Gartennutzung - Miete oder Pacht?

14. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
clubman21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gartennutzung - Miete oder Pacht?

Gelten bei einer mündlich vereinbarten Gartennutzung gegen Entgeld die Kündigungsfristen des Miet- oder des Pachtrechts ?? Danke für die Hilfe.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

es kommt darauf an, wie Sie das Grundstück nutzen. Ich bin übrigens bei Ihrer Frage zu den Kpndigungsfristen davon ausgegangen, dass Sie es zum Lagern von Gegenständen o.ä. nutzen.

MfG Gruwo

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#2
 Von 
clubman21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Der Garten wird wie Eigentum genutzt, dass heisst, er wird bepflanzt, es wurde ein Teich angelegt und es werden auch Sachen abgestellt. Liegt demnach eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten vor, oder gelten die Richtlinien zur Pacht (was für uns ja vorteilhafter wäre) ??

-- Editiert von clubman21 am 15.03.2005 10:10:12

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