Hallo
Durch Zufall habe ich erfahren, dass der Vermieter meiner Garage vor ein paar Wochen gestorben ist.
Leider hat mich niemand informiert. Der Mann lebte alleine in seinem Haus. Nach vielem Rumfragen bei Stadt, Amtgericht hat man mir gesagt, dass ein Nachlassverwalter das Ganze übernommen hat, da bislang die Infragekommenden alle das Erbe ausgeschlagen haben.
Da ich ein Dauerauftrag für die Miete eingerichtet hatte, meinte der Nachlassverwalter das man das so weiterlaufen könnte, bis klar ist was mit dem Haus mit Garage passiert. Vermutlich wird es auf eine Zwangsversteigerung herauslaufen..
Meine Frage ist nun, was passiert, wenn das Haus verkauft wird. Die neuen Besitzer werden mich als Mieter sicher nicht weiter akzeptieren. Leider existiert kein Mietvertrag. Allerdings ist ja an meinen Zahlungen ersichtlich, dass ich die Garage schon fast 8 Jahre nutze.
Wäre um einen fachlichen Rat sehr dankbar.
-- Editiert von Aziabel am 19.05.2018 10:38
Garagenvermieter gestorben - welche Rechte habe ich?
19. Mai 2018
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Frage vom 19. Mai 2018 | 10:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Garagenvermieter gestorben - welche Rechte habe ich?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 19. Mai 2018 | 12:05
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Was soll man Dir in dieser unklaren Situation raten.
Zahle wieter und nutze die Garage weiter bis du von irgendeinem eine anderslautende Nachricht erhälst.
Der hier ja nur mündliche Mietvertrag lässt sich vom neuen Erwerber relativ kurzfristig kündigen, eine Grund dafür braucht es nicht.
Aber solange Dir keine Kündigung zugeht, ändert sich erstmal nichts.
Falls das Vermieter-Konto mal geschlossen wird, solltest Du mit dem Nachlassverwalter die weitere Zahlungsmöglichkeit klären.
Und vorsorglich schon mal checken, wie es mit einer anderen Garage aussieht.
Berry
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