Gemeinsamer Mietvertrag, Partner bleibt wohnen

11. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
svenwinkler
Status:
Frischling
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Gemeinsamer Mietvertrag, Partner bleibt wohnen

Hallo,
folgende Situation stellt sich ein:
A und B mieten bei den Eltern von A eine Immobilie.
A und B trennen sich. A wird in der Wohnung wohnen bleiben und B sucht sich eine eigene Wohnung.

Müssen A und B den Mietvertrag regulär kündigen, oder kann B verlangen dass der Mietvertrag abgeändert wird, da A ja in jedem Fall in der Wohnung wohnen bleibt?

Ist es rechtens, wenn der Vertrag gekündigt wird, B ist bereits ausgezoen zahlt aber noch 3 Monate miete, das eine dritte Person in die Wohnung einzieht? Wer hat das Hausrecht?

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12 Antworten
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#1
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guest123-2170
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Lehrling
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#2
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
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#3
 Von 
guest123-2170
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Lehrling
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#4
 Von 
svenwinkler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

+++ das eine dritte Person in die Wohnung einzieht? +++

Eine Person, die zahlt ?


Nein! Die Person zahlt nicht.

Es ist aber definitiv, dass die eine Person, dessen Eltern die Wohnung gehört da wohnen bleibt. Nun möchte ich aber nicht noch 3 Monate zahlen wenn A eh da wohnen bleibt und ein neuer Mietvertrag geschlossen werden muss. Wenn auch nur einen formellen.

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#5
 Von 
guest123-2170
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Lehrling
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#6
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
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Bachelor
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#7
 Von 
svenwinkler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass A und B kündigen. Aber kann A die drei Monate aussitzen, und auf kosten von B wohnen bleiben, und dann im Anschluss einen neuen Mietvertrag mit den Vermietern eingehen?

Kann B A auf die hälfte der zu zahlenden Miete verklagen, wenn A sich weigert?

-- Editiert von svenwinkler am 11.12.2008 22:16

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#8
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
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#9
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
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#10
 Von 
svenwinkler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Halbgott, für deine Hilfe!

Also ich habe sonst immer die komplette Miete gezahlt. Nun möchte ich nur noch die hälfte Zahlen.
Mein Ziel ist es das Sie mich aus dem Mietvertrag entlassen. Andernfalls würde ich halt regulär kündigen, aber dann nur noch die 1/2 Miete zahlen wollen. Wäre das ok? Wenn meine Ex nichtdie 1/2 Miete zahlt, muss ich dafür aufkommen, aber ich könnte mir dann das Geld von meiner Ex einklagen, richtig?

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#11
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
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#12
 Von 
svenwinkler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, aber ich will da ja garnicht mehr wohnen! Bis ende Januar habe ich alle meine Sachen raus. Und am liebsten würde ich ab dann keine Miete mehr zahlen müssen. Und wenn, nicht die komplette.

Ist es definitiv so, das wenn 2 Menschen einen Mietvertrag unterschreiben zwar jeder für jeden Haftbar ist, aber der, der alles zahlen musste den anderen verklagen kann?

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