Bei HartzIV Mieter:
An wen ist das Guthaben aus
Hausnebenkostenabrechnung
auszukehren ?
An ARGE/ Sozialamt oder Hartz IV-Mieter ?
Guthaben aus NK-Abrechnung
12. Dezember 2007
Thema abonnieren
Frage vom 12. Dezember 2007 | 19:15
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2025x hilfreich)
Guthaben aus NK-Abrechnung
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#1
Antwort vom 12. Dezember 2007 | 19:18
Von
Status: Master (4838 Beiträge, 540x hilfreich)
Am Besten garnicht auszahlen, sondern verrechnen.
#2
Antwort vom 12. Dezember 2007 | 19:24
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2025x hilfreich)
Ja sicher. Gute Idee.
Aber wenn es (oder vorerst) gar nicht zum Verrechnen gibt ?
Als Kaution-Vermehrung ?
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#3
Antwort vom 12. Dezember 2007 | 19:30
Von
Status: Master (4838 Beiträge, 540x hilfreich)
Miete oder BK-Vz des nächsten Monats eignet sich doch recht gut zum Verrechnen.
Kautionsvermehrung geht nicht.
#4
Antwort vom 12. Dezember 2007 | 19:31
Von
Status: Junior-Partner (5337 Beiträge, 2041x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#5
Antwort vom 12. Dezember 2007 | 19:36
Von
Status: Master (4838 Beiträge, 540x hilfreich)
Was denn für Rückstände ?
Für den nächsten Monat wird dann eben dem Guthaben entsprechend weniger Miete überwiesen.
#6
Antwort vom 12. Dezember 2007 | 19:57
Von
Status: Junior-Partner (5337 Beiträge, 2041x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#7
Antwort vom 12. Dezember 2007 | 20:02
Von
Status: Master (4838 Beiträge, 540x hilfreich)
Abrechnung an die ARGE schicken und um Weisung bitten.
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