Haftung nach vorzeitigerkündigung trotz kündigungs

8. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Midch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)
Haftung nach vorzeitigerkündigung trotz kündigungs

Hallo wie man schon halt erkennen kann habe ich ein problem mit der schönen sache kündigungsversicht.
meine freundin hatte im nov 2009 einen mietvertrag mit dem frühstmöglichen kündigungszeitpunkt 1 nov. 2012 nun hatte sie aba doch schon vorzeitig gekündigt da sie schwanger wurde un naja 2raumwohnung zu dritt bissl klein auf jedenfall wurde die kündigung durch nachmieter anerkannt nu will der aba auch schon vorzeitig ausziehen und bietet aba keinen möglichen nachmieter. Nur das was so fragwürdig wür mich is das ich selbst nicht weiß ob das rechtens ist die vermieterin meint das es sein könnte das meine freundin dafür haftbar gemacht werden könnte wenn sie kein nachmieter für ihre nachmieterin finden würde was mich nu interessiert ist sowas rechtens??
Ach un wenn ihr schon darüber lachen müsst dann bitte die Vermieterin für blöd erklären und net mich danke =)

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15 Antworten
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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@midch:

Zum besseren Verständnis: Wir haben den Vermieter "A" und dessen Mieterin "B" (Deine Freundin). Die beiden haben einen Kündigungsverzicht von 3 Jahren vereinbart, sich aber jetzt geeinigt, dass eine frühere Kündigung möglich ist, weil "B" einen geeigneten Nachmieter "C" stellt.

Nachmieter "C" will seinen Mietvertrag ebenfalls mit verringerter Kündigungsfrist beenden und müsste dafür ebenfalls einen Nachmieter stellen, was ihm nicht gelingt. Dadurch entstehen Ansprüche des Vermieters von "C" gegen seinen Mieter "C".

Und nun meint Vermieter "A", der Vermieter von "C" könne seine Ansprüche gegenüber "B" durchsetzen. Soweit alles korrekt?

Aus meiner Sicht hat "B" mit dem Vermieter von "C" überhaupt nichts zu schaffen und der Vermieter kann seine Ansprüche ausschließlich gegen seinen Mieter "C" durchsetzen.

Gruß,

Axel



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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#3
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Sorry, Axel,

DAS

quote:
Zum besseren Verständnis:

hat nicht funktioniert.
Der Sachverhalt liegt etwas anders.



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#4
 Von 
Midch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Das sehe ich ja ganz genauso wobei noch die frage im raum steht wegen dem punkt kündigungsverzicht ist es eigentlich rechtens wenn das gleich mit direkt im mietvertrag steht sprich is ja im grunde wie ne klausel des mietvertrages??

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Wenn der Vermieter sich bei der Formulierung der Klausel nicht blöd angestellt hat, dann ist sie gültig.

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#6
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Also, ICH verstehe den Sachverhalt so:

Freundin hat Kündigungsverzicht, zieht aber mit Nachmietergestellung vorzeitig aus.
Nun will anschließend der Nachmieter seine (Rest-)Zeit aber auch nicht voll absitzen und findet aber keinen Nachmieter.



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#7
 Von 
Midch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

so schaut es aus forever known as Mortinghale
un wie gesagt die vermieterin denk nun sie könnte obwohl sie ja die kündigung anerkannt hat nachträglich vorderung zu stellen un der bringer ist wo ich heute mit ihr darüber sprechen wollte lief sie mich nicht mal ausreden hat die ganze zeit gelabert un meinte trotzdem noch ich würde sie doch net ausreden lassen und hinterher weil es mir zu blöd gewurden ist hatte ich aufgelegt und sie hatte auf die mailbox meiner freundin gelabert un mich doch net sogar noch beleidigt

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#9
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@Midch

quote:
jedenfall wurde die kündigung durch nachmieter anerkannt

ich gehe mal davon aus, dass hier gemeint ist, der Vermieter war mit der Gestellung eines Nachmieters einverstanden....
Was nicht ganz klar ist:
Wie erfolgte denn die Auflösung/Kündigung des befristeten Mietvertrages?
Durch Mietaufhebungsvertrag und Eintritt des Nachmieters in den bestehenden Mietvertrag mit all seinen Rechten und Pflichten?
Durch Abschluss eines neuen Mietvertrages mit dem Nachmieter?
Oder wurde hier lediglich bis zum Vertragsende untervermietet?

Gruß
Karakorum



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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

-- Editiert Karakorum am 10.09.2011 08:05

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#10
 Von 
Midch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Also die nachmieterin hat sich unterschriftlich damit einverstanden erklärt das sie die Vertrags bedingungen meiner freundin übernimmt un mit ihr wurde ein neuer Mietvertrag erstellt es wurde bei meiner freundin eine richtige Wohnungsabnahme durch den Hausmeister durchgeführt

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Und was hat die Vermieterin so erklärt?

Einen Mietaufhebungsvertrag oder was?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#12
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@Midch

quote:
Also die nachmieterin hat sich unterschriftlich damit einverstanden erklärt das sie die Vertrags bedingungen meiner freundin übernimmt.....


wenn Sie mögen, veröffentlichen das doch mal bitte hier (ohne Nennung von Namen usw.)

Gruß
Karakorum

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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

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#13
 Von 
Midch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Karakorum wie meinen sie das denn bitte zwecks veröffentlichen??

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#14
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@Midch

quote:
wie meinen sie das denn bitte zwecks veröffentlichen??


nun, u.a. besteht die Möglichkeit das Schreiben zu fotografieren und die Bilddatei im Web freizugeben oder das Schreiben einzuscannen und einen Screenshot zu erstellen und diese Bilddatei zu veröffentlichen.

Hinsichtlich Screenshot ist dies ein guter Link:
http://www.philognosie.net/index.php/tip/tipview/127/

Die Veröffentlichung dann entsprechend den Vorgaben im Dateiordner.

Gruß
Karakorum



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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

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