Frühzeitiger Auszug bei nasser Wand?

22. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Rbrtcnsk
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Frühzeitiger Auszug bei nasser Wand?

Hi!

ich hab da mal eine Frage zu meinem Auszug aus meiner jetzigen Wohnung:

Meine vertragsgerechte Kündigung wäre am 31.01.2012..
Allerdings habe ich vor geraumer Zeit nach starken Gewittern festgestellt, dass eine Wand im Wohnzimmer feucht wird / ist.

Meine Nachbarin (50) ist die Tocher meiner Vermieterin (ca. 80). Nachdem ich meiner Nachbarin das Problem schilderte, meinte sie im O-Ton "Ach, diese Stelle wieder".
Man sieht auch, dass die Tape über der feuchten Stelle aufgetrennt ist und das ganze scheinbar schonmal "behoben" wurde.
Meine Nachbarin hat das ganze dann auch am selben Tag an meine Vermieterin weitergegeben, allerdings habe ich das ganze nicht schriftlich geltend gemacht!

Meine Frage ist also, ob ich jetzt trotzdem schon im Dezember ausziehen könnte, da dies relevant für meine neue Wohnung wäre!

Dokumentiert habe ich das alles per Foto. Da steht dann auch das Datum dabei..


Die besten Grüße,
Robert

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Meine Frage ist also, ob ich jetzt trotzdem schon im Dezember ausziehen könnte, da dies relevant für meine neue Wohnung wäre!
Schon, die Miete ist allerdings bis zum 31.12.2011 zu entrichten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rbrtcnsk
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Also ist es mir nicht anzulasten, dass ich das nicht sofort schriftlich gemeldet habe?
Ich hab ein gutes Verhältnis zu meinen Nachbarn und sollte ich mal was unterschrieben brauchen, können die das auch "i.A." unterschreiben..
Von daher hatte ich mir darüber keine Gedanken gemacht!

Gibt es Paragraphen, auf die ich mich beziehn kann, wenn ich das ganze meiner Vermieterin vortrage?

Grüße,
Robert

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0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Charmin
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
Ich hab ein gutes Verhältnis zu meinen Nachbarn und sollte ich mal was unterschrieben brauchen, können die das auch "i.A." unterschreiben..


Hast du denn schon mit deinem Vermieter darüber geredet? Sprich das du eher raus aus die Wohnung möchtest?
Vielleicht ist die Vermieterin auch damit einverstanden.

Mfg.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rbrtcnsk
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

Also mit meiner direkten Vermieterin hatte ich noch keine Gelegenheit zu einem Gespräch.
Was ich definitiv sagen kann ist aber, dass sie ungern einem vorzeitigen Auszug zustimmen würden!

[color=red]Ich habe allerdings nochmal im Mietvertrag nachgeschaut und meine Nachbarin, die Tochter der Vermieterin, hat ebenfalls unterschrieben.[/color]
Demnach sollte es doch rechtens sein, wenn ich sie über die nasse Wand informiert habe?

Danke und Grüße,
Robert

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