Guten Tag,
Ich habe ordnungsgemäß Ende des letzten Monats meine Mietwohnung zum 01.09.2018 gekündigt und nun ist mein Vermieter der Meinung ich hätte meinen Garten (ca. 10 Quadratmeter Rasenfläche und eine Hecke) nicht ordnungsgemäß gepflegt und will nun wöchentlich auf meine Kosten einen Gärtner kommen lassen. Ich habe ihm angeboten den Garten bis zur Wohnungsübergabe nach seinen Wünschen instand zu halten, doch das lehnt er ab. Er kümmert sich aber auch seit Jahren nicht mehr um die Gartenpflege rund um das Haus und wir Mieter machen das schon immer mit, weil es uns nervt, obwohl wir das nicht müssten und bezahlen auch jährlich einen Hausmeister den noch nie jemand gesehen hat. Auf schreiben mit der Bitte dies zu ändern , reagiert er nie und jetzt kommt er auf einmal so.
Darf er den Gärtner kommen lassen, darf ich diesem den Zutritt verwähren und muss ich das bezahlen?
Mit freundlichen Grüßen
C. G
Gartenpflege Streit
14. Juni 2018
Thema abonnieren
Frage vom 14. Juni 2018 | 13:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gartenpflege Streit
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. Juni 2018 | 14:05
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
ZitatDarf er den Gärtner kommen lassen, darf ich diesem den Zutritt verwähren und muss ich das bezahlen? :
Das hängt davon ab, was zu dem Thema im Mietvertrag vereinbart ist. Ohne Kenntnis davon müsste man raten und das bringt nichts.
#2
Antwort vom 14. Juni 2018 | 14:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Das hängt davon ab, was zu dem Thema im Mietvertrag vereinbart ist. Ohne Kenntnis davon müsste man raten und das bringt nichts.
Im Mietvertrag ist Vereinbart, das der Mieter für die Pflege des Gartens zuständig ist.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. Juni 2018 | 17:51
Von
Status: Unparteiischer (9907 Beiträge, 4487x hilfreich)
Was ist das für ein Garten? Ein Allgemeingarten, der von allen Parteien genutzt wird, oder ein Garten, den nur ausschließlich du nutzen darfst?Zitatdarf ich diesem den Zutritt verwähren :
Und um welche Arbeiten geht es? Sind das regelmäßige Arbeiten wie Rasen mähen oder geht es darum, den Garten neu anzulegen und z.B. eine neue Hecke zu pflanzen?
Hintergrund der Fragen: In einem reinen Mietergarten hast du das Hausrecht genau wie in der Wohnung. Da kann der Vermieter auch nicht einfach eine Putzfrau vorbeischicken, weil es ihm zu dreckig ist. Da müsste er im Zweifel abmahnen, kündigen oder ein Recht zum Putzen einklagen. Alles nichts, was für 3 Monate bis Ende des Mietvertrages sind macht.
Und bei der Frage nach den Arbeiten geht es darum, ob dies Betriebskosten sind oder nicht. Erstere können auf den Mieter umgelegt werden, letztere nur, wenn es eine Beschädigung des Mieters gab. Daher wird die Frage nach der Umlage auf den Mieter auch von der Art der Arbeiten abhängen.
Und jetzt?
Schon
267.993
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
14 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten