Hallo,
wenn ein Vermieter oder genauer ein Mitglied einer Vermieter-Gemeinschaft in seinem Mehrfamilienhaus wohnt, ist er dann wie alle anderen auch zur Einhaltung der Hausgemeinschaftsordnung verpflichtet? Zu bedenken ist dabei, dass er ja keinen Mietvertrag unterschrieben hat, dessen Bestandteil diese HGO sein könnte. Und was ist mit den anderen Mitgliedern der Vermieter-Gemeinschaft, die im Haus ein- und ausgehen?
Auf eure Statement zu diesen, wie ich finde, kniffligen Fragen bin ich gespannt.
Gruß
steku
Gilt Hausordnung auch für Vermieter?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
wenn ein Vermieter oder genauer ein Mitglied einer Vermieter-Gemeinschaft in seinem Mehrfamilienhaus wohnt, ist er dann wie alle anderen auch zur Einhaltung der Hausgemeinschaftsordnung verpflichtet?
ein klares jein :-)
Der Vermieter hat grundsätzlich Hausrecht. Er darf mit seinem Eigentum nach belieben umgehen. Auf der anderen Seite muß er die Mieträume in einem vertragsgemäßen Zustand halten. Beispiel: klar kann er die Wände vom Hausflur beschmieren; putzen muß er auch nicht. Die Mieter können dann aber ggf. eine Mietminderung geltend machen.
Steffen
Steht in der Hausordnung, dass diese für "alle" Mieter des Hauses gültig ist, gehört auch der Vermieter dazu.
Zumal die Hausordnung idR im Hausflur aushängt.
Wie stwe aber schon richtig schrieb - er hat Hausrecht.
Also trifft nur der Teil der Hausordnung auf ihn zu, der z.B. die Gartennutzung, Waschraum, Hausruhe, usw betrifft.
Wäre vielleicht interessant zu wissen, um welchen teil der Hausordnung es sich hier handelt.
Gruss
MichiM
-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Steht in der Hausordnung, dass diese für "alle" Mieter des Hauses gültig ist, gehört auch der Vermieter dazu.
Zumal die Hausordnung idR im Hausflur aushängt.
Aushängen der Hausordnung macht diese aber nicht zum Vertragsbestandteil. Letzteres ist aber für die Geltung notwendig. Darüber hinaus ist es gar nicht von Nöten, dem Vermieter eine Hausordnung entgegenzuhalten; seine Pflichten ergeben sich aus den allgemeinen Vorschriften, insbesondere aus § 535 I S. 2 BGB
.
Steffen
Vielen Dank für eure Infos. Im Speziellen dreht es sich um den Teil Hausruhe, der nur in Maßen eingehalten wird. Ich werde einfach mal in den § 535 I S.2 BGB
und entsprechende Kommentare schauen.
Gerne lese ich aber auch weitere Kommentare von euch.
Gruß
steku
Wenn der Vermieter in Ihrem Haus wohnt und Lärm schlägt, können Sie diesen abmahnen. Zum anderen können Sie die Miete mindern, wenn der Vermieter nicht daür sorgt, daß Ruhe im Haus ist. Da er selbst der Verursacher ist, wird ihm dies sicher sehr leicht fallen.
Bevor Sie etwas unternehmen, am besten fachlichen Rat einholen. Weiterhin: Zeugen suchen und Lärmprotokoll führen.
Steffen
Darauf würde ich als Vermieter noch warten, daß mir ein Mieter meine von mir aufgestellte Hausordnung vorhält.
Die Hausordnung dient der Dispzilinierung der Mieter und gilt für alle Mieter. Der Vermieter ist jedoch nicht Mieter !!!
Die hier geposteten Ratschläge für Mietminderung und Abmahnung sind absurd. Sie können maximal einen Platz ind er Psychiatrie oder im Obdachlosenheim sichern.
Wolfgang
-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
@ Wolfgang
Hausruhe - idR übereinstimmend mit den gesetzlichen Ruhezeiten.
Bei Verstoß ist hier nicht die Hausordnung relevant - und von daher auch für den VM einzuhalten.
Darüber hinaus:
Hausrecht - ich kann machen und lassen was ich will, sofern es "nur" den gesetzlichen Vorschriften nicht widerspricht.
Als Beispiel nur mal kurzfirstige, unangemeldete Umbauarbeiten (müssen ja nicht die vermietete Wohnung betreffen - der Lärm im Haus reicht schon aus).
Gruss
MichiM
-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
@WolfgangL
Die Hausordnung dient der Dispzilinierung der Mieter und gilt für alle Mieter.
Das ist falsch. Zumal die Hausordnung vertragsbestandteil werden muß, um überhaupt Geltung zu beanspruchen.
geposteten Ratschläge für Mietminderung und Abmahnung sind absurd. Sie können maximal einen Platz ind er Psychiatrie oder im Obdachlosenheim sichern
Hier zeigen Sie Ihre ganzen juristischen Fähigkeiten. Weiter so! Wenn mein Nachbar Lärm schlägt, zumal zur Ruhezeit und das in unerträglicher Lautstärke, kann ich ihn selbstverständlich abmahnen. Mein Vorwurf, dies wäre ein Besitzstörung und zu unterlassen, bringt mich bestimmt auch in keine Heilanstalt.
Steffen
Eine vom Vermieter aufgestellte Hausordnung muß nicht Vertragsbestandteil werden, d.h. sie bedarf keiner Einigung. Der Vermieter übt hier nur sein Weisungsrecht aus und stellt damit klar, was er duldet und was nicht.
Hier wird über die Hausordnung diskutiert und nicht über gesetzliche Rahmenbedingungen. Gesetzliche Rahmenbedingungen gelten für alle, die Hausordnung nur für Mieter.
Wenn Ihnen das Verhalten Ihres Vermieters nicht paßt, können Sie ja ausziehen (sage nicht ich, sondern das BGB -> Sonderkündigungsrechte des Mieters). Und was soll der Unsinn mit der Abmahnung des Vermieters durch den Mieter ?? Da wird er sich aber fürchten, wenn Sie eine fristlose Kündigung androhen. Was anderes können Sie nämlich mit der Abmahnung gar nicht erreichen.
Tschüß und viel Spaß beim neuen Vermieter !
Wolfgang
-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
@WolfgangL
Sie sind juristisch nicht nur auf dem Holzweg, sondern machen auch noch Fehler beim lesen.
Es geht nicht um mich, sondern um den Fragesteller, der den Thread eröffnet hat.
Weiterhin sind Sie wohl mit Ihrer Ansicht über die Hausordnung ganz allein. Das dürfte wohl auch der Grund sein, warum Sie jeglichen Hinweis auf Literatur und Rechtsprechung vermissen lassen. Sie stellen immer nur Behauptungen auf und üben sich in Polemik.
Ob der Vm sich fürchtet oder nicht, spielt ebenfalls keine Rolle.
Schließlich wäre es für den Fragesteller interessant zu wissen, wie er denn nun den Lärmeskapaden seines Vm sonst begegnen soll, wenn nicht durch schriftliche Aufforderung es zu unterlassen. Von Ihnen kommt immer nur "soller er doch ausziehen", "Unsinn", "Blödsinn" und lange Ausführungen über den Besuch einer Heilanstalt - darin kennen Sie sich auch besser aus, wenn ich mir Ihre Berufsbezeichnung ansehe.
Steffen
-- Editiert von stwe am 27.06.2004 16:34:51
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
14 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
23 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten