett? Nicht vergessen die Brille abzusetzen...

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" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang"

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#15
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

...und schriftlich auffordern, dieses zu unterlassen.

Die Zwischentür mit einem Schloss etc. sichern.

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" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang"

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#17
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Hallo Oskar,

die Frage die sich hier stellt ist doch, ob der Vermieter das so veranlassst hat ("Gehn Sie einfach rein") oder ob der Handwerker einfach so, weil er halt auf die andere Seite der Wand musste, durch die Tür ist.

Aber wie schon geschrieben, die Tür sollte grundsätzlich so gesichert werden, dass kein Fremder einfach so reinkommen.

mfg
Thomas

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#18
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Öhm... Sollte das kein Scherz-Thread sein (bin mir unsicher!), dann war das Hausfriedensbruch, und der Mieter darf fristlos kündigen. Er muss dem VM nicht mitteilen, dass dies künftig zu unterlassen ist, denn das sollte von vornherein klar gewesen sein, egal ob die Tür abgeschlossen war oder nicht. In der Wohnung hat ohne Absprache und vorherige Ankündigung keiner was zu suchen, wenn der Mieter nicht sein Einverständnis gegeben hat. Es bestand auch kein Gefahr in Verzug, zumal der Mieter ja zu Hause war und man hätte klingeln/klopfen können.

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#19
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
(417 Beiträge, 58x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#20
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Richtig, das hätte dem Mieter wohl auch nicht gepasst (zu recht!), aber immerhin wäre das besser gewesen, als einfach ungefragt in die Wohnung zu spazieren!

Morthy, das ist Hausfriedensbruch, wenn es sich wirklich so zugetragen hat, und das ist ein fristloser Kündigungsgrund. Der Handwerker wird sich wohl kaum dafür beschuldigen lassen wollen und sagen, dass der VM ihm den Auftrag gegeben, rein zu gehen.

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#23
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Hallo Hellseher, da blieb mir gerade die Spucke weg :)



-- Editiert am 18.08.2009 17:00

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#24
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Morthy, das sehe ich immer noch anders. Selbst wenn ein VM einen Wohnungsschlüssel hat (wir raten ja immer dazu, Schlösser auszutauschen) gibt es ihm noch lange nicht das Recht, sich Zutritt zu verschaffen. Das mit der Verbindungstür ist für mich keine Ausnahme.

Ich gehe ja auch nicht einfach in eine fremde Wohnung, nur weil die Tür nicht verschlossen ist, und ich steige auch nicht durch ein geöffnetes Fenster. Und nur weil an der Kasse am Supermarkt die leckeren Schokoriegel rum liegen stecke ich mir keins ein, ohne dafür zu zahlen.

Der VM hat die Hauptregel verletzt und die Privatsphäre seines Mieters mit Füßen getreten. In dem Moment wo ich meine Wohnung vermiete gehört sie erstmal meinem Mieter, und ich habe da drin nichts zu suchen, ohne dies vorher mit ihm abgesprochen zu haben.

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#25
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

@Dinsche, sehe ich genauso.

Aber dass ist hier ganz und gar üblich, dass Verfehlungen des VM immer heruntergespielt werden. Vor allem das unberechtigte Betreten der Mieterwohnung.

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Deswegen habe ich ja auch geschrieben "wenn es sich so zugetragen hat wie hier beschrieben"....

Mieter wacht auf, geht ins Bad und wird von einem Handwerker begrüßt, der dort Arbeiten durchführt. Gefahr in Verzug bestand anscheinend nicht.

Wenn der Fragesteller Infos ausgelassen hat, dann sollte er das mitteilen. Gibt es aber nicht mehr dazu zu sagen, dann ist das schlicht und ergreifend Hausfriedensbruch, und das ist ein fristloser Kündigungsgrund.

Du hängst Dich hier an dieser Verbindungstür, die nicht abgeschlossen war, auf. Das reicht aber nicht.

Auf die Schnelle habe ich das hier gefunden:

Vermieter haben in vermieteten Wohnungen nichts verloren
Das Betreten einer vermieteten Wohnung ist dem Vermieter ohne ausdrückliche Erlaubnis des Mieters untersagt, auch wenn der Vermieter vom Mieter einen Zweitschlüssel überlassen bekommt. Ein solches Vorgehen ist laut des LG Berlin als Hausfriedensbruch zu bewerten und berechtigt den Mieter zur fristlosen Kündigung, auch wenn es der Vermieter wie im vorliegenden Fall “nur gut meinte“.

Konkret ging es um einen Vermieter, der in Abwesenheit des Mieters und ohne dessen Zustimmung mit einem Handwerker die Wohnung betreten hatte, um eine Reparatur durchführen zu lassen. Sein Argument, dass er nur der Sache dienen wollte, schmetterten die Richter ab. Das Verhalten des Vermieters sei eine “nicht hinzunehmende Eigenmächtigkeit“ gewesen, wie es in der Urteilsbegründung wörtlich hieß (Landgericht Berlin, 64 S 305/98 )

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

:grins:



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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Wir hatten ja neulich mal die Situation, dass wir, da "Gefahr im Verzug", in die Wohnung eines Mieters MUSSTEN. (Hier geschildert).
Aufgrund der Gefahrensituation waren wir dazu verpflichtet, aber der Mieter hätte dennoch danach das Recht gehabt fristlos zu kündigen. Des Hausfriedensbruchs wären wir wahrscheinlich trotzdem schuldig, aber dies würde aufgewogen durch die Pflicht zur Gefahrenabwehr.


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""

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:04
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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