Hallo,
wer muss in einer Mietwohnung den Fußboden erneuern? Vermieter oder Mieter? Grund ist normale Abnutzung nach 12 Jahren. Als die Wohnung übernommen wurde war gar kein Belag drin. Eine Schönheitsreparaturklausel gibt es im Mietvertrag
nicht.
Viele Grüße!
Fußbodenbelag erneuern
22. Oktober 2016
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Frage vom 22. Oktober 2016 | 15:03
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 3x hilfreich)
Fußbodenbelag erneuern
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#1
Antwort vom 22. Oktober 2016 | 16:45
Von
Status: Master (4362 Beiträge, 2285x hilfreich)
ZitatGrund ist normale Abnutzung nach 12 Jahren. Als die Wohnung übernommen wurde war gar kein Belag drin. :
Wer hat den Belag vor 12 Jahren reingelegt? Dem gehört er und der muss ihn auch erneuern.
#2
Antwort vom 22. Oktober 2016 | 19:29
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
ZitatEine Schönheitsreparaturklausel gibt es im Mietvertrag nicht. :
Bodenbeläge gehören auch nicht zu den Schönheitsreparaturen. Diese Arbeiten beschreiben das Streichen von Wänden, Türen &Co.
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#3
Antwort vom 22. Oktober 2016 | 21:32
Von
Status: Unbeschreiblich (120363 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatGrund ist normale Abnutzung nach 12 Jahren. :
Was ist denn das für ein Fußboden der nach 12 Jahren normaler Abnutzung schon abgenutzt ist?
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