Hallo,
ich habe im November 2003 unserem Vermieter persönlich mitgeteilt, dass wir uns durch die Gerüche aus der Wohnung unter uns belästigt fühlen. Die Dame ist Kettenraucher und scheint es mit dem Lüften nicht so genau zu nehmen. Ich habe ihn aufgefordert etwas dagegen zu unternehmen, doch leider ist bis heute nichts geschehen. Dazu kommt noch die Lärmbelästigung durch die Mieter gegenüber. Meine Frage, muss ich dem Vermieter diesen Mangel schriftlich anzeigen oder ist mündlich ausreichend? Kann ich jetzt trotzdem die Miete noch mindern? Kann ich den Mietvertrag auf Grund dieser Mängel auch fristlos kündigen?
Danke!
Geruchsbelästigung - Mangel schriftlich anzeigen oder ist mündlich ausreichend?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
> ich habe im November 2003 unserem Vermieter persönlich mitgeteilt, dass wir uns durch die Gerüche aus der Wohnung unter uns belästigt fühlen.
> Die Dame ist Kettenraucher und scheint es mit dem Lüften nicht so genau zu nehmen.
Wie gelangen denn die Gerüche aus der
untenliegenden Wohnung in Ihre Whg , insbesondere wenn die 'Dame' -angeblich-
fast niemals lüftet ?
> Ich habe ihn aufgefordert etwas dagegen zu unternehmen, doch leider ist bis heute nichts geschehen.
Kein Wunder, wenn Sie keine Belästigung
glaubhaft machen können.
> Dazu kommt noch die Lärmbelästigung durch die Mieter gegenüber.
Sie scheinen sich wohl mit allen Nachbarn
anlegen zu wollen.
> Meine Frage, muss ich dem Vermieter diesen Mangel schriftlich anzeigen oder ist mündlich ausreichend?
Müssen tun Sie gar nix, es sei denn
Sie brauchen es für Ihren Seelenfrieden.
> Kann ich jetzt trotzdem die Miete noch mindern?
Nein.
> Kann ich den Mietvertrag auf Grund dieser Mängel auch fristlos kündigen?
Wo leben Sie denn ?
Entschiedenes NEIN.
Das wäre ja noch mal schöner wenn
jeder -so wie es ihm gerade einfällt-
den Nachbarn als Stinkstiefel und
Lärmterroristen bezeichnen könnte,
nur weil er fristlos ausziehen und die
Miete während der Kündigungsfrist
sparen will.
> Danke!
Bitte
Für eine Mietminderung ist der Mieter insofern beweispflichtig. Wobei bei Zigarettenrauch so glaube ich nichts unternommen werden kann. Anders verhält es sich, wenn die Geruchsbelästigung auf eine Verwahrlosung schließen läßt, aber ein sehr heikles Thema, dass mehr Nerven kostet.
Bei der Lärmbelästigung ist das schon anders, allerdings wird auch hier der Beweis verlangt. 1. Lärmprotokoll: Tag Uhrzeit Dauer und Art der Störung sowie Zeugen z.B. andere Nachbarn, BEsucher etc.
2. Kommt das ganze nur hin und wieder vor ist es wieder schwierig. Also erstmal mit Lärmprotokoll und Zeugenliste an den Vermieter schreiben und Ihn darum bitten er möge für die entsprechende Nachtruhe sorgen.
Ach ja, Staubsaugen, Waschen etc. in der Mittagszeit ist erlaubt, ebenso Waschen und Trocknen oft nach 22.00 Uhr.
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Hallo anjab !
Also mit dem Rauch von der Nachbarin mußt Du schon leben(My home is my Castel)
Bei dem Lärm wenns zulaut ist die Polizei holen !!
Grüße von Tracheo !! Frohe Ostern !
-----------------
"Was wir wissen ist eine Träne
Was wir nicht wissen ist ein
Ozean !! "
Das mit der Polizei hat wieder einen haken. Wenn man wirklich die Miete mindern will, sollte die Polizei ihren Einsatz wegen der Ruhestörung mit Uhrzeit etc. schriftlich bestätigen. Denn die Polizei ist so häufig wegen Ruhestörungen unterwegs, da können die sich nicht mehr erinnern bei wem sie wann waren. Außerdem werden die Protokolle gelöscht, so dass der Nachweis nach mehreren Monaten sowie so nicht mehr erbracht werden kann.
Den Lüftungsschacht durch den der "Gestank" hochsteigt haben wir schon ausgeschäumt und versucht abzudichten. Deshalb braucht der "Mieter" unter uns ja auch nicht die Fenster zu öffnen, es steigt ja alles nach oben.
Die Belästigungen (Lärm und Gerüche) können die anderen Mieter ebenfalls bestätigen. Danke für die hilfreichen Tipps!!!
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