Gemeinschaftliche Waschmaschine im Keller

13. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
inibini05
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Gemeinschaftliche Waschmaschine im Keller

Hallo an Alle ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Bin doch schon etwas am verzweifeln.

In unserer Wohnung gibt es keinen Waschmaschinen- Anschluss geschweige denn die Möglichkeit eine Waschmaschine auf zu stellen da der Platz nur sehr begrenzt ist. Aufgrunddessen sind wir gezwungen die Waschmaschine im Keller zu benützen.
Diese wird uns von der Vermieterin zur Verfügung gestellt und mit Münzen (keine €) betrieben. Eine Münze kostet mich 50 Cent und die Laufdauer der Waschmaschine beträgt 13 Minuten.
Nun zum eigentlichen Thema, welches mich beschäftigt.

Das kürzeste Program läuft 39 Minuten also hochgerrechnet 3 Münzen d.h. insgesamt 1,50€ pro Waschgang.
Die Türe der Waschmaschine lässt sich leider nur dann öffnen, wenn sie Strom bezieht deshalb müssen wir nochmals 0,50€ bezahlen nur um die Türe öffnen zu können. Bin auch schon mal die ganze Laufzeit daneben gestanden um zu testen, ob es überhaupt möglich wäre die Türe innerhalb der 39 Minuten und 3 Münzen zu öffnen. Fazit: Nein es funktioniert nicht trotz sofortigen startens des Waschganges nach einwerfen der Münzen und Zusicherung der Vermieterin das es sich ausgeht.

Wenn ich meine Bettwäsche wasche, wasche ich sie mindestens mit 60°, das Program dauert 2h30min. Also 150min/13min=11,53 Münzen dh. 12 Münzen insgesamt d.h. 6€ pro 60° Waschgang.
Das sind 144€ im Jahr nur für die Bettwäsche, wenn ich sie alle 2 Wochen wasche.


Ich glaube ihr könnt das Problem schon erkennen. Ich finde diese Preisgebung doch etwas übertrieben. Meine Frage wäre, ist es rechtens soviel zu verlangen, wenn ein Waschgang sonst so um die 0,60€ kostet? Bzw. uns nicht mal die Möglichkeit besteht eine eigene Waschmaschine aufzustellen und wir an diese Nützung gebunden sind?

Ich bin über jede Antwort/ Hilfe sehr dankbar.


p.s.: wir wurden darüber aufgeklärt wie viel eine Münze kostet aber nicht über die Laufzeit pro Münze.

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Der hat auf einmal eine Münzwaschmaschine in den Keller gestellt, oder war die bei Anmietung der Wohnung schon vorhanden?

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
inibini05
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

War bei der Anmietung der Wohnung schon vorhanden. Sind auch nicht die einzigen die sie nützen. Gibt noch 15 weitere Wohnungen in diesem Gebäude die auf diese Waschmaschine angewiesen sind. Bzw ist es eine ganz neue Maschine
Bauknecht A++ 1 Jahr alt ich wohne hier seid 2 Monaten.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120052 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von inibini05):
Ich finde diese Preisgebung doch etwas übertrieben

Man kann ja mal durchkalkulieren was der Besuch eines Waschsalons kostet, also mit Sprit, Parkgebühren und Zeitaufwand.



Zitat (von inibini05):
Bzw. uns nicht mal die Möglichkeit besteht eine eigene Waschmaschine aufzustellen und wir an diese Nützung gebunden sind?

Gebunden ist man ja nicht, man kann auch andere Möglichkeiten nutzen, z.B die Waschsalons.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Du hast bei Anmietung etwas gemietet. Die erste Frage wäre zunächst einmal, ob du überhaupt das Recht auf die Benutzung einer Gemeinschaftswaschmaschine gemietet hast. Dazu solltest du den Mietvertrag anschauen, ob dazu etwas drinnen steht. Wenn nicht, dann wird's nämlich an der Stelle schon problematisch. Es ist möglich, dass aufgrund des Zustandes bei der Anmietung und z.B. der Wohnungsbesichtigung auch ohne explizite mietvertragliche Regelung die Benutzung einer Gemeinschaftswaschmaschine mitvermietet wurde. Aber sicher ist das nicht.

Nehmen wir mal an, dass die Antwort auf die erste Frage positiv ausfällt und eine Waschmaschinenmitnutzung mitvermietet wurde (entweder mietvertraglich vereinbart oder konkludent). Dann schließt sich die zweite Frage an, zu welchen Preisen diese Waschmaschine mitgenutzt werden darf. Ohne explizite Regelung würde ich von ortsüblichen Preisen ausgehen. Und dann müsstest du mal in der Gegend herumschauen, was die Gemeinschaftswaschmaschinen in anderen Wohnhäusern so kosten. Der Vergleich mit dem Waschsalon ist auch möglich. Aber dort fallen ja z.B. auch Kosten für Reinigung und Miete der Räume an. Dies zahlt der Mieter hier ja vermutlich bereits über die Nebenkosten. Von daher sollte die Waschmaschinennutzung hier irgendwo unterhalb der Gebühren eines Waschsalons liegen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von inibini05):
Gibt noch 15 weitere Wohnungen in diesem Gebäude die auf diese Waschmaschine angewiesen sind.

Um welche Art von Wohnungen handelt es sich, 15 Haushalte und eine Waschmaschine?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Da der Waschkeller vermutlich nicht ein Privatraum des Vermieters ist, sondern ein Teil der Gemeinschaftsräume des Hauses, kann der Vermieter dort nicht machen was er will. Er kann in den Gemeinschaftsräumen keinen privaten Waschsalon einrichten. Wenn er eine Waschmaschine aufstellt, darf er damit keinen Gewinn erzielen. Sie zahlen wahrscheinlich schon Strom und Wasser der Maschine über die Nebenkosten. Ihr Vermieter versucht hier doppelt abzukassieren. Er muss Einnahmen und Ausgaben der Waschmaschine jährlich abrechnen.

-- Editiert von Burkhard-Coesfeld am 13.06.2017 15:24

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Grundsätzlich alles Quark. Sie könnten eine Waschmasch in der Wohnung aufstellen, das kann Ihnen der Vermieter nicht verbieten. Sie machen es nicht, aus Platzgründen, meine Frau meint, es gibt auch kleine schmale, da sollten Sie mal in den Elektrohandel Ihres Vertrauens gehen. Damit ist das Ding gegessen.

Sie müssen die Waschmasch im Keller nicht nutzen, ich gehe auch davon aus, dass ein Großteil der Mieter das Ding nicht nutzt ... es sei den ... wir befinden uns in einem Studentenkomplex, da wird das Ding natürlich stark frequentiert sein.

Letztendlich haben Sie drei Möglichkeiten

1. eine eigene Maschine anschaffen
2. die gestellte Münzmaschine nutzen
3. - wie von HvS vorgeschlagen - einen Waschsalon aufsuchen.

Aus Hyghienegründen würde ich immer 1. präferieren.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Nein das ist nicht alles Quark. Waschräume müssen nicht ausdrücklich mitvermietet werden. Wenn sie vorhanden sind, dürfen sie auch ohne mietvertragliche Regelung mitbenutzt werden. Und der Vermieter darf nicht Strom, Wasser und Platz in den Gemeinschaftsräumen abzocken um damit einen kommerziellen Waschsalon zu betreiben. Und genau das ist hier der Fall.

1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Nein das ist nicht alles Quark. Waschräume müssen nicht ausdrücklich mitvermietet werden. Wenn sie vorhanden sind, dürfen sie auch ohne mietvertragliche Regelung mitbenutzt werden. Und der Vermieter darf nicht Strom, Wasser und Platz in den Gemeinschaftsräumen abzocken um damit einen kommerziellen Waschsalon zu betreiben. Und genau das ist hier der Fall.


Quark .. und Sie schlagen ihn noch schaumig.

Keiner von uns weiß, ob und wie die Waschsache im MV geregelt ist. Sie wissen nicht, wie die Abrechnungssituation in dieser Liegenschaft ist, sie wissen nicht, wer den für die Münzmaschine anfallenden Strom bezahlt, ebenso das Wasser. Bevor Sie hier also weiter den Quark schlagen, machen Sie sich kundig, dann könnte man noch drüber diskutieren, ändert aber nix an meiner Aussage #7

5x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Wie hoch schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass der Vermieter für seine Abzock-Waschmaschine einen separaten Wasserzähler und einen separaten Stromzähler installiert hat. 1 %? 0,1 %?

Das ist kein Quark, sondern Lebenserfahrung. Ich habe meinen eigenen Vermieter mal zwingen müssen, die Waschmünzen als Einnahmen in der Nebenkostenabrechnung zu verbuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

ach, und 6 Euro für einen 60Grad-Waschgang in einer 0815-Bauknecht-Waschmaschine, und 50 Cent Öffnungsgebühr für die gelaufene Maschine, gehts noch? Ich war zwar lange nicht mehr in einem Waschsalon, aber ich schätze, selbst da sind die Preise niedriger. Was der Fragesteller da geschildert hat, ist schlicht und einfach eine unverschämte Abzocke, dafür brauchen wir die mietvertraglichen Regelungen nicht zu kennen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16971 Beiträge, 5889x hilfreich)

Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Wie hoch schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass der Vermieter für seine Abzock-Waschmaschine einen separaten Wasserzähler und einen separaten Stromzähler installiert hat. 1 %? 0,1 %?
Das braucht er nicht!
Die Wasser und Stromkosten der Mieter müssen ermittelt werden, nicht die Wasser und Stromkosten des Vermieters. Ob hier Strom und Wasser zweimal berechnet werden ist reine Spekulation. Wenn Strom und Wasser für die Waschmaschine vom VM getragen werden ist alles in bester Ordnung. Ausserdem kann man Wäsche auch von Hand waschen wenn man sich eine Wohnung gemietet hat in der kein Platz für eine Waschmaschine ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120052 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Wenn er eine Waschmaschine aufstellt, darf er damit keinen Gewinn erzielen.

Selbstverständlich darf ein Vermieter mit der Mietsache Gewinn erzeilen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
inibini05
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Grundsätzlich alles Quark. Sie könnten eine Waschmasch in der Wohnung aufstellen, das kann Ihnen der Vermieter nicht verbieten. Sie machen es nicht, aus Platzgründen, meine Frau meint, es gibt auch kleine schmale, da sollten Sie mal in den Elektrohandel Ihres Vertrauens gehen. Damit ist das Ding gegessen.

Sie müssen die Waschmasch im Keller nicht nutzen, ich gehe auch davon aus, dass ein Großteil der Mieter das Ding nicht nutzt ... es sei den ... wir befinden uns in einem Studentenkomplex, da wird das Ding natürlich stark frequentiert sein.

Wie bereits erwähnt gibt es bei uns keinen Anschluss und nicht den Platz für eine Waschmaschine das Bad ist nicht groß genug. Es handelt sich auch nicht um einen Studentenkomplex, sondern um ein normales Wohnhaus. Das natürlich teilweise von jungen bereits arbeitenden Leuten und Studenten bewohnt wird ist aber kein Studentenheim. Es handelt sich um ein 5 Stöckiges Wohnhaus und betroffen sind wie eben bereits erwähnt nur diese "paar" Wohnungen. Natürlich würde ich eine eigene Waschmaschine bevorzugen ich musste aber meine alte verkaufen aufgrund dieser Lage.

Bzw welche möglichkeiten es gibt diese Maschine zu umgehen sind mir sehr bewusst. Mir geht es darum, ob es eine Abzocke ist bzw rechtens so viel für einen Waschgang zu verlangen. In den Waschsalons der Innenstadt würde man 3€ zahlen für ein 2h Program.

Freunde in der gleichen Situation zahlen 2€ für egal welchen Waschgang und andere sogar garnichts für die Benützung ihrer Gemeinschafts Waschmaschine. Das hat mich dann doch noch etwas stutziger gemacht.


Ich möchte hier jetzt bitte keinen Streit entfachen nur eine klare Antwort. Ich danke denjenigen die mir bereits gute Ratschläge gegeben haben.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
inibini05
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von inibini05):
Gibt noch 15 weitere Wohnungen in diesem Gebäude die auf diese Waschmaschine angewiesen sind.

Um welche Art von Wohnungen handelt es sich, 15 Haushalte und eine Waschmaschine?



5 Stöckiges Wohnhaus. Es sind nur Wohnungen betroffen die WG tauglich sind. Alle anderen werden nur an Familien vermietet.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Wenn er eine Waschmaschine aufstellt, darf er damit keinen Gewinn erzielen.

Selbstverständlich darf ein Vermieter mit der Mietsache Gewinn erzeilen.

Hier gehts um Betriebskosten. Damit darf er keinen Gewinn erzielen. Man mietet eine Wohnung um zu schlafen, zu kochen, zu waschen. Wenn ein Waschkeller vorhanden ist, können alle Mieter ihn genauso nutzen wie das Treppenhaus.
--
Was praktisch tun?
Verlangen Sie Sie kostendeckende Waschmünzen vom Vermieter. 50 Cent pro Waschgang wäre angemessen, damit dürften Strom und Wasser abgegolten sein. Das Geld kriegt nicht er, sondern die Mietergemeinschaft über die Nebenkosten. Einen vernünftigen Münzmechanismus. Ohne dieses schikanöse Strom-aus. Sie haben hier sicherlich ein Recht auf Mietminderung, teilen Sie dem Vermieter m8t dass Sie hier nur noch unter Vorbehalt zahlen. Aber ohne Anwalt oder Mieterverein würde ich noch nicht den Dauerauftrag kürzen.

-- Editiert von Burkhard-Coesfeld am 13.06.2017 17:37

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Wie hoch schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass der Vermieter für seine Abzock-Waschmaschine einen separaten Wasserzähler und einen separaten Stromzähler installiert hat. 1 %? 0,1 %?
Das braucht er nicht!
Die Wasser und Stromkosten der Mieter müssen ermittelt werden, nicht die Wasser und Stromkosten des Vermieters. Ob hier Strom und Wasser zweimal berechnet werden ist reine Spekulation.


Die steckdosen im Keller laufen auf Allgemeinstrom, wenn es nur eine Gemeinschaftswaschmaschine gibt. Alles andere ist krass unwahrscheinlich. Letztlich klaut der Vermieter der Hausgemeinschaft Strom für seinen kleinen Waschsalon behaupte ich mal. Das könnte auch strafrechtlich relevant sein.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
inibini05
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Du hast bei Anmietung etwas gemietet. Die erste Frage wäre zunächst einmal, ob du überhaupt das Recht auf die Benutzung einer Gemeinschaftswaschmaschine gemietet hast. Dazu solltest du den Mietvertrag anschauen, ob dazu etwas drinnen steht. Wenn nicht, dann wird's nämlich an der Stelle schon problematisch. Es ist möglich, dass aufgrund des Zustandes bei der Anmietung und z.B. der Wohnungsbesichtigung auch ohne explizite mietvertragliche Regelung die Benutzung einer Gemeinschaftswaschmaschine mitvermietet wurde. Aber sicher ist das nicht.

Nehmen wir mal an, dass die Antwort auf die erste Frage positiv ausfällt und eine Waschmaschinenmitnutzung mitvermietet wurde (entweder mietvertraglich vereinbart oder konkludent). Dann schließt sich die zweite Frage an, zu welchen Preisen diese Waschmaschine mitgenutzt werden darf. Ohne explizite Regelung würde ich von ortsüblichen Preisen ausgehen. Und dann müsstest du mal in der Gegend herumschauen, was die Gemeinschaftswaschmaschinen in anderen Wohnhäusern so kosten. Der Vergleich mit dem Waschsalon ist auch möglich. Aber dort fallen ja z.B. auch Kosten für Reinigung und Miete der Räume an. Dies zahlt der Mieter hier ja vermutlich bereits über die Nebenkosten. Von daher sollte die Waschmaschinennutzung hier irgendwo unterhalb der Gebühren eines Waschsalons liegen.




Vielen Dank für diese Antwort die war schon mal sehr hilfreich. Im Mietvertrag ist zur Benützung der Waschmaschine nichts vorhanden leider. Andere Wohnhäuser mit so einer Waschmaschine zahlen teilweise garnichts für die Nützung und andere wiederum 2€ pro Waschgang bzw werden in den Waschsalons 3€ für 2h verlangt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Vielleicht ein Hinweis: "andere zahlen für die Nutzung einer Waschmaschine gar nichts," dem ist doch nicht so. Dann zahlen es alle Mieter, auch die, die die Waschmaschine gar nicht benutzen. Das ist ja wohl keine Lösung.

Ich würde überprüfen, bei der Nebenkostenabrechnung, inwieweit da die Allgemeinheit belastet wird. Das geht natürlich nicht. Aus dem Allgemeinstrom kann man sehr gut anhand der Märkchen rausrechnen, wieviel der Waschmaschinennutzer zahlt und deshalb eben nicht zusätzlich zu berücksichtigen ist. Ansonsten, woanders waschen, wenn es denn preiswerter ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von inibini05):
Im Mietvertrag ist zur Benützung der Waschmaschine nichts vorhanden leider.
Das hatte ich befürchtet. Problem: Jetzt müsstest du erstmal diskutieren, ob du ein Recht auf diese Waschmaschinennutzung hast. Andernfalls könnte der Vermieter dir die Benutzung nämlich schlicht untersagen. Daher würde in dem Fall der reinen Duldung ein Vorgehen gegen den Vermieter möglicherweise kontraproduktiv sein.

Ob das Recht auf Nutzung vorhanden ist, müsste man im Detail prüfen. Anhaltspunkte wären, wie andere schon geschrieben haben, die Frage der Abrechnung der Verbrauchskosten oder z.B. der Nebenkosten (Reinigungskosten z.B.) für diese Waschmaschine. Du könntest also versuchen zu prüfen, ob du in deiner Nebenkostenabrechnung irgendwelche Kosten für diesen Waschraum bezahlst. Wenn ja, dann würde ich mindestens solange ein Recht auf Nutzung sehen, wie ein Teil dieses Kosten in deinen Nebenkosten abgerechnet werden.

Und dann wäre es meiner Meinung nach so, dass die Vermieterin da keine Wucherpreise verlangen darf. Sie darf Gewinn machen, sie darf auch eine Rücklage für Reparaturkosten bilden. Aber die Grenzen sind dann meiner Meinung nach bei der Ortsüblichkeit. Und die wird u.a. davon abhängen, was alles in der Waschgebühr enthalten ist. Sprich ob da Nebenkosten mit abgedeckt werden oder ob die eh schon anderweitig auf die Bewohner umgelegt werden.

Sorry, du willst eine einfache Antwort. Die kann ich aber zumindest nicht so geben, dass du damit zufrieden sein wirst. Am einfachsten ist es natürlich immer, einfach alles zu zahlen, was der Vermieter will. Damit hast du am wenigsten Stress. Ist aber natürlich auch am teuersten. Und wenn du weniger zahlen wirst, musst du halt genau prüfen und dann mit möglichst konkreten Argumenten und Zahlen beim Vermieter vorsprechen.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Ich halte die Antwort von cauchy für falsch. Die Waschmaschine war bei Ihrem Einzug vorhanden und ist damit mitvermietet. Der Vermieter kann zwar die laufenden Kosten von den Nutzern über Waschmünzen kassieren und sie den Nichtnutzern im Haus so erstatten über die Betriebskosten, aber er kann keinen ortsüblichen Preis für Waschgänge verlangen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Ich halte die Antwort von cauchy für falsch. Die Waschmaschine war bei Ihrem Einzug vorhanden und ist damit mitvermietet.
Ich habe mich offensichtlich nicht klar genug ausgedrückt. Ich habe in meinen Posts keine Wertung darüber abgegeben, ob die Benutzung der Waschmaschine mitvermietet wurde. Ich habe nur festgestellt, dass dazu offenbar nichts im schriftlichen Mietvertrag steht und dass meiner Meinung nach zumindest solange ein Benutzungsrecht existieren dürfte, wie Nebenkosten der Waschmaschine in der NK-Abrechnung auftauchen.

Offen bleibt zumindest bei mir die Frage, ob der Vermieter die Benutzung verbieten darf, wenn dem nicht so ist. Wenn er es darf, dann erübrigt sich jegliche Diskussion über die Gebühren. Und ob er es darf, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, d.h. ob ein Mietinteressent aufgrund der Wohnungsanzeige, der Besichtung und allen anderen Umständen von einer mitvermieteten Waschmaschinennutzung ausgehen durfte. Zumindest mal würde ich es für riskant halten, bei nicht eindeutigen Verhältnissen die ganz große Welle zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
inibini05
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von inibini05):


Sorry, du willst eine einfache Antwort. Die kann ich aber zumindest nicht so geben, dass du damit zufrieden sein wirst. Am einfachsten ist es natürlich immer, einfach alles zu zahlen, was der Vermieter will. Damit hast du am wenigsten Stress. Ist aber natürlich auch am teuersten. Und wenn du weniger zahlen wirst, musst du halt genau prüfen und dann mit möglichst konkreten Argumenten und Zahlen beim Vermieter vorsprechen.


Diese Antwort war sehr hilfreich und einfach. Danke schon mal dafür :) Das es mit Aufwand verbunden ist hat mit der Antwort nichts zu tun also keine Sorge deshalb. Ich gehe diesen Mehraufwand aber gerne ein, da es nicht nur mich sondern auch andere Mieter betrifft. Ich wollte mich einfach nur mal vorinformieren, ob wir überhaupt eine Chance haben recht zu bekommen oder alles nur vergebene Liebesmühe wäre und wir komplett im Unrecht sind. Bin zum ersten Mal in so einer Situation, deshlab erst eine Vorrecherche und jetzt gehts dann zum Mieterschutz mit Mietvertrag. Aber vielen Danke nochmals für die Hilfe! Es hat mir wirklich sehr geholfen. :)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Offensichtlich war es doch so, so schreibt es die Fragestellerin in ihrem ersten Post: wohnung ohne Waschmöglichkeit gemietet, Vermieter stellt Waschmaschine im keller zur Verfügung und erklärt was die Chips kosten. Klare Sache. Mitvermietet. Teil der Mietsache. Nur laufende Kosten dürfen umgelegt werden, keine Reparaturkosten. Sonst wird demnächst noch eine Treppenhaus-Maut fällig oder was? Mit der Begründung im Mietvertrag ist das Treppenhaus nicht als Teil der Mieträume erwähnt.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Mitvermietet. Teil der Mietsache. Nur laufende Kosten dürfen umgelegt werden, keine Reparaturkosten.

Rechtliche Grundlage ohne das es im Mietvertrag erwähnt wird?
Vermutlich die Gleiche, wie für den Kaffeeautomat im Gemeinschaftsraum mit Münzeinwurf, oh Mist da findet man sogar Urteile im Netz dazu, und die passen gar nicht zu dem Post.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Das Treppenhaus wird üblicherweise auch nicht erwähnt im Mietvertrag, weil es nach Treu und Glauben einfach selbstverständlich ist, dass es Teil der Mietsache ist, wenn man eine Wohnung in einem Obergeschoss mietet. Ein Kaffeeautomat ist mit einem Waschkeller ja wohl sowas von unvergleichbar. Waschen muss jeder, und zwar mit Waschmaschine, diese Idee mit der Handwäsche, die irgendwer weiter oben hatte, ist ja wohl auch das allerletzte.

Und hier gilt eben auch Treu und Glauben zwischen Vertragspartnern, wenn eine Waschmaschine da ist und ein Waschkeller, darf man sie benutzen, trotz aller winkeladvokatischen Vermieterideen, dass müsse auch noch extra im Mietvertrag stehen, und wenn nicht, könnten Gebühren fällig werden ...

Der einzige, der hier übrigens ein paar entsprechende Urteile verlinkt hat, bin ich ... Siehe oben. Oder hier einfach nochmal:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/waschen-und-trocknen-der-waesche-in-der-mietwohnung-was-13-entzug-der-nutzung-einer-waschkueche-oder-eines-trockenbodens_idesk_PI17574_HI2052716.html

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