Gültiger Vertrag

4. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Schuch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gültiger Vertrag

Ich hab mit meinem jetzigen Vermieter einen neuen Vertrag abgeschlossen für eine neue Mietwohnung zum 01.01.2004. Da ich unterschrieben habe, habe ich ja eine frist von 3Monaten um wieder zu kündigen, Wie ist es wenn die neue Wohnung noch nicht fertig ist (Nicht fertig gestrichen, keine Heizung, Boden nicht fertig verlegt), ist der Vertrag Gültig und ist dann mein alter Vertrag wieder Wirksam??? Ich wäre echt dankbar wenn mir einer Rat geben kann, Danke

Ach, ein frohes Neues wünsch ich allen hier :-))

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
System
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Der Vertrag ist meins Wissen ungültig. Den der Vermieter ist verpflichtet dir ab 01.01.2004 eine fertige bewohnbare Wohnung zur Verfügung zu stellen. Macht er es nicht ist es Vertragsbruch und du kannst ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten da der Vermieter den Vertrag nicht eingehalten hat.

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#2
 Von 
Tirko
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
also soweit ich weiss, muss der Vermieter den Vertrag einhalten, d.h. wenn Du einen Vertrag hast, in dem steht, Du beziehst eine neu renovierte Whg., dann muss diese auch bezugsfertig sein zum Termin, der im Vertrag steht. Ansonsten kannst Du entweder vom Vertrag zurücktreten bzw. einziehen und Mietminderung vornehmen, bis die Arbeiten abgeschlossen sind. Würde mich aber zur Sicherheit bei einem Mieterverein absichern.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
System
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Meine Worte sagte ich das nicht schon alles ??

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