Hallo
Dürfen meine ehemaligen Vermieter und dereb Freunde meine noch dort vorhandenen Gegenstände durchsuchen ?
MfG
Hans
Gegenstände
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatDürfen meine ehemaligen Vermieter und dereb Freunde meine noch dort vorhandenen Gegenstände durchsuchen :
Was ist darunter zu verstehen? Wo liegen die Sachen?
Wenn der MIeter Dinge in der Wohnung zurückläßt und den Besitz daran aufgegeben hat, muss der Vermieter doch schauen, was Müll ist und was man noch aufheben muss. Eventuell noch Vermieterpfandrecht geltend machen.
Eventuell ja oder auch nein.
Kommt darauf an, wo genau "dort" ist und auf die restlichen Details des Sachverhalts.
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Ok
Meine Sachen sind noch dort und morgen sollte ich die Dinge abholen. Das war auch mit dem Vermieter so abgesprochen aber er hat seine Meinung geändert.
Bei meinem Auszug haben sie versucht meine Reisetasche zu durchwühlen. Ich habe die vermutung dass wenn ich den Rest abhole, dass sie alles durchwühlen werden.
Nun bin ich etwas ratlos wass ich machen soll wenn der Fall eintritt und was der ehemalige Vermieter darf und was nicht.
Der Vermieter hat gesagt dass er ohne meines Wissens und ohne Ankündigung in das gemietete Zimmer geht und seine Frau hat danach auch Lautsprecher und Kleinigkeiten entwendet, und ich weiß auch wo sie liegen daher ist die Beweislage umstritten. Daraufhin habe ich dann den Mietvertrag fristlos gekündigt und beim Auszug wollten sie meine Sachen durchsuchen. Nun ist die Frage was ich nun tun kann und was die Polizei kann
ZitatDaraufhin habe ich dann den Mietvertrag fristlos gekündigt :
Der Mietvertrag ist also beendet, wurde auch der Schlüssel zurückgegeben?
ZitatMeine Sachen sind noch dort und morgen sollte ich die Dinge abholen. :
D.h. die Mietsache ist noch nicht geräumt.
Wurde der Schlüssel zurückgeben, darf der Vermieter in das Zimmer, die Sachen stehen in seinem Zimmer.
Wurde der Schlüssel nicht zurückgegeben, darf der Vermieter nicht in das Zimmer, die Sachen stehen nicht in seinem Zimmer.
ZitatDer Vermieter hat gesagt dass er ohne meines Wissens und ohne Ankündigung in das gemietete Zimmer geht und seine Frau hat danach auch Lautsprecher und Kleinigkeiten entwendet :
Das kann man wie beweisen? Vorallem, wie beweist man das Eigentum an dem Lautsprecher und den Kleinigkeiten.
Wenn der Schlüssel noch nicht zurückgegeben wurde: ist das Hausfriedensbruch.
Wenn der Schlüssel schon zurückgegeben wurde: ist das sein gutes Recht in das Zimmer zu gehen, ist ja seins, weil das Zimmer - ohne zu räumen - zurückgegeben wurde.
ZitatIch habe die vermutung dass wenn ich den Rest abhole, dass sie alles durchwühlen werden. :
Warum sind überhaupt noch Dinge dort, wenn doch fristlos gekündigt wurde?
ZitatDürfen meine ehemaligen Vermieter und dereb Freunde meine noch dort vorhandenen Gegenstände durchsuchen ? :
Dürfen würde ich mit müssen ersetzen. Wenn das Mietverhältnis beendet ist, der Mieter ausgezogen, dennoch Gegenstände sich in der Wohnung befinden, würde ich als VM natürlich die zurückgelassenen Gegenstände durchsuchen, um auszuschliessen, dass sich evtl. Goldbarren, ein Rembrandt o.ä. in der Wohnung befinden.Die Durchsuchung würde ich nicht ohne Zeugen durchführen.
-- Editiert von Banane123 am 31.08.2017 09:28
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