Grundsteuer korrekt umgelegt?

10. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.05.2018 16:16:57
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Grundsteuer korrekt umgelegt?

Hallo Zusammen,

ich wohne in seit 1 Jahr in einer Wohnanlage mit 1797qm Wohnfläche. Ich bewohne davon 71qm.
Nun habe ich in meiner ersten Nebenkostenabrechnung eine Ungereimtheit bei der Umlage der Grundsteuer festgestellt.

Die Grundsteuer wird mit 1800€ für 570qm Grundfläche angegeben. Nun hat der Verwalter den qm Preis ermittelt: 1800€/570qm=3,15€/qm
Und meinen Anteil wie folgt berechnet: 3,15 € x 71 = 224€.

Gem. der Rechnung vom Verwalter würden so insgesamt 1797qm x 3,15€/qm = 5660,55€ eingenommen, es fallen aber nur 1800 € Grundsteuer an.

Meiner Meinung nach müsste die Grundsteuer anteilig berechnet werden. Also mein Anteil sind 100/1797qm x 71qm = 3,95%
und dementsprechend müsste ich 1800€ x 3,95% = 71,1€ bezahlen.


Ist meine Rechnung korrekt, oder hat der Verwalter hier richtig umgelegt?

Vielen Dank
centaurus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Die Grundsteuer bemisst sich aus dem Wohnwert eines bebauten Grundstücks für die Gesamt-Wohnfläche - nicht "für 570 m² Grundstücksfläche".

Korrekte Berechnung zur Umlage wäre
1800€ gesamt gezahlte Grundsteuer
: 1797m² Gesamt-Wohnfläche
* 71m² Wohnfläche der jeweiligen Nutzereinheit
= 71,12 € Grundsteuer entfallen anteilig auf die Nutzereinheit
Insoweit stimmt also m.E. Dein Ansatz.

Was aber hier nicht passt, ist, dass sich 1797 m² Wohnfläche auf nur 570 m² Grundstücksfläche befinden sollen.
Auf wieviel Etagen verteilt sich denn die Gesamt-Wohnfläche?
z.B. 4 Wohnungen a 70 m² = 280m² Wohnfläche je Etage, 280m² * 6 Etagen = 1680m² Gesamtwohnfläche > kann ich mir nicht vorstellen ... ein Hochhaus mit lediglich Mindestabstandsflächen, ohne zusätzliche Freiflächen ohne Stellplätze auf einem absoluten Mini-Grundstück ...

Andererseits kommt das von der Höhe der Grundsteuer bei uns mit rund 200 Euro je Wohneinheit eher hin als mit nur 70 Euro je Wohneinheit ...

Letzendlich ist das aber egal.

Geht irgendwie aus der Abrechnung hervor oder dämmert da irgendeine Vermutung, woraus sich angesetzten Flächnm ergeben > einmal 570 und einmmal 1797 m² ?
Wurden da etwa irgendwelche Begrifflichkeiten verwechselt?
Ansonsten beim Vermieter nachfragen ...

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

-- Editiert Lolle am 10.11.2013 02:10

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
... dämmert da irgendeine Vermutung...

von Lolle am 10.11.2013 02:09


Wie wäre es mit einer Wirtschaftseinheit? Ich denke da z.B. an einen Block mit 3 Eingängen.

570 qm Wohnfläche waere zumindest mal annaehernd 1/3 der gesamten Wohnfläche.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.05.2018 16:16:57
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Genau, es handelt sich um einen Block mit 3 Eingängen á 4 Stockwerke. Pro Stockwerk dürften es etwa 150qm Wohnfläche sein.

Bei der Brandschutzversicherung wurde das genauso mit den 570qm gerechnet. Im Gegensatz zu allen anderen Kosten, die setzen immer auf 1797qm auf.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Dann handelt es sich wohl formell (lt. Grundbuch) um 3 getrennte Immobilien. Die Stadt erlässt dann für die gesamte Einheit auch 3 getrennte Grundsteuerbescheide und die Versicherung wurde auch für jeden Gebäudeteil separat abgeschlossen.

Die Berechnung in der Nebenkostenabrechnung wäre dann korrekt.

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