Gartenpflege

8. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Essener45
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)
Gartenpflege

Hallo Zusammen,

in meinem Mietvertrag steht ein Satz wie folgt (Zitat): "Im Frühjahr wir ein gemeinsamer Gartentag mit ca 3 Arbeitszeit abgehalten. Ersatzweise werden 120€ abgerechnet."

Meine Frage zu dem Thema. Ist so etwas rechtens?

Mein Problem an der Sache ist eigentlich nicht der Gartentag an sich, sondern eher folgende Email seitens meines Vermieters:

"Guten Tag Herr ...,
recht kurzfristig hat die Hausverwaltung einen Gartentag für den nächsten Samstag, den 13.4.2013 um 10:00 Uhr angesetzt und diesen Termin erst jetzt in der Protokollierung der Eigentümerversammlung kommuniziert.

Zur Vermeidung unnötiger Kosten wäre es schön, wenn Sie an diesem Tag teilnehmen könnten.

Biss um kurze Info, ob es zeitlich passt."

Ich empfinde es als recht unverschämt, ohne eine Absprache mir einen gewissen Tag vorzuschreiben und dieses noch so kurzfristig (Email kam diesen Sonntag).

Kann mir ein Tag bestimmt werden, an dem ich die Arbeit verrichten soll? Und wenn ja, mit so einer kurzen Frist (6 Tage)?

Viele Grüße
McDin


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119540 Beiträge, 39736x hilfreich)

quote:
in meinem Mietvertrag steht ein Satz wie folgt (Zitat): "Im Frühjahr wir ein gemeinsamer Gartentag mit ca 3 Arbeitszeit abgehalten. Ersatzweise werden 120€ abgerechnet."

Das würde ich so lesen:
1. 120 EUR für 3h erscheinen mir unangemessen.
2. Steht da irgendetwas von Anwesenheitspflicht des Mieters?
3. Ist die Klausel in den normalen Klauseln enthalten oder eine seperate Vereinbarung?



quote:
und diesen Termin erst jetzt in der Protokollierung der Eigentümerversammlung kommuniziert.

Wenn der Termin in der Protokollierung der Eigentümerversammlung kommuniziert wurde, war er auch schon denknotwendigerweise in der Eigentümerversammlung kommuniziert worden, das das Protokoll ja nur widergibt was dort vorging.



Wenn man mal davon absieht, das sich der Zugang einer Mail nicht nachweisen lässt wenn der Empfänger nicht bestätigt, sollte die Frist angemessen sein.
Üblicherweise wären das 14 Tage.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
Essener45
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

erst mal vielen Dank für die Antwort. Ich habe es trotz kurzfristigem Termin letztes Jahr geschafft an dem Termin war zu nehmen.

Dieses Jahr habe ich leider um anderthalb Stunden verschlafen und die anderen Bewohner waren bereits mit der Arbeit fertig, sodass ich nichts mehr machen konnte. Habe bei der Hausverwaltung extra noch nachgefragt.

Wie sieht das jetzt aus? Muss ich anteilig bezahlen (60€), gar nicht, oder voll?

Hoffe für einen guten Ratschlag!

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Was heißt denn nun konkret "3 Arbeitszeit"?

Wenn es so vertraglich vereinbart ist, dass bei Abwesenheit die Leistung in Geld zu erbringen ist, dann ist es so sicher auch korrekt.

quote:
Dieses Jahr habe ich leider um anderthalb Stunden verschlafen


Ich denke, der Termin ist erst am 13.4., oder gab es schon einen weiteren in diesem Jahr?
Außerdem fehlt die Antwort darauf, ob der Termin in der Eigentümerversammlung besprochen wurde.

Im Kleingartenverband ist es übrigens auch nicht anders, dass so ein Termin mitgeteilt wird, vorher erfährt man die Termine schon in der Jahresversammlung, und fertig. Da wird nicht drüber diskutiert.

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#4
 Von 
Essener45
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass drei Stunden gemeint sind.

Ja, es gab dieses Jahr einen neuen Termin.

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