Fristlose Kündigung der Wohnung wegen Mietminderung

11. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
onki1972
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)
Fristlose Kündigung der Wohnung wegen Mietminderung

Ich habe heute die fristlose Kündigung der Wohnung erhalten. Grund dafür 2 Monate Mietrückstand. Dies ist aber so nicht richtig. Ich habe die Miete seit längerem um 10% gekürzt, aufgrund von Mängel. Natürlich habe ich vorab den Vermieter um Beseitigung gebeten, mehrmals mit angemessener Frist. Da sich aber nichts tat, habe ich dann nach Ankündigung die Miete gekürzt.

Jetzt werden mir die " Rückstände " aufgrund der Mietminderung als Mietrückstand angerechnet. Das kann doch nicht sein, oder ?

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat:
Jetzt werden mir die " Rückstände " aufgrund der Mietminderung als Mietrückstand angerechnet. Das kann doch nicht sein, oder ?


Doch das kann sein. Hier hat der BGH genauso geurteilt. Deshalb raten die Mietervereine zur Zahlung unter Vorbehalt, statt zur Minderung.

Hat der Vermieter auch noch hilfsweise "fristgerecht" gekündigt.

-- Editiert von Ver am 11.06.2015 16:20

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Jetzt stellt sich halt die Frage, ob die Mietminderung zumindest teilweise berechtigt war, so dass der Mietrückstand auf unter zwei Monatsmieten sinkt.

Weswegen wurde denn gemindert?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Man könnte im übrigen, wenn man sich der Berechtigung der Minderung nicht 100% sicher ist, auch so lange mindern, bis der Betrag eine Monatsmiete erreicht hat und ab dann unter Vorbehalt zahlen. Das setzt den VM dann finanziell nach wie vor unter Druck, aber vermeidet eine berechtigte Kündigung, falls sich der angegebene Minderungsgrund später als unzutreffend herausstellt.
Oder man läßt das einen Anwalt machen, der haftet dann ggfs. dafür, wenn sein Rat, zur Mietminderung berechtigt zu sein, sich als falsch herausstellt.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9873 Beiträge, 4478x hilfreich)

Die fristlose Kündigung kann man, wenn es in den letzten 2 Jahren nicht schon eine gab, nach § 569 Absatz 3 Nr.2 BGB durch Zahlung des gesamten Mietrückstandes aus der Welt schaffen. Ich bin mir nicht zu 100% sicher, aber ich vermute, dass man die Zahlung auch unter Vorbehalt leisten kann. Man sollte nur die Frist beachten und wirklich den kompletten Rückstand zahlen. Danach müsste man gegen den Vermieter klagen und dadurch feststellen lassen, ob die Mietminderung rechtmäßig war. Da das ganze nicht unkompliziert ist, würde ich einen Mietrechtsanwalt befragen und mit diesem die Sache besprechen. Und das möglichst zügig, um die Frist in § 569 Absatz 3 Nr.2 BGB zu verpassen.

Eine hilfweise ordentliche Kündigung könnte man auch wegdiskutieren, wenn der Mieter zumindest annehmen konnte, dass seine Mietminderung berechtigt war. Erst wenn er von der Unrechtmäßigkeit ausgehen musste, kommt man meiner Meinung nach zu einem schuldhaften Verhalten. Aber auch das sollte man - wenn überhaupt eine hiflsweise ordentliche Kündigung erfolgt ist - mit einem Anwalt besprechen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
onki1972
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

Es wurde auch hilfsweise fristgerecht gekündigt. Der Fall der Mietminderung liegt auch bei Gericht, hier hatte der Vermieter geklagt. Die Richterin hatte hier den Vermieter aufgefordert zu belegen das der Mangel nicht vorhanden ist. Dazu kam kam dann nichts vom Vermieter. Der Mangel ist auch vorhanden und gekürzt wurde von der reinen Netto kalt Miete. Natürlich habe ich auch schon meine Anwältin informiert, denn ohne geht es ja leider gar nicht mehr. Ich wollte aber gerne mich auch einmal weiter zu diesem Thema informieren.

Weiter hatte auch die Richterin in dem Verfahren / Güteverhandlung bemängelt das nur der Ehemann und nicht die Ehefrau Klage eingereicht hat. Sie ist der Auffassung das beide Klagen müssen weil diese auch gemeinsam im Mietvertrag stehen. Eine Erweiterung oder Nachträgliche Vollmacht der Ehefrau hat der Anwalt nicht gebracht, weil er meinte das sei seiner Auffassung nach nicht nötig.

Wir gehen davon aus das die Richterin dann auch dementsprechend zu unserem Gunsten entscheiden wird.
Dann wäre ja auch die fristlose Kündigung, gegen den Einspruch eingelegt wurde auch gegenstandslos, denke ich doch.

-- Editiert von onki1972 am 11.06.2015 18:15

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9873 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von onki1972):
Wir gehen davon aus das die Richterin dann auch dementsprechend zu unserem Gunsten entscheiden wird.
Dann wäre ja auch die fristlose Kündigung, gegen den Einspruch eingelegt wurde auch gegenstandslos, denke ich doch.

Wenn die Richterung zu euren Gunsten entscheidet, weil die Ehefrau nicht als Klägerin auftritt, sagt das nichts über die Rechtmäßigkeit der Mietminderung aus.

Zitat:
Der Fall der Mietminderung liegt auch bei Gericht,
Zitat:
Natürlich habe ich auch schon meine Anwältin informiert, denn ohne geht es ja leider gar nicht mehr. Ich wollte aber gerne mich auch einmal weiter zu diesem Thema informieren.

Die Informationen wären im Eingangsposting nicht ganz unsinnig gewesen. Deine Anwältin wird wissen, wie mit dieser Kündigung umzugehen ist.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
onki1972
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

Oh entschuldige cauchy, dies ist ein Forum was ja auch dem Austausch von Informationen dient. So sind andere User jetzt darüber informiert, das es Sinnvoll ist zu überlegen unter Vorbehalt zu bezahlen in einem solchen Fall. Sehr hilfreich diese Information. Mein eigentliches Interesse bezog sich ja auch auf ist es Rechtens eine Mietminderung als Mietrückstand anzusehen.

Wenn die Richterin zu unseren Gunsten entscheidet, dann haben wir Recht weil ja die Ehefrau zumindest keine Einwände gegen die Mietminderung hat und der Ehemann ja auch nicht belegt hat das der Mangel nicht vorhanden ist.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat:
Wenn die Richterin zu unseren Gunsten entscheidet, dann haben wir Recht weil ja die Ehefrau zumindest keine Einwände gegen die Mietminderung hat

Nö, dann habt ihr gewonnen wegen eines Formfehlers ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von onki1972):
Die Richterin hatte hier den Vermieter aufgefordert zu belegen das der Mangel nicht vorhanden ist.


Bis her dachte ich immer, dass ein Mieter das Vorhandensein des Mangels beweisen muss.

Zitat (von onki1972):
Wenn die Richterin zu unseren Gunsten entscheidet, dann haben wir Recht weil ja die Ehefrau zumindest keine Einwände gegen die Mietminderung hat und der Ehemann ja auch nicht belegt hat das der Mangel nicht vorhanden ist.


Das nächste Mal ist der Rechtsanwalt und/oder der Vermieter wohl klüger und vermeidet die Formfehler. Ich würde mich nicht darauf ausruhen.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Zitat:
ist es Rechtens eine Mietminderung als Mietrückstand anzusehen.


Ja.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von onki1972):
So sind andere User jetzt darüber informiert, das es Sinnvoll ist zu überlegen unter Vorbehalt zu bezahlen in einem solchen Fall. Sehr hilfreich diese Information.


Ich schüttele etwas den Kopf über Deine Anwältin. Zumindest die sollte das BGH-Urteil kennen und hätte Dich warnen müssen.

Der Vermieter klagt doch schon gegen die Mietminderung und kam wegen eines Formfehlers (noch) nicht durch.

Da liegt es doch auf der Hand, dass der Vermieter die Gelegenheit der fristlosen Kündigung sofort ergreift, wenn ihr die ihm auf dem Silbertablett serviert.

Jetzt reicht er garantiert die notwendigen Unterlagen nach. Ein Gutachter vom Gericht wird gestellt und untersucht den Mangel und die Ehefrau unterschreibt die Vollmacht.

Ihr seit in die Fristenfalle gegangen.....

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9873 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Ihr seit in die Fristenfalle gegangen.....

Aus der Fall wird man aber wie oben geschrieben vermutlich wieder rauskommen, wenn die Mietminderung halbwegs sinnvoll begründet war. Ansonsten wäre die Anwältin vermutlich in der Haftung, wenn sie tatsächlich zu diesem Vorgehen geraten hat. So ganz nachollziehen kann ich das auch nicht. 10% Mietminderung auf die Nettomiete, bis da 2 Bruttomonate zusammenkommen vergehen doch mehr als 2 Jahre. Ist da keiner auf die Idee gekommen, selber auf Mangelbeseitigung zu klagen? Eine Mietminderung soll Druck auf den Vermieter ausüben, eine dauerhafte Senkung der Miete ist eigentlich nicht im Sinne des Erfinders.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)



Zitat:
Jetzt werden mir die " Rückstände " aufgrund der Mietminderung als Mietrückstand angerechnet. Das kann doch nicht sein, oder ?


Bei berechtiger Minderung kann es in der Tat nicht sein.





Die pauschale Behauptung, dass Kündigungsgründe bestehen, wenn die Miete gemindert wird, ist falsch, ansonsten könnte der Mieter bei Auflaufen von 2 Monatsmieten durch berechtigte Minderung immer kündigen:


BGH 8. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 11.07.2012
Aktenzeichen: VIII ZR 138/11
Dokumenttyp: Urteil
Quelle:
Normen: § 276 Abs 1 S 1 BGB , § 276 Abs 2 BGB , § 286 Abs 4 BGB , § 543 Abs 2 Nr 3 Buchst b BGB
Zitiervorschlag: BGH, Urteil vom 11. Juli 2012 – VIII ZR 138/11  –, juris 
Fristlose Kündigung des Wohnraummietvertrages wegen Zahlungsverzugs: Verschulden des unberechtigt mindernden Mieters

Leitsatz
Der eine fristlose Kündigung begründende Zahlungsverzug entfällt nicht wegen fehlenden Verschuldens des Mieters, wenn dieser bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte erkennen können, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des von ihm in Anspruch genommenen Minderungsrechts nicht bestehen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 25. Oktober 2006, VIII ZR 102/06 , NZM 2007, 35 ).(Rn.19)
(BGH, Urteil vom 11. Juli 2012 – VIII ZR 138/11  –, juris)

4x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
onki1972
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

Danke für die zahlreichen Antworten. Die Mietminderung mit 10% war gut überlegt, denn die Mängel die vorliegen begründen auch eine höhere Minderung. Es ist auch richtig das hier schon bald 2 Jahre ins Land gezogen sind. Nach 10 Jahren friedlichen und gutem zusammen wohnen, möchte man uns dann gerne aus der Wohnung ekeln. Hier kommt eine dritte Person ins Spiel die leider so einen negativen einfluß auf unseren Vermieter nimmt. So konnte die ganze Situation so eskalieren. Selbst sind wir auch schon länger auf der Suche nach Eigentum, weil wir uns nicht mehr hier so terrorisieren lassen wollen. Nur das passende Objekt muß erst gefunden werden.

Es ist aber fakt das die Richterin vom Vermieter beim Termin / Güteverhandlug gefordert hat zu belegen das die angegeben Mängel nicht vorhanden sind. Dem ist der Vermieter nicht nachgekommen.

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
So ganz nachvollziehen kann ich das auch nicht. 10% Mietminderung auf die Nettomiete, bis da 2 Bruttomonate zusammenkommen vergehen doch mehr als 2 Jahre. Ist da keiner auf die Idee gekommen, selber auf Mangelbeseitigung zu klagen?


Ich verstehe es auch nicht ganz.... Der Vermieter hat schon eine Zahlungsklage (?) oder negative Feststellungsklage auf "Nichtvorliegen des Mangels" (?) eingereicht. Wobei ich bei einer Feststellungsklage nicht verstehen würde, warum der Vermieter das "Nichtvorliegen des Mangels" beweisen soll, in dem Fall muss der Mieter das Vorliegen des Mangels beweisen.

Zitat (von cauchy):
Aus der Fall wird man aber wie oben geschrieben vermutlich wieder rauskommen, wenn die Mietminderung halbwegs sinnvoll begründet war.


Den Grund für die Mietminderung kennen wir nicht.

Bisher scheitert die Durchsetzung des Vermieters an der Vollmacht der Ehefrau??? Das ist ganz, ganz dünnes Eis für den Mieter. Wobei ich dabei nicht verstehe, warum die Klage nicht schon vor der Verhandlung korregiert wurde. Da geht doch die Klageschrift ein paarmal zwischen den Parteien hin und her und das Argument (fehlender Kläger) darf doch nicht erst im Prozess kommen?

Zitat (von cauchy):
Eine Mietminderung soll Druck auf den Vermieter ausüben, eine dauerhafte Senkung der Miete ist eigentlich nicht im Sinne des Erfinders.


Vor allem, weil diese scheinbare "Ersparnis" dann mitsamt Anwalts- und Prozesskosten zurückkommen. Nein, da mache ich doch eine Ersatzvorwegnahme. So lange mit einem Mangel zu leben, dann kann es nicht so schlimm sein.

Zitat (von cauchy):
Ansonsten wäre die Anwältin vermutlich in der Haftung, wenn sie tatsächlich zu diesem Vorgehen geraten hat.


Geraten hat sie es vermutlich nicht, sondern nicht auf die Risiken hingewiesen. Warum auch? Geld gibt es ohnehin, ob vom Vermieter oder Mieter.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von onki1972):
Nach 10 Jahren friedlichen und gutem zusammen wohnen, möchte man uns dann gerne aus der Wohnung ekeln.


Durch eine Mietminderung wird das Verhältnis auch nicht besser.

Zitat (von onki1972):
Nach 10 Jahren friedlichen und gutem zusammen wohnen, möchte man uns dann gerne aus der Wohnung ekeln.


Ihr mindert die Miete und wundert Euch, das Ihr nach der Überschreitung der 2 MM die fristlose Kündigung bekommt? Da zahle ich doch die Miete unter Vorbehalt oder beseitige die Mängel auf Kosten des Vermieters.

Fakt ist: Das Verhältnis ist jetzt noch schlechter und Ihr habt noch eine zusätzliche Baustelle (fristlose Kündigung) und fristgerechte Kündigung auf gemacht. Nach 3 Monaten habt Ihr noch die Räumungsklage vom Vermieter am A..... . Und die wird kommen, so sicher wie das Amen in der Kirche.

Zitat (von onki1972):
Es ist aber fakt das die Richterin vom Vermieter beim Termin / Güteverhandlug gefordert hat zu belegen das die angegeben Mängel nicht vorhanden sind. Dem ist der Vermieter nicht nachgekommen.


Das kann er noch nachholen. Der wird einen Gutachter einschalten. Oder er macht eine "negative Feststellungsklage", dann müsst Ihr das Vorliegen des Mangels beweisen.

Urteil gab es noch keins? Oder wurde die Sache vertagt?



-- Editiert von Ver am 12.06.2015 12:09

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Zitat:
Ist da keiner auf die Idee gekommen, selber auf Mangelbeseitigung zu klagen? Eine Mietminderung soll Druck auf den Vermieter ausüben, eine dauerhafte Senkung der Miete ist eigentlich nicht im Sinne des Erfinders.


Man hätte auch Ersatzvornahme machen können, d.h. die Beseitigung des Mangels selbst beauftragen und von der Miete abziehen. Aber nö, lieber mindert man über Jahre.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
onki1972
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

Ok Danke für die zahlreichen Informationen. Nur eins zur Info so spöttisch zu behaupten das wir mit der Mietminderung das gute Verhältnis zerstört, kann man sich doch verkneifen. Zur Info das erste Schreiben was wir erhalten haben vom Anwalt war das unser Hund weg muß, da laut Mietvertrag kein Hunde erlaubt ist. Als dieses Schreiben kam wohnte der Hund schon 10 Jahre bei uns. War auch vom Vermieter gern gesehen und genehmigt worden. Die Mietminderung erfolgte zurecht, nachdem wir uns haben lang genug ärgern lassen.

Meine wesentliche Frage bezog sich aber darauf ob eine Mietminderung als Verzug für zu werten ist. Hier gibt es aber einige die anscheinend Spaß daran haben mit blöden Anmerkungen zu trumpfen.

Natürlich gibt es aber auch den einen oder anderen der hier auf die Sache eingeht ohne Vorurteile und Sprüche.


Meine Frage ist beantwortet Danke.

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von onki1972):
Nur eins zur Info so spöttisch zu behaupten das wir mit der Mietminderung das gute Verhältnis zerstört, kann man sich doch verkneifen.


Bei Deinen Infos ist diese Interpretation auch die wahrscheinlichst.....

Zitat (von onki1972):
Zur Info das erste Schreiben was wir erhalten haben vom Anwalt war das unser Hund weg muß, da laut Mietvertrag kein Hunde erlaubt ist. Als dieses Schreiben kam wohnte der Hund schon 10 Jahre bei uns. War auch vom Vermieter gern gesehen und genehmigt worden.


Nach 10 Jahren? Da ist doch was vorausgegangen..... Spätestens da wäre ich ausgezogen. Doch deshalb kann man die Miete nicht mindern.

Zitat (von onki1972):
Die Mietminderung erfolgte zurecht, nachdem wir uns haben lang genug ärgern lassen.


Und die Miete zu mindern als Retourkutsche ist keine wirklich gute Idee und kommt als Argument bei Richtern nicht allzu gut an.

Da Du uns die Art des Mangels immer noch vorenthälst, läßt das immer noch genügend Interpretationen zu....

Zitat (von onki1972):
Meine wesentliche Frage bezog sich aber darauf ob eine Mietminderung als Verzug für zu werten ist. Hier gibt es aber einige die anscheinend Spaß daran haben mit blöden Anmerkungen zu trumpfen.


Die Frage wurde vielfach mit "Ja" beantwortet. Und das wurde vom BGH so beschlossen. Blöden Anmerkungen kann ich hier nicht entdecken. Vielleicht könntest Du die mal kennzeichnen?

Was ich lediglich entdecken kann, ist, dass Du die einzige "hilfreiche Antwort" bei Merci abgegeben hast, der einzige Kommentar, der Dich leidlich unterstützt.

Übrigens das Zitat widerspricht dem Kommentar von Merci und natürlich ist - auch diesem Zitat zufolge - die Mietminderung als Verzug zu werten. Nur der Kommentar von Merci unterstützt Deine Version. Und natürlich die von Dir bezahlte Anwältin. Ein weitverbreiteter Irrtum: Anwälte kämpfen nicht für Deine Rechte, sondern versuchen Deine Auffassung vor Gericht durchzusetzen.

Zitat (von onki1972):
Meine Frage ist beantwortet Danke.


Mich würde trotzdem interessieren, wie die Sache sich entwickelt und schließlich ausgeht.

-- Editiert von Ver am 12.06.2015 15:32

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
onki1972
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

Vorausgegangen war das ein dritter ins Spiel kam, ein sogenannter Vertrauter, der für unseren Vermieter über 80 Jahre die Verwaltung übernommen hat. Dieser hat Interesse an unsere schönen Wohnung, so einfach ist das. Natürlich haben wir nicht die Miete wegen dem Hund gemindert der nicht mehr erwünscht ist. Gemindert wurde wegen Schimmel im Schlafzimmer, undichte Fenster und ein Keller der unter Wasser steht. Im übrigen sind wir wie angegeben auf der Suche nach Eigentum, wir haben aber nicht das Interesse Hals über Kopf auszuziehen, weil man uns " dazu nötigt".

Es sind natürlich viele Faktoren die hier im Raum stehen, es könnte ein Roman werden. Meine Frage bezog sich im Eingang auf die Mietminderung und die fristlose Kündigung. Dazu wurde doch alles relevante angegeben.

Bevor dieser Vertraute kam konnten wir über alles mit unserem Vermieter reden, nur jetzt blockt der nette Vertraute Ihn ab. Vor Gericht erschien auch nur der Anwalt mit Vertrautem unser Vermieter nicht. Ein Angebot unserer Rechtsanwältin zu einem Gespräch unter den Parteien mit Rechtsbeistand und ohne Vertrauten erfolgte keine Reaktion. Eine erneute Nachfrage blieb auch ohne Feedback. Wir vermuten das unser Vermieter noch nicht einmal von dem Angebot erfahren hat.

Wir sind also keine bösen Menschen die hier provizieren, nur setzen wir uns halt jetzt auch zur wehr.

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von onki1972):
Gemindert wurde wegen Schimmel im Schlafzimmer, undichte Fenster und ein Keller (Mietvertrag Sonstiges ) der unter Wasser steht.


Onki, auch wenn Du Dich jetzt wieder aufregst: Ihr wohnt seit 10 Jahren in der Wohnung und plötzlich entsteht Schimmel in der Wohnung? Wurde da in den letzten Jahren was an der Bausubstanz geändert? Sind neuerdings Risse in der Außenwand? Nur dann habt Ihr eine Chance.

Oder war das schon von Anfang an da? Dann ist das Minderungsrecht verwirkt.

Für Schimmel im Schlafzimmer kann auch Nutzungsverhalten (falsches Lüften und Heizen) verantwortlich sein.

Waren die Fenster vor 2 Jahren noch dicht? Oder habt Ihr die so mitgemietet? = Dann ist das Minderungsrecht verwirkt.

Warum steht der Keller unter Wasser? Warum wurde da in den letzten 2 Jahren nichts dagegen unternommen? Kennst Du die Ursache?

Tritt das immer im Sommer auf, wenn das Wetter schön sonnig ist? Dann ist das Sommerkondensation und die Feuchtigkeit tritt über die geöffneten Fenster mit der Luft ein. Der Schuldige = Wer auch immer die Fenster aufmacht.

Zitat (von onki1972):
Meine Frage bezog sich im Eingang auf die Mietminderung und die fristlose Kündigung.


Natürlich, wenn die Mietminderung berechtigt ist, ist die Kündigung (vermutlich) vom Tisch. Ist sie dagegen unberechtigt (und danach sieht es für mich im Augenblick aus) habt Ihr ein ziemliches Problem.

Zitat (von onki1972):
Bevor dieser Vertraute kam konnten wir über alles mit unserem Vermieter reden, nur jetzt blockt der nette Vertraute Ihn ab. Vor Gericht erschien auch nur der Anwalt mit Vertrautem unser Vermieter nicht. Ein Angebot unserer Rechtsanwältin zu einem Gespräch unter den Parteien mit Rechtsbeistand und ohne Vertrauten erfolgte keine Reaktion. Eine erneute Nachfrage blieb auch ohne Feedback. Wir vermuten das unser Vermieter noch nicht einmal von dem Angebot erfahren hat.


Darauf habt Ihr auch keinen rechtlichen Anspruch, außer der Richter ordnet das persönliche Erscheinen an. Wenn ein 80jähriger Vermieter meint, die Verwaltung der Wohnungen in fremde Hände legen zu müssen, darf er das. Und wenn er nichts mehr mit Euch zu tun haben will, darf er das auch.

Zitat (von onki1972):
Wir sind also keine bösen Menschen, die hier provizieren, nur setzen wir uns halt jetzt auch zur wehr.


Auch die Kommentare hier kamen nicht von sensationlüsternen, sondern von durchaus erfahrenen Mieter, Verwaltern und Vermietern.

Ich glaube auch, dass Ihr keine bösen Menschen seit, doch Mietminderung ist vielleicht nicht das probate Mittel, um das Wohlwollen von Verwalter und/oder Vermieter wieder zu erlangen.

Vorallem nicht mit diesen Mängeln! Sorry, das sind die absoluten Klassiker bei Mietern, die Ärger machen wollen bzw. sich gegen vermeintliche Ungerechtigkeiten der Vermieter zur Wehr setzen. Fehlt eigentlich nur noch die allseits beliebte "Mindertemperatur".


Allerdings hätte ich an Stelle des Vermieters SOFORT nach der ersten Mängelanzeige einen Handwerker geschickt und diese Mängel inspizieren lassen, allein schon um die Beweise für einen späteren Prozess zu sichern. Da wird der Richter schon einmal fragen, warum Ihr nicht gegen den Schimmel etwas unternommen, die Fenster mit Tesa-Moll abgedichtet oder den Keller getrocknet habt, im Laufe von zwei Jahren.

Vor allem weil dadurch auch noch weitere Schäden entstehen können.

Nur zur Info: Mietminderung ist immer eine Kriegserklärung.


Das Ziel ist klar: Ihr sollt ausziehen, Eure schöne Wohnung freimachen und Ihr macht es dem Verwalter auch noch so einfach und tappt in die Falle? :???:

Erspart Euch den ganzen Ärger, sucht Euch was anderes und zieht so bald wie möglich aus. Zumindest innerhalb der nächsten drei Monate. Die Räumungsklage kommt bestimmt, der Typ will an Eure Wohnung!

-- Editiert von Ver am 12.06.2015 17:08

3x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
onki1972
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

Von Ver da ich auch selbst lange im Baugewerbe gearbeitet, kenne ich mich ein wenig aus. Der Schimmel entstand durch aufsteigende Feuchtigkeit im Sockelbereich Aussenwand. Bestimmt nicht durch falsche Lüftung. Der Keller ist auch nicht immer feucht gewesen, diesbezüglich hatte ich den Vermieter auch schon zu guten Zeiten kontaktiert. Die Fenster aus Holz sind halt in die Jahre gekommen. Ich habe Sie alle 2 Jahre von Ihnen gestrichen mit Lasur, von aussen wurde da nichts mehr gemacht. Auf den Mangel hingewiesen, kam vom Hausverwalter nichts. Richtig erkannt ist das wir nicht mehr erwünscht sind. Natürlich sind wir auch bemüht wie angegeben uns was neues eigenes zu suchen und werden dann auch gerne ausziehen. Mit solch einem Menschen möchten wir ja auch nicht länger in einem Haus leben.

Gegen die Kündigung hat unsere Anwältin Widerspruch eingelegt. Schauen wir mal was jetzt kommt.

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von onki1972):
da ich auch selbst lange im Baugewerbe gearbeitet, kenne ich mich ein wenig aus. Der Schimmel entstand durch aufsteigende Feuchtigkeit im Sockelbereich Aussenwand.


Dann ist die unterlassene Ersatzvorwegnahme doch noch unverständlicher für mich.

Zitat (von onki1972):
Der Keller ist auch nicht immer feucht gewesen, diesbezüglich hatte ich den Vermieter auch schon zu guten Zeiten kontaktiert.


Und was ist die Ursache?

Zitat (von onki1972):
Die Fenster aus Holz sind halt in die Jahre gekommen. Ich habe Sie alle 2 Jahre von Ihnen gestrichen mit Lasur, von aussen wurde da nichts mehr gemacht


Auch das kann ich nicht verstehen. Zauberwort Ersatzvorwegnahme. Wenn ich das Fenster ohnehin von innen streiche, mache ich den Rest doch auch gleich mit? Und innerhallb von 2 Jahren kommt das Holz nicht in die Jahre.

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
onki1972
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Auch das kann ich nicht verstehen. Zauberwort Ersatzvorwegnahme. Wenn ich das Fenster ohnehin von innen streiche, mache ich den Rest doch auch gleich mit? Und innerhallb von 2 Jahren kommt das Holz nicht in die Jahre.


Sorry, aber das ist Vermietersache. Da ich beruflich sehr angespannt bin und wir auch nicht von einem Fenster reden, ist das mal nicht eben gemacht.

Zitat (von Ver):
da ich auch selbst lange im Baugewerbe gearbeitet, kenne ich mich ein wenig aus. Der Schimmel entstand durch aufsteigende Feuchtigkeit im Sockelbereich Aussenwand.


Es ist sicherlich nicht meine Aufgabe den Sockel von außen abzudichten, ich denke es dürfte bekannt sein das dies ein nicht unerheblicher Aufwand darstellt. Denn nur wenn dies geschehen, lässt sich der Schimmel innen dauerhaft beseitigen. Natürlich lass ich den Schimmel auch aktuell nicht blühen wie er gerne möchte. Fakt ist aber das er sich so nicht, dauerhaft beseitigen lässt.

Zitat (von Ver):
Und innerhallb von 2 Jahren kommt das Holz nicht in die Jahre.


Richtig ich habe ja gesagt ich habe die Fenster alle 2 Jahre gestrichen. Von aussen wurden die noch nie gestrichen bzw. einmal sehr laihenhaft, seitdem wir hier wohnen. Anfangs hieß es ja vielleicht sollten mal neue Fenster reinbekommen. Später dann so lange ich noch lebe stecke ich nichts mehr ins Haus.

Im übrigen habe ich bis heute 10 Jahre lang die Miete immer pünktlich gezahlt, wenn auch jetzt gemindert. Verstehe ich das richtig " Ver " das Du mir hier zum Vorwurf machst, das ich nicht die Aufgaben des Vermieters übernehme? Oder habe ich das falsch verstanden?

Sorry das kann doch nicht sein. Vielleicht soll ich auch noch das Material bezahlen?

Wie gesagt die Minderung liegt ja bei Gericht und gegen die Kündigung wurde Widerspruch eingelegt. Falls gewünscht setzte ich diesen Post als Favorit und informiere bei einem Urteil.

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von onki1972):
Verstehe ich das richtig " Ver " das Du mir hier zum Vorwurf machst, das ich nicht die Aufgaben des Vermieters übernehme? Oder habe ich das falsch verstanden? Sorry das kann doch nicht sein. Vielleicht soll ich auch noch das Material bezahlen?


Jein, obwohl eigentlich schon?

Bei der Ersatzvorwegnahme setzt ein Mieter Fristen und wenn sich nichts tut, bestellt er einen Handwerker und läßt die Reparatur auf Kosten des Vermieters durchführen. Und zieht dann die Rechnung von der Miete ab.

Zumindest bei den Fenstern wäre es relativ einfach gewesen. Ich habe auch schon Fenster gestrichen, der Aufwand, beide Seiten mit Lasur zu streichen ist ungleich höher. Den zusätzlichen Arbeitsaufwand kann man relativ locker in Rechnung stellen.

Ok, bei dem Sockel ist es schwieriger, wobei ich bei Baumängeln nach so langer Zeit etwas Es kann jedoch auch ganz einfache Ursachen haben (Bei uns war es ein tropfender Wasserhahn an der Außenseite.)

Beim Schimmel unternimmst Du etwas und die Kosten kannst Du bei richtiger Vorgehensweise auch vom Vermieter zurückholen.

Viele Mieter freuen sich über ihre Wohnung und übernehmen kleinere Reparaturen oder Instandhaltungen selbst. Die Kosten dafür ersetzt der "gute" Vermieter gerne.

Zitat:
Wie gesagt die Minderung liegt ja bei Gericht und gegen die Kündigung wurde Widerspruch eingelegt. Falls gewünscht setzte ich diesen Post als Favorit und informiere bei einem Urteil.


Ja, es würde mich interessieren.

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
onki1972
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Viele Mieter freuen sich über ihre Wohnung und übernehmen kleinere Reparaturen oder Instandhaltungen selbst. Die Kosten dafür ersetzt der "gute" Vermieter gerne.


Ja das ist richtig und wir haben sogar bei Einzug das komplette Badezimmer neu gemacht. Kosten Material Vermieter, Arbeitsleistung wir bzw. Männer vom Fach / Freunde. Natürlich haben wir auch kleine Schönheitsreparaturen selbst übernommen. Ein tropfender Wasserhahn kein Problem, dafür mache ich niemanden verrückt.

Das eigentliche Problem ist ja nicht der Vermieter sondern der Verwalter der böses Blut streut. Es ist Schade das es so ist, sobald wir was eigenes haben sind wir auch weg. Nur leider war bis jetzt nicht das passende dabei. Ich werde hier dann informieren sobald wichtige Ereignisse vorkommen.

Erst einmal danke für die vielen Kommentare

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Ver
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Master
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Zitat (von onki1972):
Das eigentliche Problem ist ja nicht der Vermieter, sondern der Verwalter der böses Blut streut.


Ja, das ist das Problem. Bloss mit der Mietminderung fällt es dem Verwalter auch leicht, Euch als die Bösen darzustellen.

Zitat (von onki1972):
Ich werde hier dann informieren sobald wichtige Ereignisse vorkommen.


Bitte unbedingt.

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