Gewerblich gemietetes Büro - Hausfriendensbruch des Vermieters

21. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Daniel_NRW
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerblich gemietetes Büro - Hausfriendensbruch des Vermieters

Hallo zusammen,

ich habe derzeit ein paar Differenzen mit meinem Vermieter.
Ich habe als GF einer GmbH ein Büro angemietet - mind. 3 Jahre fest.
Im Mietvertrag steht, dass der Hausmeister einen Schlüssel zum Büro erhalten muss, um in Notfällen Zugang bekommen zu können.
Da mir das etwas schwammig ausgedrückt war, übergab ich dem Hausmeister den Schlüssel versiegelt. Auf dem Siegel war die Info aufgedruckt, dass dieser Schlüssel nur im absoluten Notfall (Feuer etc) genutzt werden darf und mir das danach sofort gemeldet werden muss.

Vor kurzem Stand die Ablesung der Heizung an (externe Firma). Da ich zu dem angekündigten Termin nicht erscheinen konnte, wollte ich die Zusatzkosten auf mich nehmen und einen neuen Termin mit dem Heizungsableser vereinbaren. Als ich dies telefonisch mit ihm tun wollte, sagte er mir, dass alles bereits erfolgt sei, der Hausmeister/Vermieter hätte ihn bereits hereingelassen (in MEIN Büro).

Das finde ich natürlich sehr unschön, da auch keine Meldung an mich erfolgte und meiner Meinung nach kein Notfall vorlag, der ein Brechen des Siegels nötig gemacht hätte.

Da ich das Büro sowieso seit langem nicht mehr nutze und die Miete trotzdem zahlen muss, wäre das eventuell eine Möglichkeit zur Sonderkündigung (der Vertrag läuft sonst noch bis mind. 08/06).

Ist es vorstellbar, in der Angelegenheit Recht zu bekommen?

Vielen Dank für eure Tips!

Gruß,

Daniel

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass du eine Sonderkündigung geltend machen kannst,
der Hausmeister hat es nur gut gemeint bzw. wollte dir Kosten ersparen.
Man könnte evtl. auf die Schiene der Untervermietung gehen.Prüfe das mal lt. deinem Mietvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Aber hallo,

das ganze stellt sich für mich als ganz klarer Hausfriedensbruch dar.
Eine fristlose Kündigung wäre m. E. nach gerechtfertigt.
Ob der HAusmeister es nur gut meint ist nebensächlich, schließlich kann es ja jeder VM nur gut meinen, wenn er in Abewsenheit der Mieter mal nach dem rechten sieht.
Ich denke auch, daß die Klausel, daß der Hausmeister den Schlüssel bekommen muss nicht haltbar ist.

Gruß

Michael

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