Gemeinsam im mietvertrag

8. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb494827-30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsam im mietvertrag

Ich bin im 10/ 2017 mit ihm in eine Wohnung gezogen bis hier lief such alles gut bis unsere Vermieter mir eine Mahnung gaben in der stand das wir in 10 Monaten 5600€ mietschulden gemacht haben dies war vor 2 Wochen. Ich hab mich sofort getrennt die Wohnung so umgeräumt das es jetzt eine wg ist
Das heißt das meine kleinkind3r nur leiden.....er ist nicht der vater.
Seitdem erlebe ich die Hölle auf Erden nur Streit Zicken ich muss meine Kids ruhig halten damit er und seine 17 jährige Tochter ausschlafen können.
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt ihn rauszubekommen
Abgesehen das er verrückt ist kifft er in der Küche und fängt früh an zu saufen. Bitte kann mir jemand ernsthaften Rat geben
Ich mag einfach nicht mehr


Verzweifelte Grüsse Aniko

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Die Fragte der Möglichkeiten, ihn rauszubekommen, dürfte sich erübrigen. Weil der Vermieter die Möglichkeit hat, alle herauszubekommen, bei dem Zahlungsverhalten.

Wie wärs mit suchen einer neuen Wohnung, ehe eine negative Auskunft über Zahlungsverhalten da ist?

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von fb494827-30):
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt ihn rauszubekommen


Die Frage hat sich doch erledigt, denn wenn keiner den Mietrückstand zahlt müssen alle ausziehen.

Zitat (von fb494827-30):
Bitte kann mir jemand ernsthaften Rat geben
Ich mag einfach nicht mehr


Dann 1. den Mietrückstand zahlen und 2. den Mietvertrag gemeinsam kündigen. Im E-Fall ihn auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung verklagen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass Sie nicht arbeiten?
Tja schlimm wird sein, dass Sie mit drinhängen. Wie haben Sie das denn mit den Mietzahlungen so geregelt im gemeinschaftlichen Zusammenleben?

Es ist im übrigen ungewöhnlich, dass ein VM 10 Monate wartet.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb494827-30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist so das er meist überweisen wollte nur ein paar mal ich
Und ich zahle seitdem ich diese Info habe die Rückstände zurück so gut ich kann doch ich bin berufstätig

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von fb494827-30):
Es ist so das er meist überweisen wollte nur ein paar mal ich
Und ich zahle seitdem ich diese Info habe die Rückstände zurück so gut ich kann doch ich bin berufstätig


Nehmen Sie sich einen Anwalt und zwar ganz schnell a) um aus dem Vertrag zu kommen und b) um Ihre Forderung gegenüber dem LG geltend zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Also nicht mal ansatzweise eine geordnete Haushaltsführung. Wenn der Vermieter Dich eventuell würde behalten wollen, das kann man nur durch Verhandlungen herausfinden, dann müsstest Du auf jeden FAll die Miete voll übernehmen und im Zweifel auch die Rückstände. Und dann hättest Du den Mann und seine Tochter noch nicht draußen. Da ist ein Gerichtsentscheid erforderlich, das dauert. Bringt Dich nicht weiter, m.E.

Mehr Sinn würde es wohl machen, sich eine eigene Bleibe zu suchen, und zwar ganz schnell. Ausziehen, lieber ein Ende mit Schrecken .....Natürlich baust Du Schulden auf, so oder so. Bitte, such sofort eine Beratungsstelle auf. Etwa die Frauenvereine, die es ja inzwischen flächendeckend gibt, eventuell einen Anwalt (würde ich empfehlen), der vielleicht auch mit dem Vermieter verhandeln kann. Nur eines dürfte ganz klar sein: ein Bissele Rückstände zahlen, die Umgestaltung zu einer WG, das hilft gar nichts. Mit der Taktik landet Ihr alle in absehbarer Zeit unter der Brücke.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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