Gescheiterte Wohnungsübergabe durch eingezogene Gipswand meines Vormieters

1. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
TannhäuserTor
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gescheiterte Wohnungsübergabe durch eingezogene Gipswand meines Vormieters

Sehr geehrte Community, ich erhoffe mir hier Hilfe bezüglich folgendem Sachverhalt:

Heute war die Wohnungsübergabe meiner alten Wohnung an den Nachmieter. Die Vermieter werden durch einen Eigentümerverband vertreten. Da ich mittlerweile schon in einer anderen Stadt wohne wurde ich per Vollmacht durch meine Mutter vertreten.

Im Schlafzimmer meiner alten Wohnung hat meine Vormieterin eine Wand einziehen lassen (ich glaube Gips, hohl wenn man klopft, mit Abschlussleisten oben und unten, tapeziert), um einen kleinen Bereich des Schlafzimmers als "begehbaren" Kleiderschrank zu nutzen. Diese Wand habe ich damals bei der Wohnungsübergabe so übernommen. Meine Vormieterin war dabei nicht anwesend. Der Vertreter des Eigentümerverband hat kein Wort bezüglich der Wand verloren und sie auch nicht im Übergabeprotokoll dokumentiert. Dementsprechend dachte ich das es so gestattet wäre. Mein Nachmieter jetzt möchte die Wand gerne übernehmen. Wir haben einen Zettel im Vorfeld aufgesetzt was er an Möbeln von mir übernimmt, das er die Renovierung übernimmt und dort hab ich eben auch diese Wand aufgeführt. Den Zettel habe ich als Kopie dem Eigentümerverband auch mit der Aufhebungsvereinbarung des Mietvertrags im Vorfeld zu kommen lassen. Der Nachmieter wohnt auf privater Einigung nun schon zwei Wochen in der Wohnung was auch vom Eigentümerverband gebilligt wurde.

Heute war nun die Wohnungsabnahme und der Vertreter des Eigentümerverbandes besteht darauf das ich die Wand entferne. Ihm ist egal ob mein Nachmieter die Wand so behalten möchte. Er gibt an das die Vermieter das ablehnen. Er gibt an das ich die Wand eingezogen haben muss da sie bei der letzten Wohnungsabnahme, von meiner Vormieterin zu mir, so nie akzeptiert worden wäre. Im Vertrag habe ich jetzt nachgelesen das Bauliche Veränderungen die Zustimmung des Vermieter benötigen. Leider kann ich meine Vormieterin nicht mehr fragen ob sie sich das hat damals bewilligen lassen. Der Eigentümervertreter schätzt Kosten von mindestens 800 EUR zur Entfernung der Wand die ich zu tragen habe. Der neue Nachmieter wollte meine Mutter in der Situation unterstützen und hat irgendwann erwähnt das man dann evtl. Rechtsschutz in Anspruch nehmen sollte. Daraufhin hat der Eigentümervertreter komplett auf stur geschaltet, hat seine Sachen eingepackt, einen neuen Wohnungsübergabetermin im September ausgesprochen und ist gegangen.

Meine Frage wäre jetzt ob das Verhalten, insbesondere weil die Wand bei meiner Übergabe damals akzeptiert wurde, so rechtens ist? Muss ich die Wand demontieren trotz das mein Nachmieter sie gerne übernehmen würde? Gibt es auf dem Rechtsweg Möglichkeiten? Da vertraglich festgehalten ist das Bauliche Veränderungen durch den Mieter beim Vermieter angemeldet werden müssen, und ich das so übernommen habe, sehe ich wenige Chancen, wollte dennoch einen Rat von euch hören.

Schonmal vielen Dank für eure Zeit und Mühe falls wer einen Tip für mich hat.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TannhäuserTor
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ergänzend wäre noch zu sagen das in dem Raum Parkett vom Vermieter liegt. Der Vertreter des Eigentümerverbands hat aber selbst vor Ort ein kleines Stück Fußleiste an der Wand entfernt und gesagt, das am Boden durch die Bauart keinerlei Schäden entstanden sein können. Also geht es rein darum die Wand aus Prinzip zu entfernen trotz das sie keine Mängel an der Wohnung selbst hinterlässt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von TannhäuserTor):
Er gibt an das die Vermieter das ablehnen.

Dann soll der Nachmieter doch mal schnellstens den Vermieter kontaktieren und nachfragen ob das so stimmt.


Ab wann beginnt der Mietvertrag des Nachmieters?
Hat man noch die Schlüssel der Wohnung oder wurden die vom Vermieter einbehalten?


Der Nachmieter kann - sofern er ab dem 01.08. die Wohnung gemietet hat dem Vermieter erklären, dass er auf Einhaltung des Vertrages besteht und die Wohnung wie gemietet übernommen hat.
Das man bei Entfernung des begehbaren Kleiderschrankes die Miete aufgrund des Mangels mindern wird bzw. den Schrank durch einen Fachmann im Rahmen der Selbstvornahme unter Verrechnung mit der Miete wieder errichten lässt.



Zitat (von TannhäuserTor):
Der Eigentümervertreter schätzt Kosten von mindestens 800 EUR zur Entfernung der Wand

Welche Abmessungen hat die Wand denn?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wurde seinerzeitbei Ihrem Einzug die Wand irgendwie erwähnt?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich bin der Meinung, dass der TE die Wohnung so angemietet hat, er hat keine Veränderungen vorgenommen, warum sollte er das jetzt?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich bin der Meinung, dass der TE die Wohnung so angemietet hat, er hat keine Veränderungen vorgenommen, warum sollte er das jetzt?

Stimmt, wenn die Wand vom Vermieter so übernommen wurde und nicht vom Vormieter, ist der Rückbau das Problem des Vermieters.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TannhäuserTor
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich schonmal ganz herzlich für eure Zeit und Hilfe!

Zitat (von Harry van Sell):

Dann soll der Nachmieter doch mal schnellstens den Vermieter kontaktieren und nachfragen ob das so stimmt.

Ab wann beginnt der Mietvertrag des Nachmieters?
Hat man noch die Schlüssel der Wohnung oder wurden die vom Vermieter einbehalten?

Der Nachmieter kann - sofern er ab dem 01.08. die Wohnung gemietet hat dem Vermieter erklären, dass er auf Einhaltung des Vertrages besteht und die Wohnung wie gemietet übernommen hat.
Das man bei Entfernung des begehbaren Kleiderschrankes die Miete aufgrund des Mangels mindern wird bzw. den Schrank durch einen Fachmann im Rahmen der Selbstvornahme unter Verrechnung mit der Miete wieder errichten lässt.

Welche Abmessungen hat die Wand denn?


Ich werde morgen die zuständige Dame bei dem Eigentümerverband drum bitten den Vermieter diesbezüglich zu kontaktieren. Denn bisher scheint mir das reine Willkür.

Mein Nachmieter ist am 15.07. in die Wohnung eingezogen, nach Absprache mit dem Eigentümerverband. Dafür hat er mir die Hälfte der Miete für den Monat Juli gezahlt. Vorgestern, am 30.07., hat er dann einen offiziellen Mietvertrag zum 01.08. unterschrieben und mein Aufhebungsvertrag wurde anerkannt. Die Schlüssel sind alle seit dem 15.07. in den Händen des Nachmieters.

Die Decken sind ca. 3 m hoch, die Breite der Wand müsste bei um die 1,60 - 1,80 m liegen.

Zitat (von AltesHaus):
Wurde seinerzeitbei Ihrem Einzug die Wand irgendwie erwähnt?


Nein. Mit keinem Wort. Ich hab das so übernommen, für mich war das praktisch und in der Wohnungsübergabe wurde die Wand nicht erwähnt. Deswegen habe ich mir da bis heute auch keine sonderlichen Gedanken drum gemacht. Mir war es nur wichtig das der Nachmieter die übernimmt. Was er gerne tun würde.

Zitat (von AltesHaus):
Ich bin der Meinung, dass der TE die Wohnung so angemietet hat, er hat keine Veränderungen vorgenommen, warum sollte er das jetzt?


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von AltesHaus):
Ich bin der Meinung, dass der TE die Wohnung so angemietet hat, er hat keine Veränderungen vorgenommen, warum sollte er das jetzt?


Stimmt, wenn die Wand vom Vermieter so übernommen wurde und nicht vom Vormieter, ist der Rückbau das Problem des Vermieters.


Die Wand wurde von mir von der Vormieterin übernommen. Theoretisch durch den Vermieter in Vertretung des Eigentümerverbands dann bei der Wohnungsübergabe wo die Wand nicht zur Sprache kam. Auch auf dem Übergabeprotokoll ist dahingehend nichts protokolliert. Der Vertreter der heute da war behauptet er hätte die Wohnungsübergabe damals durchgeführt und das die Wand da noch nicht gewesen wäre. Belegen kann das keiner von uns bzw. nur dahingehend das sie nicht in meinem damaligen Übergabeprotokoll als "Problem" aufgenommen wurde wie jetzt.

-- Editiert von TannhäuserTor am 01.08.2018 20:52

-- Editiert von TannhäuserTor am 01.08.2018 20:53

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von TannhäuserTor):
Die Wand wurde von mir von der Vormieterin übernommen.


Nö, Ihnen wurde die Wohnung mit der Wand vom Vertreter des VM übergeben, Sie konnten also mE davon ausgehen, dass alles seine Richtigkeit hat.

Ich würde das auch so dem VM mitteilen.

-- Editiert von AltesHaus am 01.08.2018 20:59

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#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von TannhäuserTor):
Vorgestern, am 30.07., hat er dann einen offiziellen Mietvertrag zum 01.08. unterschrieben und mein Aufhebungsvertrag wurde anerkannt.


Ende der Veranstaltung für dich. Wenn in dem Aufhebungsvertrag der Rückbau nicht vereinbart wurde, ist die Sache erledigt. Der neue Mieter muss dich überhaupt nicht in die Wohnung lassen dafür, damit bist du nicht mehr in der Lage, den Rückbau (den du eh nicht durchführen musst) zu erledigen.

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#9
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Die Antwort von hiphappy ist nicht haltbar.

Wichtig für dich ist: Wußtest du bei der Übergabe der Wohnung an dich, dass diese Wand von der Vormieterin eingezogen wurde? oder dachtest du, da ist ne Wand, wird wohl zur Wohnung gehören...
Im zweiten fall wärst du raus, weil man bei einer Wand in einer Wohnung erstmal davon ausgehen darf, dass die dem Vermieter gehört.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von TannhäuserTor):
Ich werde morgen die zuständige Dame bei dem Eigentümerverband drum bitten den Vermieter diesbezüglich zu kontaktieren.

Das meinst Du jetzt aber nicht ernst, oder?



Zitat (von Akkarin):
Wußtest du bei der Übergabe der Wohnung an dich, dass diese Wand von der Vormieterin eingezogen wurde?

Das ist ziemlich irrelevant ob die nun der Vormieter, der Juri, der Watzlaf, der Paul oder der Azlan eingezogen hat.

Einzig relevant ist, ob der Nachmieter die Wand vom Vermieter oder vom Vormieter übernommen hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TannhäuserTor
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Die Antwort von hiphappy ist nicht haltbar.

Wichtig für dich ist: Wußtest du bei der Übergabe der Wohnung an dich, dass diese Wand von der Vormieterin eingezogen wurde? oder dachtest du, da ist ne Wand, wird wohl zur Wohnung gehören...
Im zweiten fall wärst du raus, weil man bei einer Wand in einer Wohnung erstmal davon ausgehen darf, dass die dem Vermieter gehört.


Ich wusste das die Wand eingezogen war. Dementsprechend hab ich die auch dem Nachmieter jetzt übergeben. Das hatten wir für uns schriftlich fest gehalten, mit u.a. Möbeln die er kostenlos übernimmt und dafür die Renovierung (streichen) übernimmt, und eine Kopie davon hab ich dem Vermieterbund mit meinem Aufhebungsvertrag zusammen geschickt. Ich ging aber halt bis heute davon aus das die kein Problem darstellt weil sie mir ja auch damals so abgenommen wurde.

Zitat (von Harry van Sell):

Das meinst Du jetzt aber nicht ernst, oder?

Das ist ziemlich irrelevant ob die nun der Vormieter, der Juri, der Watzlaf, der Paul oder der Azlan eingezogen hat.

Einzig relevant ist, ob der Nachmieter die Wand vom Vermieter oder vom Vormieter übernommen hat.


Das meinte ich schon ernst. Die Dame ist im Grunde mein einziger Ansprechpartner. Ist das so falsch? Wie sollte ich mich denn jetzt denen gegenüber verhalten? Das verschriftlichen und nicht anrufen?

Die Wand wurde wie gesagt von mir vom Vormieter übernommen und sollte jetzt vom Nachmieter übernommen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von TannhäuserTor):
Ist das so falsch?

Ob es so falsch ist, das man die Gegenseite fragt ob die Gegenseite die Wahrheit sagt? Mal überlegen ... ich würde sagen, dass ist es.


Den Vermieter fragen, am besten schriftlich mit Zustellnachweis.
Wobei man sich das eigentlich sparen kann, da es nicht mehr relevant ist.



Zitat (von TannhäuserTor):
Die Wand wurde wie gesagt von mir vom Vormieter übernommen

Dann wäre man auch für die Beseitigung verantwortlich gewesen.
Durch das weiterreichen an den Nachmieter und dessen beanstandungsloser Übernahme der Wohnung hat er nun diese Pflicht von Dir übernommen.



Zitat (von TannhäuserTor):
einen neuen Wohnungsübergabetermin im September ausgesprochen

Es gibt keinen neuen Wohnungsübergabetermin, die Wohnung wurde offenbar bereits übergeben.
Den Termin würde ich also glatt ignorieren, sowohl als Nachmieter als auch als Ex-Mieter.

Was ich allerdings machen würde: selbst den Zustand genausestens dokumentieren, idealerweise zusammen mit dem Nachmieter.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
TannhäuserTor
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Ob es so falsch ist, das man die Gegenseite fragt ob die Gegenseite die Wahrheit sagt? Mal überlegen ... ich würde sagen, dass ist es.

Den Vermieter fragen, am besten schriftlich mit Zustellnachweis.
Wobei man sich das eigentlich sparen kann, da es nicht mehr relevant ist.


Das ist klar. Da hab ich mich falsch ausgedrückt. Ich wollte denen eher meine Sicht der Dinge mitteilen.

Was ich noch wichtiges vergessen hab zu erwähnen ist das der Herr des Vermieterband auch behauptet hat er selbst hätte damals die Wohnung übergeben und da wär die Wand definitiv noch nicht da gewesen. Ich hätte die selbst eingesetzt. Fakt ist aber das meine Vormieterin eine ehemalige Arbeitskollegin ist und bezeugen kann das sie die eingesetzt hat. Sprich er hat belegbar gelogen. Dazu bin ich mir auch unsicher nach der Beschreibung ob wirklich er das damals bei mir war.

Zitat (von Harry van Sell):

Dann wäre man auch für die Beseitigung verantwortlich gewesen.
Durch das weiterreichen an den Nachmieter und dessen beanstandungsloser Übernahme der Wohnung hat er nun diese Pflicht von Dir übernommen.

Es gibt keinen neuen Wohnungsübergabetermin, die Wohnung wurde offenbar bereits übergeben.
Den Termin würde ich also glatt ignorieren, sowohl als Nachmieter als auch als Ex-Mieter.

Was ich allerdings machen würde: selbst den Zustand genausestens dokumentieren, idealerweise zusammen mit dem Nachmieter.


Es hat aber niemand das Übergabeprotokoll unterschrieben. Er hat den Termin nachdem vom Nachmieter ein rechtlicher Widerspruch vorgeschlagen wurde ja abgebrochen und ist gegangen. Dementsprechend gibt es darüber noch nichts schriftliches für beide Seiten.

Ich bedanke mich nochmal herzlich für die Mühe und Zeit die ihr hier für mich investiert!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von TannhäuserTor):
Ich wollte denen eher meine Sicht der Dinge mitteilen.

Das sollte man besser lassen - da reitet man sich schnell mal rein.



Zitat (von TannhäuserTor):
Fakt ist aber das meine Vormieterin eine ehemalige Arbeitskollegin ist und bezeugen kann das sie die eingesetzt hat.

Dann wäre es günstig, wenn sie das mit einem Zweizeiler schriftlich machen könnte.



Zitat (von TannhäuserTor):
Es hat aber niemand das Übergabeprotokoll unterschrieben.

Genau deshalb sollte man man die Dokumentation möglichst detailliert selbst mit einem Zeugen machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von TannhäuserTor):
Ich wollte denen eher meine Sicht der Dinge mitteilen.


Das sollte man besser lassen - da reitet man sich schnell mal rein.


So ist es. Danken Sie den Göttern - oder an wen oder was Sie auch immer glauben - dafür, dass Ihnen der zu vermutetende Stress erspart geblieben ist und seien Sie in Zukunft vorsichtiger.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Es hat aber niemand das Übergabeprotokoll unterschrieben.


Das ist jetzt so. Es gibt schließlich weder für den Mieter noch für den Vermieter eine Verpflichtung, das Übergabeprotokoll zu überschreiben.

Zitat:
Er hat den Termin nachdem vom Nachmieter ein rechtlicher Widerspruch vorgeschlagen wurde ja abgebrochen und ist gegangen.


Wenn der Vermieter die Übergabe einfach abbricht, dann aber dennoch die Wohnung an den Nachmieter übergibt, dann ist das sein Problem. Eine Übergabe mit Erstellung eines Übergabeprotokolls deutlich nach Einzug des Nachmieters zu machen, ist ziemlich sinnfrei. Ich würde dringend davon abraten, so etwas zu machen.

Zitat:
Dementsprechend gibt es darüber noch nichts schriftliches für beide Seiten.


Dann muss man eben mit Zeugen arbeiten.

Zitat:
Fakt ist aber das meine Vormieterin eine ehemalige Arbeitskollegin ist und bezeugen kann das sie die eingesetzt hat.


Ist doch super

Zitat:
Sprich er hat belegbar gelogen.


Das ist falsch. Er hat sich belegbar geirrt, aber er hat nicht belegbar gelogen. Oder aus welchem Umstand entnimmst Du, dass er die Behauptung aufgestellt hat, obwohl er genau gewusst hat, dass sie falsch ist?

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#17
 Von 
TannhäuserTor
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmals Vielen Dank an alle die sich hier Zeit genommen haben mir zu helfen!

Ich habe einen Brief aufgesetzt den ich heute per Einschreiben an die Sachbearbeiterin die für das Objekt zuständig ist, den Vertreter der vor Ort war und an seinen Abteilungsleiter schicke.

Zitat (von hh):

Das ist falsch. Er hat sich belegbar geirrt, aber er hat nicht belegbar gelogen. Oder aus welchem Umstand entnimmst Du, dass er die Behauptung aufgestellt hat, obwohl er genau gewusst hat, dass sie falsch ist?


Weil der Mann gar nicht der war der damals die Übergabe durch geführt hat. Ich habe mir mittlerweile sein Foto auf der Website des Eigentümerverbands angeschaut. Und das muss er vor Ort auch selbst am alten Übergabeprotokoll erkennen. Er kennt doch seine Schrift, seine Unterschrift. Und wenn irren möglich ist lässt man doch, zumindest beruflich in so einer Situation, den Raum dafür das man sich irrt. Er hat aber Wörter wie "definitiv" benutzt und meine Mutter dar gestellt als das sie lügt. Also das alles ist für mich Vorsatz.

-- Editiert von TannhäuserTor am 08.08.2018 07:23

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ja man kann tatsächlich Ärger auch herbeireden ...

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