Fristlose Kündigung bei wiederholtem Schimmelpilzbefall?

5. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)
Fristlose Kündigung bei wiederholtem Schimmelpilzbefall?

Bei mir ist nunmehr innerhalb eines Jahres zum 3ten mal ein Schimmelpilzbefall in der Wohnung!
Nov.2006 Schlafzimmer, auf Mietkürzung wurde verzichtet
Aug. 2007 Badezimmer und Küche, Mietkürzung von 15%
Dez. 2007 wieder Schlafzimmer an der selben Stelle (welche Kürzung wäre diesmal angemessen?).

Wir haben jetzt auch keine Lust mehr, wir zahlen fast 40% über ortsüblichem Mietspiegel, eigentlich in der Hoffnung exklusiv zu wohnen. Der Vermieter hat jedesmal schnell reagiert, jedoch haben die Reparaturarbeiten jedes Mal über 6 Wochen gedauert. Die Wohnung ist schon zum 01.03. gekündigt, wir haben jedoch die Nase voll und wollen so schnell wie möglich raus.
Kann ich das Mietverhältnis jetzt ausserordentlich zum 01.01 oder 01.02. beenden?
Mit welcher Begründung? Der Gutachtenprozess um eine Gesundheitsgefährdung zu belegen würde meine Geduld derzeitig sprengen, die Wohnung ist ja eh schon gekündigt! Frist zur Beseitung des Mangels hatte der Vermieter ja schon beim ersten Male bekommen, muss ich ihn wiederholt an die selbe Stelle lassen.
Bitte keine Standard Copy Paste Beiträge aus dem Internet, ich würde nur gerne wissen ob in diesem Fall die Fristlose möglich ist.
Vielen Dank vorab

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"http://www.petitiononline.com/miniway/petition.html Petition gegen die GEZ"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. der bgh hat kürzlich entschieden, dass ohne 'abmahnung' auch in einem solchen fall nichts mit fristlos geht. frage also, ob eure vorgeschichte ausreicht, nachdem die maßnahmen zur beseitiung offenbar nicht nachhaltig sind. aber das ist dann eine frage der rechtsberatung, für die ihr einen anwalt brauchen werdet.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Im übrigen muss zunächst festgestellt werden, wer für den Schimmerbefall verantwortlich ist.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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