Grosseinbruch - Alaramanlage - wer haftet?

7. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Annonce
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grosseinbruch - Alaramanlage - wer haftet?

Hallo,
ich wende mich mal an dieses Forum, weil ich bei googeln absolut nichts finde.
Wir hatten hier vor 3 Wochen einen Einbruch in Geschäftsräumen.
Der Mietvertrag wurde vor 2 Jahren einschl. einer Alarmanlage abgeschlossen.
Zu diesem Zeitpunkt wurde auch die Geschäftsversicherung mit einem damals angemessenen Versicherungswert angegeben.

Jetzt im januar wollten wir die Versicherungssumme anpassen, weil in den letzten 2 Jahren natürlich sich auch mehr an Werten angesammelt hat.

Der Einbruch war im Dezember - also natürlich unterversichert.
Die Versicherung lässt auch nicht mit sich reden - auf jedenfall haben wir wenig Chancen.

Die Kripo hat in den Raum geworfen, das evtl. die Alarmanlage nicht funktionierte.
(Die Alarmanlage wurde profimässig entfernt und Kabel durchgeschnitten, aber der Chip ist noch vorhanden)

Da ich diese ja mitgemietet habe und wenn ich nachweisen kann, das diese nicht funktionierte, besteht dann die Möglichkeit den von der Versicherung nicht erstatteten Schaden (Differenz) dem Vermieter in Rechnung zu stellen?
Danke für Eure Antworten.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen