ich habe folgendes Problem: ich habe einen Behindertenparkplatz zugesprochen bekommen. Da die Straße nicht breit genug ist, muss ich zum Teil auf dem Bürgersteig parken, der nun auch zu schmal ist. Es ist aber ausreichend Platz auf dem Grundstück. Die Gemeid will nun vom Vermieter eine Gestattung zur Nutzung dieser Fläche. Kann der Vermieter dies versagen?
Gestattung des Vermieters zur Benutzung der Hoffläche zur Einrichtung eines Behindertenparkplatzes
7. Mai 2018
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Frage vom 7. Mai 2018 | 16:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gestattung des Vermieters zur Benutzung der Hoffläche zur Einrichtung eines Behindertenparkplatzes
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#1
Antwort vom 7. Mai 2018 | 20:32
Von
Status: Master (4244 Beiträge, 2421x hilfreich)
Ja, klar.
Ist doch sein Eigentum.
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