Handwerker kommen. Vermieter auch?

19. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
dnnz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerker kommen. Vermieter auch?

Guten Morgen,

Brauche hilfe. Folgende Situation.


Seit sechs Monaten kann ich im Wohnzimmer eins von zwei Fenstern nicht öffnen. Ein Handwerker hat dies verursacht als neue Rollos montiert worden sind.

Morgen kommen Handwerker es zu messen, da im Dezember ein neues Fenster rein kommt. Meine Frage: Muss ich die Vermietererin mit rein lassen? Ich will die nicht hier drinn haben??

Muss ich im Dezember das dulden? Zumal ich auch keine Mietminderung gemacht habe. Kann jetzt bis Frühling auch noch warten.


Danke

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Der Vermieter kann nach Anmeldung selbstverständlich sein Eigentum betreten. Und er muss ja auch die Abnahme der Handwerkerarbeit erledigen. Geht ja kaum mit Fernrohr oder durch die Kristallkugel einer Wahrsagerin.

Warum nicht jetzt, da kann auch der Vermieter festsetzen, wann was gemacht werden soll. Ich würde mich freuen, dass der Vermieter seine Aufgabe so ernst nimmt. Es gibt auch genug der anderen Sorte.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Selbstverständlich hat der Vermieter das Recht, wenn er es wünscht, die Ausführung der Arbeiten zu begutachten. Er bezahlt den Spaß ja schließlich.

Und ja, auch im Dezember darf ein Fenster ausgetauscht werden. So lange dauert das nicht. Aber wenn du es partou dann nicht gemacht haben willst, kannst du natürlich bitten, dass es im Frühjahr gemacht nur. Nur sehe ich dann während dieser Zeit kein Mietminderungsrecht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.818 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen