Fristlose Kündigung da kein Mietvertrag

30. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Valentina1234
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung da kein Mietvertrag

Guten Tag,
Ich habe meine alte Wohnung gekündigt und bin in ein WG Zimmer gezogen. Den Mietvertrag habe ich noch nicht bekommen, aber dummerweise habe ich den Menschen vertraut. Abgesprochen war, dass ich als normaler Mieter einziehe und nicht als Zwischenmieter. Nun nachdem ich alle meine Sachen verkauft oder in dieses Zimmer gebracht habe, verlangt die Frau, die ebenfalls in dieser Wohnung wohnt, dass ich in 2 Wochen ausziehen soll. Leider ist mein Einkommen zu klein und die Wohnungspreise zu hoch, um so schnell eine neue Wohnung zu finden. Kann ich da irgendwas machen oder werde ich jetzt für meine Naivität bestraft?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Es gibt auch mündliche Mietverträge, da hat man sich dann - wenn nichts anderes ausgemacht ist - bezgl. der Kündigung an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.

Hat es Ärger gegeben, dass die Dame nun den Wegzu ad hoc wünscht?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Valentina1234
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihre Freundin hat mir erzählt, dass ihre Mutter sie immer bevormundet und ihr Therapeut ihr dann geraten hat, mich raus zu werfen, damit sie selber auch mal Macht ausüben kann. Ja, ich war auch fassungslos.
Eigentlich gehört die Wohnung allerdings nicht ihr und es hätte die Mietgesellschaft zustimmen müssen, was bis jetzt noch nicht passiert ist. Wenn die Bewohner lediglich zustimmen, wäre es dann ein Zwischenmietvertrag ohne 3 monatlicher Kündigungsfrist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120254 Beiträge, 39858x hilfreich)

Gab es denn schon mal eine Mietzahlung an die Vermieterin?
Was stand im Verwendungszweck?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Valentina1234
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, dort stand einfach nur Mietzahlung

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Eingezogen - 1 x nachweisbar Miete gezahlt - fertig ist der mündliche wirksame Mietvertrag

Der Vermieter wohnt selbst mit in der Wohnung, das Zimmer ist von ihm fast vollständig mit Möbeln ausgestattet und Du bis alleiniger Nutzer des Zimmers?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Valentina1234
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Zimmer nutze ich alleine und ich habe es mit Möbeln ausgestattet. Die Wohnung gehört einer Mietgesellschaft und die 2 weiteren Bewohner dieser Wohnung sind Mieter, aber quasi bin ich deren Untermieterin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.142 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen