Fussbodenbelag - darf man eine Wohnung mit Steinfußboden / Estrich vermieten?

24. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
alleinmitdrein
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Fussbodenbelag - darf man eine Wohnung mit Steinfußboden / Estrich vermieten?

Mir sagte man jetzt bei Besichtigung der Wohnung die wir vermieten möchten, das es nicht legal wäre eine Wohnung mit Steinfussboden also sprich Estrich zu vermieten und es würden sogar Uerteile existieren worin steht das der Vermieter für den Bodenbelag sorgen muss? Stimmt das ? Ist mir völlig neu habe früher auch zur Miete gewohnt und da musste ich mich selbst um den Bodenbelag kümmern. Was stimmt den nu?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Für den Fußbodenbelag 'sorgen' muß ein Vermieter nur, wenn er einen mitvermietet hat.

Aber Du kannst natürlich eine Wohnung auch ohne Fußbodenbeleg (und ohne Tapeten etc.) vermieten.

Kann der Mieter eben seinen eigenen Gschmack voll ausleben.

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Der Vermieter muss dem Mieter die Wohnung in einem Zustand übergeben, der den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung ermöglicht. Dazu gehört auch, dass die Fußböden mit einem entsprechenden Bodenbelag ausgestattet sind. Unerheblich ist dabei, ob es sich um einfachsten PVC-Belag, Teppichboden, Laminat, Fliesen oder was auch sonst handelt.

Wenn aber im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wird, dass die Ausstattung mit Bodenbelägen dem Mieter obliegt, so ist das durchaus zulässig. Wichtig ist hierbei aber, dass das im Rahmen einer Individualvereinbarung und nicht durch eine vorformulierte Klausel geschieht. Außerdem bleiben die Bodenbeläge dann natürlich Eigentum des Mieters und er kann diese bei einem Auszug wieder mitnehmen. Andersrum kann der Vermieter bei Beendigung aber auch verlangen, dass die Bodenbeläge wieder entfernt werden.

Gruß,

Axel



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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Hi Axel,

Wichtig ist hierbei aber, dass das ... nicht durch eine vorformulierte Klausel geschieht.

Wo steht das denn ?

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... es wird wohl kaum ein mietformular geben, das die vermietung nur mit estrich vorsieht - insoweit bleibt nur die individuelle vereinbarung, wette ich.

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#5
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Denkst Du jetzt an die 'normative' Kraft des 'Faktischen' ?

:grins:

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#6
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

An solche Mieter würde ich nicht vermieten (obwohl ich selber einer bin), das stinkt doch schon nach Ärger oder nicht?

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#7
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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