Guthaben aus NK-Abrechnung

12. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2025x hilfreich)
Guthaben aus NK-Abrechnung

Bei HartzIV Mieter:

An wen ist das Guthaben aus
Hausnebenkostenabrechnung
auszukehren ?
An ARGE/ Sozialamt oder Hartz IV-Mieter ?



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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Am Besten garnicht auszahlen, sondern verrechnen.

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2025x hilfreich)

Ja sicher. Gute Idee.

Aber wenn es (oder vorerst) gar nicht zum Verrechnen gibt ?
Als Kaution-Vermehrung ?

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Miete oder BK-Vz des nächsten Monats eignet sich doch recht gut zum Verrechnen.

Kautionsvermehrung geht nicht.

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#4
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Was denn für Rückstände ?

Für den nächsten Monat wird dann eben dem Guthaben entsprechend weniger Miete überwiesen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Abrechnung an die ARGE schicken und um Weisung bitten.

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