Gekündigter Mieter meidet jeglichen Kontakt und zieht nicht aus

25. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
shatter123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Gekündigter Mieter meidet jeglichen Kontakt und zieht nicht aus

Hallo,

und zwar haben wir in einer Wohnung Eigenbedarf angemeldet, die Räumungsfrist läuft zum 1.07 aus,
zusätzlich gab es auch noch zwei fristlose Kündigungen aufgrund von Zahlungsverzug, die Frist ebenfalls zum 1.07.

Das Problem ist nun, der Mieter zeigt keine Anstalten dass er überhaupt Anstrengungen zum Umzug unternimmt.

Nun, der 1.07 ist nicht mehr weit weg, und die Zeit unsererseits drängt sehr, ich habe mehrfach versucht Kontakt aufzunehmen um alles so einfach zu klären wie möglich und mir einen Überblick zu verschaffen ob ich Räumungsklage (und die damit verbundenen Kosten) vorbereite, oder ob wir warten oder sogar noch auf Schadensersatz verklagen (Mietkosten für Möbelunterbringung, Ersatzwohnung z.B, ist ja auch erstmal egal).

Eigentlich kann sich der Mieter nichts davon leisten, und weil ich nicht jahrelang auf das Geld für die Räumungsklage von ihm warten will, und er diese sicherlich auch nicht bezahlen will wenn es denn mehrere tausende Euro kostet, dachte ich mir ich schaue mal ob man nicht doch irgendwie eine vernünftige Lösung findet.

Nun reagiert der Mieter aber auf nichts, ich war spontan da und er hat einfach nicht reagiert, obwohl er Zuhause war. (Ich weiß, ist nicht nett ohne Termin und sein gutes Recht nicht zu öffnen, aber bei so ner wichtigen Sache...).

Wie soll ich Kontakt aufnehmen? Ich würde jetzt einen Brief zur Wohnungsbesichtigung aufsetzen aufgrund des Eigenbedarfs, das sollte ja klappen, dann komme ich in die Wohnung und auch ins Gespräch mit ihm, außerdem sehe ich dann ja ob es nach Umzug aussieht oder eher nicht.

Was empfehlt ihr mir? Oder doch eher einfach einen Brief schicken in welchem steht, dass wenn die Wohnung nicht baldig nach der Frist übergeben wird, die Räumungsklage eingeleitet wird, sowie entstehende Schäden letztendlich von ihm getragen werden?

Verzweifle langsam.
Danke euch!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119449 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von shatter123):
und zwar haben wir in einer Wohnung Eigenbedarf angemeldet, die Räumungsfrist läuft zum 1.07 aus,

Naja, nur weil man mal was anmeldet, mus sder Mieter ja noch lange nicht ausziehen.

Man muss nicht nur kündigen, sondern diese Kündigung muss auch zahlreiche Formalien erfüllen, weil sie sonst unwirksam sind. Gerade bei Eigenbedarf gibt es da einiges was schieflaufen kann.

Also hat man was "angemeldet" oder gekündigt? Und welchen Wortlaut hatte diese Kündigung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von shatter123):
aber bei so ner wichtigen Sache


Erst mal nur für Sie wichtig. Der Mieter hat ja eine Wohnung. :/

Zitat (von shatter123):
Wie soll ich Kontakt aufnehmen?
Sie hatten schon die zündende Idee, ein Brief wäre sicher hilfreich. Vielleicht wäre es auch eine gute Idee, dem Mieter den Auszug zu "versüßen", indem Sie ihm die Zahlung eines bestimmten Betrages bei Auszug oder die Übernahme der Umzugskosten oder sowas in Aussicht stellen. Wäre vielleicht einen Versuch wert, denn zahlen werden Sie sowieso, auch eine Räumungsklage ist nicht kostenlos und damit haben Sie auch die Wohnung nicht kurzfristig wieder in Besitz. Sowas kann sich richtig lange hinziehen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
shatter123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von shatter123):
und zwar haben wir in einer Wohnung Eigenbedarf angemeldet, die Räumungsfrist läuft zum 1.07 aus,

Naja, nur weil man mal was anmeldet, mus sder Mieter ja noch lange nicht ausziehen.

Man muss nicht nur kündigen, sondern diese Kündigung muss auch zahlreiche Formalien erfüllen, weil sie sonst unwirksam sind. Gerade bei Eigenbedarf gibt es da einiges was schieflaufen kann.

Also hat man was "angemeldet" oder gekündigt? Und welchen Wortlaut hatte diese Kündigung?


Die Eigenbedarfskündigung habe ich ganz konform mit mehreren Begründungen für den Eigenbedarf geschrieben, dazu natürlich noch dass die Frist bis zum 1.07 gesetzt ist und die Wohnung bis dahin sollte ordnungsgemäß übergeben worden sein, habe mir dabei ein Vorbild an Mustereigenbedarfskündigungen genommen.
Dazu gab es noch zwei fristlose Kündigung Anfang Mai, und eine zweite Anfang Juni, mit Frist zum 1.07, also sollten die Kündigungen nicht der Scheitergrund sein.


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
shatter123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Zitat (von shatter123):
aber bei so ner wichtigen Sache


Erst mal nur für Sie wichtig. Der Mieter hat ja eine Wohnung. :/

Zitat (von shatter123):
Wie soll ich Kontakt aufnehmen?
Sie hatten schon die zündende Idee, ein Brief wäre sicher hilfreich. Vielleicht wäre es auch eine gute Idee, dem Mieter den Auszug zu "versüßen", indem Sie ihm die Zahlung eines bestimmten Betrages bei Auszug oder die Übernahme der Umzugskosten oder sowas in Aussicht stellen. Wäre vielleicht einen Versuch wert, denn zahlen werden Sie sowieso, auch eine Räumungsklage ist nicht kostenlos und damit haben Sie auch die Wohnung nicht kurzfristig wieder in Besitz. Sowas kann sich richtig lange hinziehen.


Bei dem "Der Mieter hat ja eine Wohnung" musste ich wirklich lachen.

Also ja, natürlich fehlen noch mehrere Monatsmieten, vielleicht kann man diese erlassen, aber dafür brauche ich trotzdem erstmal Kontakt zum Mieter, welcher verweigert wird, seinerseits.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von shatter123):
Die Eigenbedarfskündigung habe ich ganz konform mit mehreren Begründungen für den Eigenbedarf geschrieben, dazu natürlich noch dass die Frist bis zum 1.07 gesetzt ist und die Wohnung bis dahin sollte ordnungsgemäß übergeben worden sein, habe mir dabei ein Vorbild an Mustereigenbedarfskündigungen genommen.
Dazu gab es noch zwei fristlose Kündigung Anfang Mai, und eine zweite Anfang Juni, mit Frist zum 1.07, also sollten die Kündigungen nicht der Scheitergrund sein.


Bei den Wust an "Formalkündigungen" die es im WWW gibt, würde ich da schon mal genauer hinterfragen, ob die Eigenbedarfskündigung wirklich greift.

Bezgl. der Kündigung aufgrund Zahlungsverzuges ... Anfang Mai? na ja die würde wohl nicht greifen, wenn er erst im Mai säumig wurde, bei der von Juni sieht es natürlich anders aus, weil da dann zwei MM im Rückstand waren, aber auch hier kann er durch Zahlung noch heilen, ihn dann mit ner ordentlichen vor die Tür zu setzen würde schwierig.

Der Mieter scheints gelassen zu nehmen, Sie sollten hier evtl optional einen Anwalt hinzunehmen, da es wohl etwas pressiert. Ordentliches Räumungsverfahren vor Gericht dürfte mindestens drei Monate dauern, im Zweifel etwas länger, mein Rat: Holen Sie einen Anwalt ins Boot.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von shatter123):
also sollten die Kündigungen nicht der Scheitergrund sein.
Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber das ist möglicherweise etwas zu optimistisch. Zumindest ist das hier
Zitat (von shatter123):
noch dass die Frist bis zum 1.07 gesetzt ist
und das hier
Zitat (von shatter123):
Dazu gab es noch zwei fristlose Kündigung Anfang Mai, und eine zweite Anfang Juni, mit Frist zum 1.07
ist beides Murks. Eine fristlose Kündigung wirkt sofot, da gibt es maximal eine sogenannte Ziehfrist aber keine Kündigungsfrist. Und die Eigenbedarfskündigung wirkt vermutlich zm 30.6. und nicht zum 1.7. .Zurückgeben muss der Mieter die Wohnung morgens am 2.7. .

Das alleine muss jetzt kein riesen Drama werden. Aber an anderen Stellen der Kündigung können solche Spitzfindigkeiten durchaus relevant sein.

Ich persönlich würde schonmal einen Anwalt für Mietrecht raussuchen und mit diesem einen Termin für nächste Woche vereinbarn. Ich wage zu behaupten, dass du diesen Termin brauchen wirst. Einen Brief an den Mieter kannst du natürlich auch schreiben, aber das ist rechtlich nicht wirklich notwendig. Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung zurückzugeben. Der Vermieter muss letztlich nur bereitstehen, und die Wohnung dann auch zurücknehmen.

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#7
 Von 
shatter123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von shatter123):
Die Eigenbedarfskündigung habe ich ganz konform mit mehreren Begründungen für den Eigenbedarf geschrieben, dazu natürlich noch dass die Frist bis zum 1.07 gesetzt ist und die Wohnung bis dahin sollte ordnungsgemäß übergeben worden sein, habe mir dabei ein Vorbild an Mustereigenbedarfskündigungen genommen.
Dazu gab es noch zwei fristlose Kündigung Anfang Mai, und eine zweite Anfang Juni, mit Frist zum 1.07, also sollten die Kündigungen nicht der Scheitergrund sein.


Bei den Wust an "Formalkündigungen" die es im WWW gibt, würde ich da schon mal genauer hinterfragen, ob die Eigenbedarfskündigung wirklich greift.

Bezgl. der Kündigung aufgrund Zahlungsverzuges ... Anfang Mai? na ja die würde wohl nicht greifen, wenn er erst im Mai säumig wurde, bei der von Juni sieht es natürlich anders aus, weil da dann zwei MM im Rückstand waren, aber auch hier kann er durch Zahlung noch heilen, ihn dann mit ner ordentlichen vor die Tür zu setzen würde schwierig.

Der Mieter scheints gelassen zu nehmen, Sie sollten hier evtl optional einen Anwalt hinzunehmen, da es wohl etwas pressiert. Ordentliches Räumungsverfahren vor Gericht dürfte mindestens drei Monate dauern, im Zweifel etwas länger, mein Rat: Holen Sie einen Anwalt ins Boot.


Also ja, es ist natürlich schwierig alles im Detail zu erklären, aber der Mieter hatte 2 MM Verzug vom April und Mai 2018, bekam die erste fristlose Kündigung, daraufhin zahlte er für den April, woraufhin die erste fristlose Kündigung "ausgehebelt" wurde. Der Juni kam, auch den zahlte er nicht, also war er wieder mit dem Mai und dem Juni im Verzug, dann kam die zweite fristlose Kündigung, ich kenne mich nicht genau mit den Wortlauten aus und es kann mir passieren dass ich diese hier dann falsch verwende, jedoch gibt es ja diese 14-tägige "Frist", welche ich auf 4 Wochen gehoben habe, eben auf den 01.07. So ist der Stand.

Ob der Mieter nun irgendwas neues sucht oder was er versucht weiß ich ja nicht, da kein Kontakt seinerseits.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
shatter123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von shatter123):
also sollten die Kündigungen nicht der Scheitergrund sein.
Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber das ist möglicherweise etwas zu optimistisch. Zumindest ist das hier
Zitat (von shatter123):
noch dass die Frist bis zum 1.07 gesetzt ist
und das hier
Zitat (von shatter123):
Dazu gab es noch zwei fristlose Kündigung Anfang Mai, und eine zweite Anfang Juni, mit Frist zum 1.07
ist beides Murks. Eine fristlose Kündigung wirkt sofot, da gibt es maximal eine sogenannte Ziehfrist aber keine Kündigungsfrist. Und die Eigenbedarfskündigung wirkt vermutlich zm 30.6. und nicht zum 1.7. .Zurückgeben muss der Mieter die Wohnung morgens am 2.7. .

Das alleine muss jetzt kein riesen Drama werden. Aber an anderen Stellen der Kündigung können solche Spitzfindigkeiten durchaus relevant sein.

Ich persönlich würde schonmal einen Anwalt für Mietrecht raussuchen und mit diesem einen Termin für nächste Woche vereinbarn. Ich wage zu behaupten, dass du diesen Termin brauchen wirst. Einen Brief an den Mieter kannst du natürlich auch schreiben, aber das ist rechtlich nicht wirklich notwendig. Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung zurückzugeben. Der Vermieter muss letztlich nur bereitstehen, und die Wohnung dann auch zurücknehmen.


Du wirst Recht haben, ich kenne die genauen Begrifflichkeiten nicht, jedoch gibt es ja in der Regel diese 14-tägige Frist, in der der Mieter die Wohnung übergeben muss (sollte). Das meinte ich an der Stelle mit der Frist, nicht irgendeine vertragliche Frist.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von shatter123):
aber der Mieter hatte 2 MM Verzug vom April und Mai 2018, bekam die erste fristlose Kündigung, daraufhin zahlte er für den April, woraufhin die erste fristlose Kündigung "ausgehebelt" wurde.
Nein, wurde sie nicht. Erst wenn der komplette Mietrückstand ausgeglichen wird, ist die fristlose Kündigung hinfällig. Eine Teilzahlung reicht nicht aus.

Es macht aber nun auch keinen wirklichen Sinn, an allen Details deiner Schreiben herumzunörgeln. Aber vielleicht reift bei dir die Erkenntnis, dass Mietrecht kein ganz so leichtes Thema ist. Wenn der Mieter nicht auszieht, solltest du einen Fachmann kontaktieren.

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