Fristlose Kündigung durch Mietschulden

16. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Stardust83
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung durch Mietschulden

Ich habe ein ganz großes Problem. Ich schildere am besten einmal den Fall:

Am 01. Oktober 2009 bin ich in meine jetzige Wohnung gezogen. Zu dem Zeitpunkt hatte ich auch noch Arbeit (vollzeitstelle normales Gehalt). Leider hatte ich nur einen Zeitvertrag und der lief im April diesen Jahres aus. Beim Arbeitsamt gab es nur schwierigkeiten und auch mein Geld erhielt ich erstmals Mitte Juni!!! Von daher haben sich auch einige Mietschulden bei mir angehäuft. Das Arbeitsamt kam hierfür nicht auf da ich Arbeitslosengeld I bezog und kein Arbeitslosengeld II.

Mit meinem Vermieter wollte ich eine Ratenzahlung vereinbaren leider hat dies nicht geklappt. Mein Vermieter hat mir nun zwischen dem 05. und 10. Oktober die fristlose Kündigung in den Briefkasten gesteckt. Ich sage absichtilich gesteckt weil sie nicht per Einschreiben oder so kam. Der Vermieter setzte mich in der Kündigung davon in Kenntnis, das ich innerhalb der nächsten zwei Wochen ausziehen muss. Ich habe noch einmal versucht mit ihm zu reden aber das war erfolglos. So habe ich mich auf Wohnungssuche gemacht und hatte dann auch fast eine gefunden. Dieses hat sich zerschlagen weil man mir immer neue Fristen gab bis der Mietvertrag unterschrieben werden konnte.

Lange Rede kurzer Sinn, ich wohne immer noch in der Wohnung und mein Vermieter droht mir nun, morgen einen Container zu bestellen um meine Sachen einlagern zu lassen. Als ich ihn daruf hinwies das für gewöhnlich die Kündigung per Einschreiben geschickt werden müsse und das er erst die Räumungsklage androhen bzw. durchsetzen müsse und ich im Dezember die gesamten ausstehenden Mieten zahlen könne und die fristlose Kündigung damit unwirksam wäre, lachte er mich aus und sagte das es einmal so gewesen ist und das sich die Rechtslage enorm verändert hätte.

Anbei bemerkt, bei mir im Ort stehen zwar viele Wohnungen frei aber ich muss eine haben die mir auch vom Amt bezahlt wird und alles was ich denen bisher vorgelegt habe war zu teuer...

Meine Frage ist nun ob der Vermieter tatsächlich Recht hat. Alles was ich im Internet finde besagt das was ich auch zu dem Vermieter gesagt habe. Könnt ihr helfen?

Liebe Grüße

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

Wo steht, dass eine Kündigung per Einschreiben geschickt werden muss? Allerdings kann der Vermieter Deine Sachen nicht einfach in einen Container entsorgen. Da muss er schon eine Räumungsklage anstrengen. Also, so einfach geht das nicht.

Such Dir einen Anwalt, ohne wird das wohl nicht gehen. Ach ja, wieviele Mieten stehen denn aus?

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
alles was ich denen bisher vorgelegt habe war zu teuer.

Die Rahmenbedingungen sind doch bekannt; warum verschwendest Du also die Zeit mit der Suche nach "falschen" Wohnungen ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stardust83
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zum einen war ich immer der Meinung das gewisse Formen eingehalten werden müssen. Gerade Kündigungen soltlen per Einschreiben kommen. Habe ich einmal in der Schule so gehabt. das ist allerdings auch schon etliche Jahre her.

Zum anderen stehen 2,5 Mieten aus.

Hier bei uns im Ort geht es nach qm und Kosten. Mir steht eine gewissen qm Anzahl zu und nach der richte ich mich.

Mein Vermieter ist ja gerade der Ansicht, das er keine Räumungsklage bracuht weil sich das Gesetz in dem Punkt geändert hat. Am Samstag stand er vormittags um 10 Uhr in der Wohnung. Ich war duschen und konnte die Klingel nicht hören. Also kam er rein. Auch hat er seinen Sohn Abends um 22 Uhr zu mir geschickt der dann lautstark im Treppenhaus verkündete das ich sofort ausziehen müsse weil ich Mietschulden hätte. Übrigens ist der Sohn bei der Polizei und kam auch mit dem Dienstwagen und in Dienstkleidung mit einem Kollegen. das war sehr peinlich.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Beim Arbeitsamt gab es nur schwierigkeiten und auch mein Geld erhielt ich erstmals Mitte Juni!!!
Da Du ja bestimmt alle Verpflichtunmgen gegenüber dem AA fristgerecht erfüllt hast, hat dass AA ja natürlich rückwirkend zum 1.Mai gezahlt.
Dann hast Du doch bestimmt schnell Deine Mietschulden beim VM ausgeglichen und seitdem immer fristgerecht gezahlt.

Wo ist also das Problem???????????????

quote:
aber ich muss eine haben die mir auch vom Amt bezahlt wird

Musst Du nicht! Es gibt zum Glück immer noch genug Leute, die Ihre Miete vom selbst erarbeiteten Geld bezahlen und nicht nur von demm Geld auf dass Sie Anspruch haben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Hier bei uns im Ort

Wenn sich dieser Ort in Deutschland befindet, hat sich das Gesetz nicht geändert.
quote:
Gerade Kündigungen soltlen per Einschreiben kommen.

Der Zugang der Kündigung muß nachweisbar sein.
Einschreiben ist da nur eine Möglichkeit von mehreren.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stardust83
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Arbeitsamt hat ja eben nicht rückwirkend zum 06. April bzw. zum 01. Mai gezahlt das ist ja eben das Problem. Sonst hätte ich es ja auch sofort ausgleichen können. Das Arbeitsamt hat mir eine Sperrzeit eingereicht weil ich mich nicht vorher gemeldet habe. Ich hatte ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zum 05. April 2010. Mir wurde eine knappe Woche vorher zwischen Tür und Angel bescheid gegeben das der Vertrag nicht verlängert wird. Also bin ich am nächsten Tag zum Arbeitsamt und habe es bekannt gegeben. Ich hätte mich aber laut Amt 3 Monate vorher melden müssen und das habe ich nicht. Das Arbeitsverhältnis belief sich auf ein halbes Jahr. Ich war vor Antritt dort beim Arbeitsamt habe bekannt gegeben das ich an meinem alten Arbeitsplatz aufhöre im September (auch befristet) und eventuell im Oktober dort anfange mich aber ja dennoch vorsichtshalber arbeitslos melden müsse. Dann war ich noch einmal da und habe gesagt das ich den Arbeitsvertrag für ein halbes Jahr unterschrieben hätte und habe gefragt ob ich noch etwas beachten müsse. Musste ich nicht. Dann kam eben hinterher das ich mich 3 Monate vorher hätte melden müssen. ich bin 27 Jahre alt und das erste mal seit 9 Jahren arbeitslos.

-----------------
""

-- Editiert am 16.11.2010 10:49

-- Editiert am 16.11.2010 10:50

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

Also, nochmals: Kündigung ist klar, aber eigenhändige Räumung in Container, das geht nicht. Und bei über zwei Monatsmieten Rückstand wirst Du Dich wohl um eine neue Bleibe kümmern müssen. Bei drohender Obdachlosigkeit kannst Du ja auch mal beim Wohnungsamt oder anderen Sozialeinrichtungen nachfragen. Ist das bisher geschehen?

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

stardust, wenn die aktuelle Wohnung "passt", du offensichtlich das Geld hättest eine andere anzumieten, weshalb bezahlst du nicht einfach deine Mietschulden?

§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB

Die -berechtigte- fristlose Kündigung wird dann unwirksam.Du kannst wohnen bleiben.

Den gesamten Räumungsprozess (Streitwert Jahresmiete) und die Kosten er Vollstreckung müsstest mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit du bezahlen.

Was nun? Ich würde ganz schnell, bevor der VM zum Anwalt geht, die Mietschulden zahlen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Stardust83
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also zum einen verstehe ich nicht was das anmieten einer neuen Wohnung mit dem Ausgleichen der Mietschulden zu tun hat. Nur weil ich eine neue Wohnung miete kann ich nicht gleich 1000 € zahlen um die Mietschulden zu begleichen.

Zum anderen den Fall mit Kündigung per Einschreiben hatte ich in Betriebswirtschaftslehre.

Ich war bereits beim Mieterschutzbund und habe für heute einen Termin um 17 Uhr.
Das Arbeitsamt ist nicht für die Wohnungssuche zuständig. Andere Einrichtungen haben wir hier nicht, zumindest nicht das ich es wüßte.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12309.12.2010 15:42:15
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Bei der Suche nach einer neuen und besseren Whg, sollten Sie darauf achten, dass der zukünftige Vermieter nicht zu neugierig ist. Einen Rechtsanspruch auf z.B. eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gibt es nicht!

Einen Rechtsanspruch auf eine neue (und auch noch bessere) Wohnung gibt es allerdings auch nicht.

quote:
auch wenn das dem typischen Wunschdenken der Vermieter entspricht.

Auch dem der Mieter, die eine neue Wohnung suchen.





-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12306.12.2010 16:26:20
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 179x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Stardust83
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil der Vermieter dies nicht wollte. Aus diesem Grund hat das nicht geklappt mit der Ratenzahlung. Zumindest nicht so wie ich mir das vorstellte. Ich habe es mir ausgerechnet und mehr als 180 Euro waren nicht drin. Er wollte jedoch in zwei Raten und das konnte ich beim besten Willen nicht denn dann hätte ich die normale Miete nicht weiterzahlen können.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
guest-12309.12.2010 15:42:15
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Es glaubt doch nun wirklich niemand daran, dass eine zuküftige rot-rot-grüne Bundesregierung

Da muß ich Dir mal zustimmen, an eine zuküftige rot-rot-grüne Bundesregierung glaube ich auch nicht.

quote:
das Ungleichgewicht zwischen Eigentum und Arbeit

Mietschulden haben idR Regel Leute, die weder das eine noch das andere haben.
Was genau soll da also geändert werden ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Da muß ich Dir mal zustimmen, an eine zuküftige rot-rot-grüne Bundesregierung glaube ich auch nicht.


Glaube bedeutet Vertrauen.

Zumindest Teile der 'Gründungsväter' der Grünen sollen dem kommunistischen Bund Westdeutschlands angehört haben. Die dunkelroten sind die Wendehälse der SED.
Obwohl ' Rot ' eine Warnfarbe ist, dürfte zumindest die SPD sich noch auf ihre demokratischen Wurzeln berufen.

-----------------
"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12317.11.2010 13:38:58
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort



#24
 Von 
guest-12306.12.2010 16:26:20
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 179x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.451 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen